September 2009

Dr. Heribert Oberhem leitet bei Currenta die Verfahrens- und Anlagensicherheit. "Durch die Festsetzung der Übergangsfrist zum 01.06.2018, an dem alle Altanlagen ebenfalls eine Ex-Anlagenprüfung haben müssen, sind viele Betreiber, aber auch die Prüfstellen hoffnungslos überfordert."

CT: Mit der Novellierung der BetrSichV von 2015 wurden erstmals in der Verordnung konkrete Prüfvorschriften benannt. Wie hat sich das in der betrieblichen Umsetzung bewährt?
Oberhem: In der Novellierung wurden zusätzliche Prüfungen zu Ex-Anlagen gefordert. Neben der Anlagenprüfung vor der ersten Inbetriebnahme müssen jetzt wiederkehrende Ex-Anlagenprüfungen vom Betreiber veranlasst werden. Die detaillierten Prüfanforderungen waren bereits seit der ersten BetrSichV über die TRBS und die Normung bekannt.

CT: Welches sind in der betrieblichen Praxis die häufigsten Problemstellungen oder Fehler, die Sie im Hinblick auf Sicherheitsprüfungen antreffen?
Oberhem: Differenziert man zwischen dem juristischen und dem physikalischen Explosionsschutz, so liegt das Hauptproblem im juristischen Bereich bei der Gerätedokumentation. Sie ist entweder nicht ausreichend vorhanden oder passt nicht zum verbauten Gerät. Beim physikalischen Explosionsschutz liegt der Spitzenreiter eindeutig beim unzureichend verkabelten Gerät.

CT: Inwiefern können Betreiber ihre Prüfpflichten an externe Dienstleister delegieren bzw. können externe Dienstleister helfen?
Oberhem: Der Betreiber kann die Prüfung an eine zugelassene Überwachungsstelle, die „ZÜS“, oder an eine zur Prüfung befähigte Person delegieren, jedoch nur die Tätigkeit und nicht die Verantwortung. Durch die Festsetzung der Übergangsfrist zum 01.06.2018, an dem alle „Altanlagen“ ebenfalls eine Ex-Anlagenprüfung haben müssen, sind viele Betreiber, aber auch die Prüfstellen hoffnungslos überfordert. Eine Delegation an einen anderen Dienstleister ist mit einem extrem hohen Risiko verbunden, da der Betreiber, der die Verantwortung trägt, nicht beurteilen kann, ob das Prüfunternehmen fachlich helfen kann. Auch eine ZÜS bescheinigt in der Regel nur ein Ergebnis, der Weg zu einem guten Ergebnis muss ebenfalls nachvollziehbar dokumentiert werden, damit der Betreiber die Ursachen für Mängel bis zur nächsten Prüfung beheben kann.

CT: Selbst in einfachen Einrichtungen zum Explosionsschutz ist häufig bereits eine Vielzahl an Vorgaben zu beachten. Was können Betreiber tun, um Prüfungen möglichst effizient durchzuführen?
Oberhem: Der Betreiber ist gut beraten, wenn er bereits bei der Planung der Anlage über die Umsetzung der Prüfung nachdenkt. Bereits in diesem Stadium müssen die konkreten Prüfpläne erstellt werden. So ist auch die Zuordnung zur Dokumentation gewährleistet. Zusätzlich sollte der Betreiber ein effizientes Management of Change etablieren, damit er sicher ist, den guten Anfangsstand während des Lebenszyklusses der Anlage beizubehalten. Betrachtet man die Komplexität der Abläufe, so kann man entweder die Abläufe mittels einer Software automatisieren oder man bleibt nur an der Oberfläche.

CT: Wie können moderne Software-Lösungen und Wartungstools helfen?
Oberhem: Ein Softwaretool kann helfen, den Prüf- und Optimierungsprozess zu steuern, kann ihn aber nicht ersetzen. Bei der Pflege eines guten Dokumentenmanagementsystems könnte hier die Software viel Zeit und Mühe einsparen. Diese Einsparung ist aber nur möglich, wenn der Gesamtprozess auf den Betrieb abgestimmt ist.

CT: Welches sind Ihre wichtigsten Erfahrungen beim Einsatz von Softwaretools für Sicherheitsprüfungen?
Oberhem: Ein Softwaretool kann nur dann erfolgreich sein, wenn Software und Prozess aufeinander abgestimmt sind. Wenn man ein Softwaretool mit unzureichenden Informationen füttert, kann kein optimales Ergebnis erreicht werden. Das Tool kann bei der Strukturierung der notwendigen Daten helfen, sodass der Benutzer seinen Prozess transparent vor Augen hat. Zusätzlich kann das Tool dazu genutzt werden, neue Erkenntnisse aus den Prüfergebnissen zu erhalten, um seinen Instandhaltungsprozess kontinuierlich zu verbessern.

CT: Neben Ex-Einrichtungen spielt die wiederkehrende Prüfung auch in der funktionalen Sicherheit eine wesentliche Rolle. Was empfehlen Sie hier kleinen und mittelständischen Chemieunternehmen?
Oberhem: Mit der TRGS 725 hat auch die funktionale Sicherheit endgültig Einzug in den Explosionsschutz gehalten. Großunternehmen der chemischen Industrie sind bereits seit einigen Jahren an den Umgang mit der funktionalen Sicherheit gewöhnt, sodass die Auslegung eines Sicherheitskreises mit Rechenprogrammen, Datenbanken oder über Betriebsbewährung und dem SIL-Nachweis mittels Namur Smart zum Tagesgeschäft gehört. Leider hat man eine pragmatische Vorgehensweise für mittlere und kleine Unternehmen vergessen. Für alle Betreiber ist hier ein Softwaretool hilfreich, mit dem man alle diese Problemstellungen einheitlich aber flexibel lösen kann. 1810ct904

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