Ein Gericht in den Niederlanden hat den Energiekonzern Shell dazu verurteilt, seine Treibhausgasemissionen zu senken.

Ein Gericht in den Niederlanden hat den Energiekonzern Shell dazu verurteilt, seine Treibhausgasemissionen zu senken. (Bild: Björn Wylezich AdobeStock)

Nach einem Urteil des Bezirksgerichts Den Haag muss der britisch-niederländische Energiekonzern Shell seinen Kohlendioxid-Ausstoß bis 2030 um 45 % gegenüber 2019 senken. Das gelte sowohl für die eigenen Unternehmen, aber auch für Zulieferer und Endabnehmer. Die eigene Klimaschutz-Verpflichtung des Unternehmens hatte das Gericht als „wenig konkret und voller Vorbehalte“ zurückgewiesen. Der Konzern trage mit seinem Geschäft zu den „schlimmen Folgen des Klimawandels“ für die Bevölkerung bei und sei für enorme Mengen an Treibhausgasen „verantwortlich“ heißt es in der Urteilsbegründung.

Bürger und Umweltorganisationen hatten gegen Shell geklagt

Die Klage hatten über 17.000 Bürger sowie sieben Umweltorganisationen 2019 auch mit Blick auf anhaltende Investitionen des Unternehmens in die Förderung von Öl und Erdgas eingereicht und mit der Verletzung des Pariser Klimaabkommens durch Shell begründet. Die Umweltschützer warfen dem Unternehmen vor, pro Jahr etwa neun Mal mehr Kohlendioxid auszustoßen als der Staat Niederlande selbst. Der Energiekonzern hatte in der Vergangenheit kommuniziert, bis 2050 emissionsfrei arbeiten zu wollen. Das Unternehmen will gegen das Urteil, das dem Gericht zufolge ab sofort gilt, in Berufung gehen.

Umweltverbände sehen in dem Urteil einen Paukenschlag für die Ölindustrie und eine Warnung an Unternehmen, deren Geschäftsmodelle zulasten des Klimaschutzes gehen. Insgesamt wurden einer Erhebung der London School of Economics zufolge zwischen 1986 und Mai 2020 rund 1.600 Klimaprozesse angestrengt. Seit 2019 werden als Folge anhaltender Klimaproteste besonders viele Klagen gezählt.

Ende April hatte das deutsche Bundesverfassungsgericht auf Betreiben von Klimaschützern die Nachbesserung des Klimagesetzes von 2019 gefordert: Demnach muss die deutsche Bundesregierung die darin festgelegten Reduktionssziele für CO2 für die Zeit nach 2030 genauer fassen.

Den ersten Rechtsstreit um Klimaziele hatte die niederländische Regierung in 2015 verloren: Diese war verpflichtet worden, den Ausstoß an Treibhausgasen bis 2020 gegenüber 1990 um mindestens 25 % zu reduzieren.

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