
Staubexplosionsschutz muss vor dem Hintergrund der europäischen Normierung und den gestiegenen Anforderungen an die Hersteller und an die Betreiber neu definiert werden. Die Richtlinie 94/9/EG vom 23.März 1994 (Atex 100) [1] dient „der Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für Geräte und Schutzsysteme zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen“. Die Richtlinie setzt den Artikel 100a des EG-Vertrages in EG-weites, geltendes Recht um.