Direkt nach der folgenschweren Explosion im Entsorgungszentrums Bürrig im Juli hatten sich nach Angaben von Currenta in der Kanalisation Löschwasser, normales Abwasser und Havarieabwasser gemischt. Der Betreiber entschied darauf hin im Rahmen der Gefahrenabwehr, Teile der aufgefangenen Wassermengen unter Zudosierung von Aktivkohle in die reguläre Abwasserbehandlung einzuleiten. Die Bezirksregierung Köln wurde einen Tag nach der Explosion darüber informiert und beschied diesen Schritt als „im Nachhinein nachvollziehbar“.
Auch aktuell müssen noch Reste der während des Explosionsereignisses aufgefangenen Abwässer entsorgt werden. Dies geschieht nach der entsprechenden Analyse und zweifachen Aktivkohle-Filterung über die Kläranlage. Wie Currenta mitteilte, stellten Techniker nun aber bei einer Kontrolle am 23. Dezember eine Undichtigkeit an einer Klappe in einer Tankleitung eines Abwassertanks fest. Dadurch gelangten nach Angaben von Currenta eine Menge von rund 1.300 m³ – knapp 14 % des Tankinhaltes – über einen Zeitraum von fünf Monaten ohne zusätzliche Aktivkohle-Filterung in die Kläranlage und damit in den Rhein.
Straftat? Bezirksregierung schaltet Staatsanwaltschaft ein
Ob es dadurch zu einer Schädigung des Gewässers gekommen ist, muss laut einer Mitteilung der Bezirksregierung Köln erst noch durch unabhängige Untersuchungen festgestellt werden. Dazu werde die Behörde in Ergänzung zu den Messungen des Landesumweltamts eine weitere Sachverständigenuntersuchung anordnen. Im Gegensatz zu der Einleitung unmittelbar nach der Explosion im Rahmen der Gefahrenabwehr sei „diese ungenehmigte Einleitung nicht tolerierbar und muss entsprechend verfolgt werden.“ Daher soll nun die Staatsanwaltschaft, ob hier der Straftatbestand einer Schädigung des Gewässers erfüllt ist. Laut Currenta wurden in sämtlichen bisher vorliegenden Analysen die Überwachungswerte immer unterschritten.
So liefen die Arbeiten nach der Katastrophe
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