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Die Stakeholder in der Chemieindustrie wollen insbesondere den Mittelstand dabei unterstützen, menschenrechtliche Sorgfaltspflichten in der Lieferkette druchzusetzen. (Bild: strixcode – stock.adobe.com)

Der Branchenstandard orientiert sich an den „Leitprinzipien Wirtschaft und Menschenrechte“ der Vereinten Nationen und am deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz. Erklärtes Ziel ist es, über die gesetzlichen Anforderungen hinaus die Achtung der Menschenrechte in der Lieferkette in der Breite der Branche zu verankern.

Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen sollen im Branchenstandard viele praktische Hilfestellungen und Vorlagen finden, wie sie die menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten umsetzen und ihre Einflussmöglichkeiten nutzen können. Außerdem soll er ihnen dabei helfen, sich auf die Anforderungen der bevorstehenden europäischen Corporate Sustainability Due Diligence Directive vorzubereiten und auf die Ansprüche von Geschäftspartnern, Investoren, Ratingagenturen und Nichtregierungsorganisationen angemessen reagieren zu können.

Der Branchenstandard wurde von den drei Partner BAVC, VCI und IGBCE gemeinsam mit Unternehmen und Arbeitnehmervertretungen sowie externen Stakeholdern entwickelt. Begleitet wurde der Prozess von der Managementberatung Löning – Human Rights & Responsible Business. Der Standard enthält fünf Module: Grundsatzerklärung und Governance (I), Risikoidentifikation und -priorisierung (II), Präventions- und Abhilfemaßnahmen (III), Beschwerdemechanismus (IV) und Dokumentation und Berichterstattung (V).

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