EN Global erhält Engineering-Auftrag für Biomasse-Energieprojekt

Anlagen- und Maschinenbauer sollen bald alle verwendeten chemischen Stoffe melden. (Bild: Baloncic – Fotolia)

Im Schnitt werden die Unternehmen laut einer aktuellen VDMA-Umfrage für die vollständige Erstbefüllung der entsprechenden Datenbank (SCIP) umgerechnet 20 Mannjahre benötigen – nach Meinung des Verbandes „ein unvertretbarer Aufwand“. Grund für die neue Pflicht ist die 2018 novellierte EU-Abfallrahmenrichtline. Diese sieht vor, dass ab Januar 2021 jeder Lieferant von Erzeugnissen, in denen ein bestimmtes Maß an besonders besorgniserregenden Stoffen (SVHC) enthalten ist, der ECHA umfangreiche Informationen zur Verfügung stellt. Die hierfür entwickelte SCIP-Datenbank geht sogar noch darüber hinaus, da zudem weitere Informationen durch die Unternehmen für jede Produktvariante übermittelt werden müssen. Ziel ist es, mit diesen Informationen die Kreislaufwirtschaft voran zu bringen.

„Riesige bürokratische Welle“

Derzeit beschäftigt sich der deutsche Gesetzgeber mit der nationalen Umsetzung des europäischen Vorhabens und sieht diese im Bereich der Abfallgesetzgebung im Kreislaufwirtschaftsgesetz vor. Dazu soll es am 1. Juli im Bundestag eine Anhörung geben. „Mit der europäischen SCIP-Datenbank rollt eine riesige bürokratische Welle auf die Hersteller komplexer Produkte zu. Dabei ist offen, ob das Ziel einer besseren Recyclingfähigkeit von Produkten und den dort enthaltenen Stoffen im Sinne der Kreislaufwirtschaft erreicht wird. Schließlich haben nicht nur die Hersteller von Erzeugnissen, Komponenten oder kompletten Maschinen mit der Datenflut zu kämpfen, sondern am Ende auch die Recycler, wenn sie die passenden Datenbankeneinträge zu den vor 20 Jahren produzierten und gegebenenfalls mehrfach umgebauten Maschine suchen“, warnt VDMA-Hauptgeschäftsführer Thilo Brodtmann.

Problem: Datenbank erst mit Verspätung bereit

Insbesondere der Mittelstand steht vor der gewaltigen Aufgabe, alle über den gesetzlichen Rahmen hinausgehenden Informationen für jedes Einzelteil in seinen Produkten entlang der Lieferkette abfragen zu müssen. „Bei tausenden von Einzelteilen in Maschinen und Anlagen ist dies ein unverhältnismäßig großer bürokratischer Aufwand“, betont Brodtmann. Ein weiteres Problem ist der Know-how-Schutz. Die Firmen haben die Sorge, ihre Lieferketten und ihr Know-how offenzulegen. Hinzu kommt, dass sechs Monate vor Ablauf der Eingabefrist nur eine abgespeckte Prototypen-Version der Datenbank zu Testzwecken bereitsteht. „Die vollumfängliche SCIP-Datenbank steht voraussichtlich erst mit einer Verspätung von zehn Monaten im Oktober 2020 zur Verfügung. Damit ist der Zeitraum zur Übermittlung aller Informationen von ursprünglich einem Jahr auf wenige Wochen reduziert worden“, erläutert Brodtmann.  Der VDMA fordert daher eine Fristverlängerung von einem Jahr ab Fertigstellung der Datenbank, die Möglichkeit der stufenweisen Dateneingabe, sowie die praxisnahe Möglichkeit zur Gruppierung von Datenbankeneinträgen. Hierdurch würde sich konkret die Möglichkeit ergeben, Unternehmen gerade in der Zeit nach Corona durch Bürokratieabbau zu entlasten, erklärt der Maschinenbauverband. (jg)

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