Strommasten

Die EU streitet aktuell, was unter "grünem Strom" zu verstehen ist. (Bild: Europäische Union)

Die sogenannte EU-Taxonomie listet Arten der Energieerzeugung auf, die den Mitgliedstaaten dabei helfen können, in den nächsten 30 Jahren klimaneutral zu werden. Dort sollen nach Entwürfen der EU-Kommission nun neben erneuerbaren Energien auch bestimmte Erdgas- und Kernenergieaktivitäten aufgenommen werden. Die deutsche Bundesregierung um Vize-Kanzler Robert Habeck und Umweltministerin Steffi Lemke haben den diesen Entwurf kritisiert.

VCI fordert „ideologiefreie Betrachtung“

Der Verband der Chemischen Industrie (VCI) dagegen rief zu „einer ideologiefreien Betrachtung der Energiewende auf“. Nach dem beschlossenen Ende der Kern- und Kohleenergie in Deutschland sei ein Ausstieg aus aller grundlastfähigen Stromerzeugung nicht möglich. Dafür werde der Erneuerbaren-Ausbau trotz politischen Willens zunächst nicht ausreichen.

Erdgas sei daher „für die Grundversorgung des Industrielands Deutschland eine zwingend notwendige Brückentechnologie“, erklärte VCI-Hauptgeschäftsführer Wolfgang Große Entrup. „Der Ausstieg aus Kohle und Kernenergie macht bei schleppendem Erneuerbaren-Ausbau den Einstieg in neue Gaskraftwerke notwendig. Sonst gehen in der Industrie die Lichter aus. Für die Transformation der Industrie und der Energieversorgung müssen wir mehr tun als auf Ausschaltknöpfe drücken, sondern einen komplexen Prozess klug gestalten.“

Die Europäische Kommission habe daher Erdgas als sichere Stromversorgung zurecht in ihrem Taxonomie-Vorschlag berücksichtigt, so Große Entrup. Er wies darauf hin, dass die Kommission dabei sehr strenge Vorgaben für den Neubau von Gaskraftwerken gesetzt habe. Diese könnten ohnehin nur von den effizientesten Anlagen erfüllt werden, was im Sinne der Energiewende und des Klimaschutzes sei, so der VCI-Hauptgeschäftsführer.

Hintergrund EU-Taxonomie

Die EU-Taxonomie soll helfen, private Investitionen zu mobilisieren und Anlegern und Investoren Orientierung zu geben, welche Aktivitäten dabei helfen, in den nächsten 30 Jahren klimaneutral zu werden. Die EU-Kommission ist dabei der Auffassung, dass Erdgas und Kernenergie die Transition zu kohlenstoffarmen Energiesystemen erleichtern und auf dem Weg in eine überwiegend auf erneuerbaren Energien basierenden Zukunft eine Rolle spielen können. Das hat zur Folge, dass diese Energiequellen unter bestimmten als mit der Taxonomie-Verordnung vereinbar eingestuft werden sollen– allerdings nur insoweit sie tatsächlich zum Übergang zur Klimaneutralität beitragen. Gas etwa muss bis 2035 aus erneuerbaren Quellen stammen oder niedrige Emissionen haben.

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