Zwischenablage03
  • Die Novellierung der Normenfamilie für das Energiemanagementsystem stellt insgesamt höhere Anforderungen in Bezug auf Zeitaufwand, Detailliertheit und Nachweisführung an die Unternehmen.
  • Je nach terminlichem Stand der Zertifizierungen sollten die Unternehmen mindestens ein Jahr vor der nächsten fälligen Re-Zertifizierung mit der Umstellung auf die neue Normenreihe beginnen. Damit erleichtern sie sich eine erfolgreiche Zertifizierung im ersten Anlauf.
  • Da die neuen Anforderungen hoch sind, empfiehlt sich ein rechtzeitiger Start der erforderlichen Aktivitäten.
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Die ISO 50006 definiert vier verschiedene Arten von Kennzahlen.

Da Zertifizierungen aber im dreijährlichen Abstand durchgeführt werden müssen, besteht die Übergangszeit nur noch maximal zwei Jahre.

Dringender Handlungsbedarf

Hat ein Unternehmen die Erstzertifizierung oder die letzte Re-Zertifizierung vor dem 14.10.2017 durchgeführt, dann erfolgte diese nach der bisherigen ISO 50001. Auch die nächsten beiden Überwachungsaudits können noch nach bisherigen Anforderungen durchgeführt werden. Unternehmen, die seit dem 14.10.2017 eine Erst- oder Re-Zertifizierung durchführen, müssen dies nach den neuen Anforderungen der ISO 50003 vornehmen lassen. Da die Anforderungen der ISO 50003 höher sind als die bisherigen, empfiehlt es sich, beizeiten alle Aktivitäten und Maßnahmen auf die neuen Anforderungen auszurichten, denn sie erfordern sehr wahrscheinlich einen höheren Zeit- und Arbeitsaufwand als bisher.

Zwischenablage02

Übersicht: die neue Normenfamilie.

Insbesondere ist in diesem Zusammenhang auf die höheren Anforderungen an die Darstellung der energetischen Leistungskennzahlen (EnPIs), die Definition von Einflussfaktoren auf diese EnPIs und auf deren messtechnischen Nachweis hinzuweisen. Die Wechselwirkung zwischen Energiebezug und Einflussfaktoren ist durch ein statistisches Modell nachzuweisen. Werden vorab festzulegende Energieeffizienzziele im Prüfzeit-raum des Energiemanagementsystems (EnMS) nicht erreicht, kommt es zu Abweichungen in der Prüfung, und die Zertifizierung kann abgelehnt werden. Unternehmen, die Ansprüche auf Rückerstattungen z. B. nach § 10 Stromsteuergesetz oder nach § 55 Energiesteuergesetz geltend machen wollen, verlieren damit ihre Erstattungsansprüche.

Die Kommunikation mit den Zertifizierungsstellen und eigene Erfahrungen zeigen, dass das Aufsetzen der neuen Kriterien einen Zeitvorlauf von mindestens einem Jahr erfordert. Die akkreditierten Zertifizierer sind verpflichtet, die Kennzahlen scharf zu kontrollieren. Eine „halbe“ Erfüllung wird es nicht geben. In betroffenen Unternehmen besteht daher dringender Handlungsbedarf.

Verbesserung der Energieeffizienz

Während bisher die Angabe von Zahlen und Daten ohne Nachweis der Erlangung genügte, sind jetzt diese Zahlen und Daten, die die Verbesserung der Energieeffizienz abbilden, belastbar nachzuweisen. Das bedeutet einen Nachweis anhand von Messergebnissen und genaue Angaben zur Herleitung der Kennzahlen und deren Einflussfaktoren. Grundlagen für die Herangehensweise bieten die ISO 50006 und 50015. Bei der Zerti-fizierung prüft der Auditor diese Nachweise.
Welche Nachweise sind möglich?

  • reduzierter Gesamtenergieverbrauch,
  • gestiegener Gesamtenergieverbrauch, z. B. aufgrund eines höheren Produktionsumfanges, aber reduzierter Verbrauch je Tonne Produkt (verbesserte Kennzahlen),
  • verbesserter Energieverbrauch der Ausrüstung oder Produktionstechnik, z. B. durch vorbeugende Instandhaltung oder optimierte Bedienung oder Steuerung,
  • aussagefähige Entwicklung der energiebezogenen Leistungskennzahlen und deren Einflussfaktoren,
  • statistisches Berechnungsmodell zum Nachweis der Wirksamkeit von Einflussfaktoren auf den Energiebezug.

