Die Chemieindustrie könnte von stärkerer Kontrolle durch die Politik betroffen sein.

Die Chemieindustrie könnte zukünftig von stärkerer Kontrolle durch die Politik betroffen sein. (Bild: Deutscher Bundestag/Thomas Trutschel/photothek.net)

Bereits jetzt kann die Bundesregierung die Übernahme von deutschen Unternehmen prüfen, die in „besonders sicherheitssensiblen Bereichen“ – dazu zählen beispielsweise die Hersteller von militärischen Schlüsseltechnologien. Mit der 15. Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) plant das Kabinett die Liste nun auch auf Unternehmen aus dem Gesundheitssektor auszudehnen. Diese Maßnahme soll sicherheitsrelevante Unternehmen vor unerwünschten Investoren vor allem aus dem Nicht-EU-Ausland schützen und einen „Beitrag zur dauerhaften Aufrechterhaltung eines funktionierenden Gesundheitssystems in der Bundesrepublik Deutschland“ leisten.

VCI: Investitionen statt Abschottung

Deutlich gegen eine solche noch stärkere Ausweitung staatlicher Rechte für die Investitionskontrolle hat sich jetzt der VCI. „Die geplanten Änderungen leisten keinen Beitrag zur besseren Bewältigung der Corona-Pandemie. Ein solch umfassender Eingriff in private Eigentumsrechte ist zudem ein verheerendes Signal für den Standort Deutschland und den Neustart nach der Krise“, betonte Wolfgang Große Entrup, Hauptgeschäftsführer des Verbandes. Europa und Deutschland bräuchten gerade jetzt ausländische Investitionen, die den Austausch von Wissen und die internationale Zusammenarbeit erleichterten. Eine Stärkung der Produktion in Deutschland und der EU bräuchten exzellente Voraussetzungen für Innovationen und Investitionen, aber keine Abschottung.

Bisherige Kontrolle ist ausreichend

Der Schutz der Sicherheit und der öffentlichen Ordnung ist aus VCI-Sicht als Kriterium für Investitionsprüfungen im Rahmen von Außenwirtschaftsgesetz und -verordnung in seiner jetzigen Form ausreichend. Der Verband weist darauf hin, dass diese Kriterien auch bei gesundheitlichen Notlagen wie der Covid-19-Pandemie greifen. Die Novelle schaffe zudem große Unsicherheiten, so der VCI. Viele nicht näher spezifizierte Begrifflichkeiten ließen Interpretationsspielraum, ob eine Unternehmensveräußerung unter das Gesetz falle oder nicht. Betroffen wären nach Einschätzung des Verbandes neben Herstellern von Sicherheitsausrüstungen, Arzneimitteln und Medizinprodukten auch Produzenten von dafür nötigen Vorprodukten und Komponenten. (jg)

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