
Ab dem 1. Juli 2003 gelten für den betrieblichen Arbeitsschutz neue Anforderungen. So muss für neu geschaffene Arbeitsbereiche ein Explosionsschutzdokument erstellt werden. Spätestens bis zu 30.06.06 muss dieses auch für vorhandene Arbeitsbereiche vorliegen.
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Unternehmen
ESMG e.V. European Safety Management Group
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