Grundlage sind nicht nur Energiesparprojekte, sondern alle Prozessoptimierungen, die den Energieverbrauch beeinflussen. Dafür sind sinnvolle und aussagefähige Kennzahlen zu bilden.
Fazit: In die Gesamtbilanz lassen sich alle energetisch relevanten Maßnahmen einbeziehen. Das können mehr Maßnahmen sein als bisher, also auch organisatorische und strategische Maßnahmen, die den Energieverbrauch beeinflussen. Es sollten also alle Änderungen, die im Unternehmen vorgenommen werden, auf ihre „Energiewirksamkeit“ überprüft und gegebenenfalls in das EnMS eingebunden werden. Die Anforderungen an die Qualität und Aussagekraft der Kennzahlen steigt gleichzeitig.

Belastbare Daten und Messwerte

Verbrauchswerte sind mit hinreichender Genauigkeit zu ermitteln und durch Messungen unter Berücksichtigung aller wichtigen Einflussfaktoren den Hauptverbrauchern zuzuordnen. Für den Auditor muss einerseits die Zuordnung, andererseits auch die Erlangung der Daten nachvollziehbar und plausibel sein. Zur Bewertung des Messkonzeptes muss die ISO 50015 (Messen und Verifizieren) unterstützend einbezogen werden. Die ISO 50015 erläutert die Thematik der Messungen der energiebezogenen Leistungen näher und enthält konkrete Hinweise zum Aufbau des Messkonzeptes und zu den Anforderungen an die Dokumentation, zum Beispiel:

  • Hinweise zum Aufbau und zur Implementierung von Messstellen, die eine aussagefähige Darstellung der Effizienzsteigerung ermöglichen,
  • Prinzipien der Messung und Verifizierung (Bewertung),
  • Hinweise zum Erstellen und Einführen eines Mess- und Verifizierungsplans (M&V-Plan),
  • Richtlinien zur Dokumentation von Messung und Verifizierung.

Die Norm führt folgende fünf, sich wiederholende Schritte für ein normkonformes Messkonzept auf:

  • Aufstellen eines M&V-Plans,
  • Datensammlung,
  • Prüfen der Umsetzung von Energieeffizienz-Maßnahmen,
  • Erfolgskontrolle der Maßnahmen,
  • Erstellen eines M&V-Berichts.

Darauf folgt bei Erfordernis die Anpassung des M&V-Plans.
Fazit: Die Anforderungen an die Qualität der Messungen im Unternehmen steigen, und es erhöht sich der Aufwand für eine größere Menge an Messstellen sowie an die Erarbeitung der Nachweise. Dafür erhöhen sich die Transparenz und die Genauigkeit der Energieverbräuche als Grundlage für die Dimensionierung und Amortisation zukünftiger Investitionen.

Erarbeitung sinnvoller Energie-­Basislinien und Energiekennzahlen

EnPIs und die energetische Ausgangsbasis (EnB) bilden die Grundlage, um die Verbesserung der Energieeffizienz zu messen und die energiebezogenen Leistungen über einen bestimmten Zeitraum zu quantifizieren. Nach welcher Methodik und nach welchen Kriterien diese EnPIs zu ermitteln sind, legt die neue ISO 50006 fest. Dabei sind vor allem das Herleiten und das Bewerten von Einflussfaktoren auf die energetischen Leistungskennzahlen wichtig. Im Ergebnis wird dargestellt, wie sehr die Einflussfaktoren den Energiebezug verändern.

Die ISO 50006 definiert vier verschiedene Arten von Kennzahlen, die sich in Art und Weise ihrer Herleitung und in ihrer Komplexität unterscheiden: die absolute Energieleistungskennzahl, die relative Energieleistungskennzahl, das statistische Modell und das technische Modell. Die Bewertung der EnPIs evaluiert die Veränderungen energetischer Verbräuche in einem bestimmten Zeitraum und in einer definierten Abhängigkeit. Sie müssen sinnvoll sein, sind sorgfältig auszuwählen und bei betrieblichen oder organisatorischen Veränderungen anzupassen. Häufige Veränderungen mit Einfluss auf EnB und EnPI können sein:

  • veränderter Energieeinsatz, z. B. Umstellung der Energieträger oder Einbeziehung regenerativer Energien,
  • verbesserte Daten durch verbessertes Messkonzept, genauere Messergebnisse oder Einbeziehung neuer Variablen,
  • kürzere Erfassungszeiten der Daten und damit ein genaueres Ergebnis mit größeren Möglichkeiten für Führung und Steuerung,
  • Veränderung der operativen Ziele des Unternehmens.

Die neuen Normen erfordern eine statistische Berechnung der Abhängigkeiten des Energiebezuges von den Einflussfaktoren auf energetische Leistungskennzahlen. Dafür wird der Einsatz eines statistischen Modells verlangt, welches die Abhängigkeiten auf der Basis von Messwerten abbildet. Mit diesem Modell wird eine multivariate Regressionsanalyse durchgeführt, die die korrekte Ermittlung und Zuordnung der Einflussfaktoren nachweist. Das Erstellen des statistischen Modells und die Berechnungen mit der multivariaten Regressionsanalyse werden Unternehmen in vielen Fällen nicht selbst leisten können. Die unternehmensinternen Energiemanagementbeauftragten sollten hierfür rechtzeitig die Unterstützung von Fachberatern suchen.

