

Nach Einschätzung von Dr. Tony Van Osselaer, Vorstandsmitglied von Bayer Materialscience. Verkennt das neue Gutachten und die darin angestellte Berechnung „den eigentlichen Zweck der Pipeline“ (Bild: Bayer Materialscience)
„Die in dem Gutachten angestellte Berechnung verkennt insbesondere den eigentlichen Zweck der Pipeline: nämlich den Verbund unserer Produktion an den drei Standorten Leverkusen, Dormagen und Uerdingen zu stärken“, sagt Dr. Tony Van Osselaer, Vorstandsmitglied von Bayer Materialscience. Das neue Gutachten ist am vergangenen Dienstag bei einer nicht-öffentlichen Erörterung vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster zur Sprache gekommen. Bayer hatte es am 29. Januar erhalten.
„Dieses Gutachten ist weder auf unsere Veranlassung hin, noch mit unserer Beteiligung erstellt worden“, betont Van Osselaer. Schon bei der Ankündigung, dass es durch das Umweltministerium in Auftrag gegeben wird, hatte Bayer deutlich gemacht, dass das Unternehmen es nicht für erforderlich hält. Denn mögliche Alternativen zur Pipeline sind bereits umfassend durch unabhängige Gutachten untersucht worden – auch im Auftrag des Landes NRW.
Die Wirtschaftlichkeit der Pipeline zwischen Dormagen und Uerdingen wurde ebenfalls intensiv untersucht, ebenso der damit verbundene Nutzen für die Region und deren Arbeitsplätze. Am Standort Uerdingen existiert bislang nur eine lokale CO-Produktion. Aber um wettbewerbsfähig zu bleiben, braucht eine moderne Produktionsstätte auch Produktionssicherheit. In Dormagen wird in modernen Anlagen Kohlenmonoxid produziert. Diese Anlagen per Pipeline mit Uerdingen zu verbinden, erhöht also zum einen die Verfügbarkeit und damit die Produktionssicherheit. Zum anderen ist dies auch weitaus wirtschaftlicher als der Aufbau einer weiteren lokalen CO-Produktion in Uerdingen. Bayer hat keinerlei Einwände, wenn das neue Gutachten zum Gegenstand des Verfahrens vor dem OVG gemacht wird.
Die besagte CO-Pipeline ist bereits gebaut, durfte bislang aber nicht in Betrieb genommen werden. Die Inbetriebnahme ist aufgrund gerichtlicher Verfahren und eines laufenden Planänderungsverfahrens derzeit noch nicht möglich, heißt es auf der Internetseite von Bayer über das Pipeline-Projekt (www.pipeline.bayer.de).
(dw)
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