Die Druckgeräterichtlinie 97/23/EG dient der Angleichung der Rechtsvorschriften innerhalb der EG für Druckgeräte und soll im wesentlichen „die Hemmnisse für den freien Handel innerhalb der EG beseitigen“. Die Umsetzung in das jeweilige nationale Recht ist in den meisten Ländern schon erfolgt. Die Übergangsfrist zur Einführung der Richtlinie in der ganzen EU sowie einigen angrenzenden Ländern wie der Schweiz wird zum 29. Mai 2002 beendet.
Service & Standorte
Umsetzung der Druckgeräterichtlinie im Glasapparatebau
Die Druckgeräterichtlinie 97/23/EG dient der Angleichung der Rechtsvorschriften innerhalb der EG für Druckgeräte und soll im wesentlichen „die Hemmnisse für den freien Handel innerhalb der EG beseitigen“. Die Umsetzung in das jeweilige nationale Recht ist in den meisten Ländern schon erfolgt. Die Übergangsfrist zur Einführung der Richtlinie in der ganzen EU sowie einigen angrenzenden Ländern
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