VCI: Energieintensive Industrien wehren sich gegen Bericht auf Spiegel Online
Der VCI bemängelt die korrekte Berichterstattung über Netzentgelte für energieintensive Industrien auf Spiegel Online (Bild: Heidi Baldrian - Fotolia.com)

Der VCI bemängelt die korrekte Berichterstattung über Netzentgelte für energieintensive Industrien auf Spiegel Online (Bild: Heidi Baldrian - Fotolia.com)

Unter der Überschrift „Regierung lädt Stromkunden Milliardenkosten auf“ hatte Spiegel Online am Montag über das Thema Netzentgelte berichtet, sich dabei auf einen Bericht der Frankfurter Rundschau bezogen und behauptet, dass „Konzerne auf Kosten der Verbraucher entlastet werden“ (http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/0,1518,798944,00.html). Der Verband der Chemischen Industrie, VCI, hat gestern gemeinsam mit anderen Verbänden der energieintensiven Industrien mit folgender Stellungnahme reagiert:

 

Energieintensive Industrien unterziehen Berichterstattung einem Faktencheck

Behauptungen und Fakten zum Thema Netzentgelte

In der Berichterstattung zum Thema Befreiung von Netzentgelten kursieren falsche und unvollständige Informationen. Hier der Faktencheck zum Thema.

Behauptung 1: „Bei der Verabschiedung des Energiepakets wurde „klammheimlich“ eine Neuregelung der Stromnetzentgeltverordnung untergebracht. „

Fakten: Eine teilweise Befreiung sehr energieintensiver Unternehmen von den Netzentgelten ist nicht neu:

 

  • Bis 2008 mussten Unternehmen mit einem Strombezug von mehr als 7.500 Stunden im Jahr ein individuelles Netzentgelt zahlen. Dieses musste mindestens 50 Prozent des regulären Netzentgeltes betragen.
  • 2009 beschloss die große Koalition eine Novelle des sog. Energieleitungsausbaugesetzes. Seit 2011 müssen Unternehmen mit einem Strombezug von mehr als 7.000 Stunden pro Jahr ein individuelles Netzentgelt entrichten, das mindestens 20 Prozent des regulären Netzentgeltes beträgt. Die Schwelle wurde also damals schon von 50 Prozent auf 20 Prozent gesenkt.
  • Bei der Verabschiedung der Energiewende wurde beschlossen, dass Unternehmen mit mehr als 7.000 Stunden Strombezug und einem Stromverbrauch von über 10 GWh rückwirkend ab Januar 2011 vom regulären Netzentgelt befreit sind.

 

Behauptung 2: „Mehrere hundert Großverbraucher aus der Industrie erhalten eine Ausnahme bei den Netzentgelten, dadurch wird Strom für alle anderen teurer.“

Fakten: Für Strompreiserhöhungen sind neben der neuen Sonderumlage für Netzentgeltbefreiung viele andere Faktoren verantwortlich. Für die jetzt entstehenden Mehrkosten bei den Netzentgelten gilt: Die Industrie spielt als Kostenfaktor nur eine untergeordnete Rolle. Denn für die Befreiung weniger energieintensiver Unternehmen (es sind nur etwa 20 statt mehrerer Hundert) zahlt der Endverbraucher nur etwa 0,1 ct pro Kilowattstunde mehr.

 

  • Laut Bundesnetzagentur muss zur Finanzierung der Netzentgeltbefreiung und der Begünstigungen für Nachtspeicherheizungen und Wärmepumpen eine Sonderumlage in Höhe 1,1 Mrd. € erhoben werden.
  • Es fallen nur etwa 20 Unternehmen (und nicht wie teilweise behauptet über 500) unter die vollständige Befreiung. Auch der Umfang der dadurch auf die Allgemeinheit umgewälzten Kosten ist relativ klein, diese belaufen sich auf 200 bis 300 Mio. Euro (statt der ursprünglich abgeschätzten 440 Mio. Euro). Es ist also nur maximal ein Drittel der Sonderumlage auf diese Netzentgeltbefreiung zurückzuführen.
  • Rund 660 Mio. Euro entfallen auf die neue Begünstigung von Nachtspeicherheizungen und Wärmepumpen, die in der Berichterstattung als Verursacher höherer Kosten verschwiegen wurde.

 

Behauptung 3: „Die von Netzentgelten befreiten Unternehmen bekommen Vergünstigungen, obwohl sie durch ihren hohen Verbrauch das Netz stark belasten.“

Fakten: Dieses Argument stellt die Realität auf den Kopf. Denn die befreiten stromintensiven Unternehmen belasten das Netz nicht, sondern stabilisieren es sogar. Netzentgelte werden erhoben, um

 

  • die Kosten zu decken, die aus der Nutzung der Netze entstehen sowie
  • die damit verbundene Kosten wie Investitionen und Regelung der Netze oder Vorhalten von Regelenergie zu decken.

 

Die Großabnehmer sorgen durch ihren gleichmäßigen Strombezug über das ganze Jahr für eine gleichmäßige Belastung der Netze. Damit tragen sie erheblich zur Netzstabilität bei und haben so sogar eine kostendämpfende Wirkung auf die Netznutzung, von der alle Stromnutzer profitieren. Würden die großen Stromabnehmer die Netze so unregelmäßig nutzen wie Privathaushalte (starke Nutzung tagsüber, wenig in der Nacht), wäre der Bedarf an Regelenergie zur gleichmäßigen Auslastung der Netze deutlich höher. Dementsprechend würden auch die Netzkosten für alle deutlich höher liegen.

Behauptung 4: „Die Industrie hat einen ungerechtfertigten Bonus bekommen.“

Fakten: Der Gesetzgeber hat die Konsequenz aus der Tatsache gezogen, dass sehr energieintensive Unternehmen die Netze nicht belasten, sondern stabilisieren. Aus diesem Grund wurden Großabnehmer von Strom mit der Neufassung der Stromnetzentgeltverordnung von den Netzentgelten befreit. Voraussetzung ist, dass die befreiten Unternehmen mehr als 7000 Stunden pro Jahr (von insgesamt 8750 Jahresstunden) und insgesamt mehr als 10 GWh Strom pro Jahr beziehen. Damit sind wirklich nur Unternehmen von den Ausnahmen berührt, die kontinuierlich sehr viel Strom verbrauchen. Ihre Befreiung von den Netzentgelten ist also kein Bonus, sondern resultiert aus ihrer wichtigen Rolle für das Netz.

Die Energieintensiven Industrien in Deutschland (EID) beschäftigen rund 875.000 Mitarbeiter – oder 14 Prozent der Beschäftigten des Verarbeitenden Gewerbes. Jeder Arbeitsplatz in der energieintensiven Grundstoffproduktion sichert etwa zwei Arbeitsplätze in anderen Industriezweigen und im Dienstleistungssektor.

 

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