- Im Rahmen der Inspektionen werden das technische System wie auch das Sicherheitsmanagementsystem geprüft.
- Bei der Prüfung des technischen Systems sind Anlagenidentität/Konformität, Gefahrenpotenzial, sicherheitsrelevante Anlagenteile und Gefahren-/Risikoanalyse besonders wichtig.
- Die Ergebnisse der Inspektion werden in einemBericht festgehalten, den auch der Betreiber erhält.
- Für Betriebsbereiche mit Grundpflichten haben sich Prüfintervalle von drei bis fünf Jahren bewährt. Bereiche, die den erweiterten Pflichten der Störfallverordnung unterliegen, müssen mindestens einmal im Jahr geprüft werden.
Gemäß § 16 „Überwachungssystem“ der Störfallverordnung ist festgelegt, dass regelmäßig Inspektionen von Betriebsbereichen durch die zuständigen Behörden durchzuführen sind. Dabei sollen die zuständigen Behörden prüfen, ob in den Betriebsbereichen die notwendigen Maßnahmen umgesetzt wurden, um Störfälle zu verhindern und deren Auswirkungen zu begrenzen.
Prüfintervalle
Für Betriebsbereiche mit Grundpflichten ist kein Zeitintervall für die Vor-Ort-Inspektion vorgegeben. Prüfintervalle von drei bis fünf Jahren erscheinen als sinnvoll. Bei Betriebsbereichen, die den erweiterten Pflichten der Störfallverordnung unterliegen, muss die Überwachungsbehörde mindestens einmal im Jahr eine Vor-Ort-Inspektion durchführen, außer sie hat ein Überwachungsprogramm erstellt, in dem andere Inspektionsintervalle festgelegt wurden. Daneben ist es nach § 16 der Störfallverordnung auch möglich, Inspektionen von geeigneten Sachverständigen durchführen zu lassen
Vor-Ort-Inspektion
Der Ablauf einer Vor-Ort-Inspektion sollte die folgenden Punkte beinhalten:
Optional: Erster Termin vor Ort mit einer Vorstellung des Betriebsbereiches durch den Betreiber, Besichtigung des Betriebsbereiches, Absprachen zum weiteren Vorgehen,
Festlegung des Prüfrahmens,
Absprachen zum Vorgehen,
Vorbereitung der Vor-Ort-Inspektion,
Durchführung der Inspektion vor Ort,
Erstellung des Inspektionsberichtes und Weitergabe an den Betreiber,
Gegebenenfalls Überprüfung der Folgemaßnahmen und Absprache des weiteren Vorgehens
Die Ergebnisse der Inspektion werden in einem Bericht festgehalten, den auch der Betreiber erhält. Das Dokument kann die festgelegten Prüfgebiete und beteiligten Personen enthalten. Zudem können die zu Grunde gelegten wie eingesehenen Dokumente und die Betriebsabläufe genannt werden. Auch sollen Schlussfolgerungen aus den Ergebnissen gezogen und das Zeitintervall für die nächste Inspektion wie gegebenenfalls Empfehlung für den Prüfrahmen der nächsten Inspektion festgelegt werden.
Inspektion des technischen Systems
Das Überwachungssystem enthält die Prüfung des Technischen Systems und des Sicherheitsmanagementsystems. Die Inhalte und der Umfang der Inspektion des Technischen Systems werden in einem Prüfrahmen festgelegt, der von den zuständigen Behörden erstellt und abgestimmt wird. In dem Prüfrahmen wird festgelegt, welche Anlagen eines Betriebsbereiches einer Prüfung des technischen Systems unterzogen werden. Schwerpunkte bilden die sicherheitsrelevanten Teile des Betriebsbereichs. Die nachfolgende Liste gibt eine Übersicht über wesentliche Prüfbereiche bei der Prüfung des technischen Systems.
1. Anlagenidentität/ Konformität
2. Gefahrenpotenzial
3. Sicherheitsrelevante Anlagenteile
4. Gefahren- / Risikoanalyse
5. Sichere Umschließung
6. Werkstoffe/ Korrosion
7. Rohrleitungen
8. Explosionsschutz
9. Brandschutz
10. Exotherme Reaktionen
11. Prozessleittechnik
12. Fehlbedienung
13. Flucht- und Rettungswege
14. Energie-/ Medienversorgung
15. Lagerung gefährlicher Stoffe
16. Erdbeben-/ Hochwassersicherheit
17. Begrenzung Störfallauswirkungen
Von fundamentaler Bedeutung sind die Prüfbereiche 1, 2, 3 und 4. Wichtig ist, dass es bei der Prüfung um die stichprobenartige Prüfung der Funktionsfähigkeit der vorhandenen Prüfinstrumente geht. Dazu ist ein detaillierter Fragenkatalog notwendig.
