
Mit dem Abwasserabgabengesetz (AbwAG) wurde bereits 1976 ein ökonomischer Anreiz zu gewässerschonendem Verhalten der Abwasserproduzenten geschaffen, die direkt in ein öffentliches Gewässer ableiten. Die Höhe der Abgabe bemisst sich nach der Schädlichkeit des Abwassers, wobei nur bestimmte Schadstoffe zur Berechnung der Sonderabgabe herangezogen werden. Doch wie erfolgt die Aufteilung im Industriepark, in dem meist nur die Standortgesellschaft Direkteinleiter ist?
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Müggenborg Kanzlei für Umwelt- und Technikrecht Rechtsanwaltskanzlei
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