In einem Brief an das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) fordert der VDMA die Bundesregierung auf, sich im Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) für die Rückverweisung des Dossiers an die zuständige Ratsarbeitsgruppe einzusetzen. Ohne jegliche Abstimmung brächten verschiedene Mitgliedstaaten in letzter Minute Änderungen ein, die die Planungssicherheit der Unternehmen in Frage stellten und ihnen zusätzliche Kosten aufbürdeten.


Die Arbeitsgruppe des Rates erörtert das Novellierungsvorhaben bereits seit 2001. In wichtigen Punkten wie der Einbeziehung von Traktoren in den Geltungsbereich oder der Definition von Sicherheitsbauteilen konnte jedoch bisher keine Einigung erzielt werden. „Die zähe Debatte zeigt, dass gar kein Bedarf für die Überarbeitung dieses Regelwerkes besteht“, erklärte Udo Kremer vom European Office des VDMA in Brüssel. Die geltende Richtlinie stelle einen funktionierenden Gesetzesrahmen dar, mit dem die Unternehmen vertraut seien. Das ursprüngliche Ziel der Vereinfachung der Richtlinie sei inzwischen völlig aus dem Blickfeld geraten.


Der VDMA hat sich von Beginn an gegen die Novellierung ausgesprochen. „Das Öffnen der „Büchse der Pandora“, vor dem wir stets gewarnt haben, droht nun neue Belastungen für die Investitionsgüterindustrie zu bringen. Dies träfe besonders die vielen kleinen und mittleren Unternehmen, die unsere Branche prägen“, sagt Kremer. Die italienische Ratspräsidentschaft versuche auf Biegen und Brechen, ihre Erfolgsbilanz aufzubessern. Ein solch überhastetes Vorgehen stehe im Widerspruch zum Verhaltenskodex, den der Rat im Hinblick auf die anstehende EU-Erweiterung für seine Arbeitsmethoden ausgegeben hat.

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