Fazit: Es bestehen höhere Anforderungen und Kriterien an die Erarbeitung und Darstellung sinnvoller und aussagefähiger EnB und EnPIs einschließlich des Erkennens, Bewertens und Einbeziehens der relevanten Einflussfaktoren. Alle Veränderungen im Unternehmen sind auf ihren energetischen Einfluss zu prüfen.

Mess- und Bewertungspläne

Die im Leitfaden der ISO 50015 festgelegten M&V-Pläne dienen nicht nur als Grundlage für Messkonzept und Erfassung der EnPIs, sondern sind für einen ständigen Abgleich zwischen geplanten und erreichten Effizienzverbesserungsergebnissen einzusetzen. Die Pläne stellen den ständigen Begleiter im Laufe der Maßnahmenumsetzung dar und werden stets aktualisiert, präzisiert und den sich veränderten Gegebenheiten angepasst. In diesem Zusammenhang ist auch ein Energiedatenerfassungsplan notwendig, der ebenfalls aktuell zu halten ist.
Fazit: Die Dokumentation erweitert sich um Mess- und Validierungspläne sowie um Energiedatenerfassungspläne. Der Aufwand für Datenerfassung und -abgleich steigt.

Neue Berechnung der Auditzeiten

Die Berechnungsgrundlage der Auditzeiten ändert sich. Sie richtet sich nunmehr nach der EnMS-relevanten Mitarbeiterzahl und nach der Komplexität des EnMS. Als für den Auditaufwand relevantes wirksames Personal im EnMS gelten Mitarbeiter, die einen wesentlichen Einfluss auf den Energieverbrauch im Unternehmen haben – also Top-Management, EnMS-Team, Mitarbeiter mit Einfluss auf die Wirksamkeit des EnMS oder auf wesentliche Veränderungen die sich auf das EnMS auswirken, Mitarbeiter mit Einfluss auf den Energieverbrauch und die Energieeffizienz. Verwaltungs- und Montagepersonal zählen nicht dazu.

Die Kriterien der Komplexität des EnMS sind jährlicher Energieverbrauch, Anzahl der Energiequellen und die Anzahl wesentlicher Energieeinsätze. Diese Kriterien werden je nach Größe mit Komplexitätsfaktoren ausgestattet und gewichtet. Daraus errechnet sich die Dauer des Überwachungs- (ein bis vier Tage) und des Re-Zertifizierungsaudits (zwei bis neun Tage).
Fazit: Unternehmen müssen differenziertere und mehr Informationen als bisher an den Auditor liefern, damit dieser den Audit­aufwand entsprechend der Kriterien berechnen kann. Eventuell ist eine längere Auditzeit einzuplanen.

Beispiel aus der Chemieindustrie

Das Chemieunternehmen Hi-Bis im Chemiepark Bitterfeld führte 2015 ein Energiemanagementsystem nach ISO 50001 ein. Seit 2017 implementiert die Firma schrittweise die Vorgaben aus den Normen ISO 50006 und ISO 50015. Herausforderung ist hierbei, die wirksamen EnPIs und deren Einflussfaktoren zu identifizieren und messtechnisch zu erfassen. Eine energetische Prozessanalyse liefert hierzu die Grundlagen. Sie stellt die Energie- und Stoffströme dar, identifiziert die Hauptverbraucher und damit die erforderlichen Messpunkte.

Bereits 2017 erfolgte eine freiwillige Nachweisführung zum Wiederholungsaudit nach den seit Oktober 2017 geltenden neuen Normenvorgaben. Das EnMS wurde vom Zertifizierer geprüft und bestätigt – ein erfolgreicher Testlauf für die Re-Zertifizierung im Jahr 2018, die nun mit verpflichtender Einhaltung der neuen Normenvorgaben verbunden ist. Es hat sich als sinnvoll und notwendig erwiesen, im laufenden Geschäftsbetrieb die Umstellung des EnMS auf die neuen Normenvorgaben mit ausreichendem Vorlauf zu beginnen. Die Erweiterung des EnMS, insbesondere die Einführung der statistischen Bewertung, erfolgt gemeinsam mit einem externen, auf diese neuen Anforderungen spezialisierten Beratungsunternehmen und dessen bereitgestellten Berechnungsgrundlagen.

Die Einführung des EnMS und die konsequente Anwendung der Normenvorgaben haben seit 2015 die Energieeffizienz jährlich kontinuierlich verbessert. Zusätzliche Effekte ergeben sich aus gesenkten Grundlastgebühren im Energiebezug sowie Erstattungsansprüchen zu Netzentgelten und Energie- und Stromsteuern. 1807ct904

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