Beispiel Prüfung Prozessleittechnik
Gegenstand der Prüfung der Prozessleittechnik sind die PLT- Schutzeinrichtungen. Dabei ist die VDI/VDE- Richtlinie 2180 „Anlagensicherung mit Mitteln der Prozessleittechnik“ zu Grunde zu legen. Die Bereiche „Explosionsschutz elektrischer Anlagen“ und „Gaswarnanlagen“ lassen sich sinnvollerweise im Prüfbereich Prozessleittechnik mit abhandeln. Die nachfolgende Übersicht beinhaltet eine mögliche, in der Praxis bewährte Fragenliste für den Prüfbereich Prozessleittechnik sowie Fragestellungen für die Inaugenscheinnahme ausgewählter PLT- Schutzeinrichtungen vor Ort.
Fragenliste für die Prüfung der Prozessleittechnik
Grundsätzliches
Zuständigkeiten
Anlagenschutzkonzept
Kriterien zum Einsatz von PLT-Schutzeinrichtungen
Dokumentation der Sicherheitsbetrachtung
Anwendung der VDI/VDE 2180
Korrekte Klassifizierung der PLT- Einrichtungen
Teilnahme an der Stördatenerfassung nach NE 93
Standpunkt zur SIL- Bewertung nach IEC 61511 – VDE 0810
Wird ein SIL- Assessment durchgeführt? Wenn ja, wie?
Einsatz betriebsbewährter PLT-Schutzeinrichtungen?
Ausführung von PLT- Schutzeinrichtungen
Darstellung in RI- Fließbilden und Kennzeichnung vor Ort
Ausfall von Hilfsenergie
Maßnahmen gegen Fehlbedienung
Umgang mit Alarmen / Alarmmanagement
Notaussystem
Gaswarnanlage / -geräte
Dokumentation der Prüfungen vor/während Errichtung
Dokumentation der Instandhaltung
Prüfprotokolle wiederkehrende Prüfungen
Festlegung der Prüfintervalle
Einhaltung der Prüfintervalle
Inaugenscheinnahme ausgewählter PLT- Schutzeinrichtungen vor Ort:
Zielorientierte Messgrößen,
Ausführung Sensor bis Aktor,
Explosionsschutz elektr. Anlagen,
Kennzeichnung vor Ort,
Kabelverlegung / Installation,
Schaltraum / Schaltschränke,
Prozessleitsystem / Messwarte.
Inspektion des Sicherheitsmanagementsystems
Grundlage für den Prüfrahmen einer Inspektion des Sicherheitsmanagementsystems (SMS) sind die im Anhang III der Störfallverordnung genannten Gesichtspunkte. Aus einem Untersuchungsvorhaben, das das Landesumweltamt NRW in Auftrag gegeben hatte, wurde ein EDV-Programm „Safety-Management-Valuation-Program (SMVP)“ entwickelt. Das Programm dient als Hilfsmittel bei der Überprüfung eines Sicherheitsmanagementsystem und kann kostenlos unter www.lanuv.nrw.de/anlagen/download.htm heruntergeladen werden. Inhaltlich verfügt das Programm SMVP über ca. 80 Prüfpunkte, die den folgenden acht Prüfgebieten (PG) zugeordnet sind:
PG 1 : Unternehmenspolitik
PG 2 : Organisation und Personal
PG 3 : Ermittlung und Bewertung der Gefahren von Störfällen
PG 4 : Überwachung des Betriebs
PG 5 : Sichere Durchführung von Änderungen
PG 6 : Planung für Notfälle
PG 7 : Überwachung der Leistungsfähigkeit des Sicherheitsmanagementsystems
PG 8 : Systematische Überprüfung und Bewertung
Diese acht Prüfgebiete bilden die im Anhang III der Störfallverordnung geforderten Aspekte eines Sicherheitsmanagementsystems ab.
Bei einer Inspektion können aufgrund der unterschiedlichen Interessenlagen Konflikte zwischen Betreiber und Überwachungsbehörde auftreten. Von daher gilt es, Konflikte möglichst konstruktiv im Sinne eines win-win-Modells zu lösen. Hierbei kommt die soziale Kompetenz aller Beteiligten zum Tragen.