
Die Chemieindustrie könnte zukünftig von stärkerer Kontrolle durch die Politik betroffen sein. (Bild: Deutscher Bundestag/Thomas Trutschel/photothek.net)
Bereits jetzt kann die Bundesregierung die Übernahme von deutschen Unternehmen prüfen, die in „besonders sicherheitssensiblen Bereichen“ – dazu zählen beispielsweise die Hersteller von militärischen Schlüsseltechnologien. Mit der 15. Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) plant das Kabinett die Liste nun auch auf Unternehmen aus dem Gesundheitssektor auszudehnen. Diese Maßnahme soll sicherheitsrelevante Unternehmen vor unerwünschten Investoren vor allem aus dem Nicht-EU-Ausland schützen und einen „Beitrag zur dauerhaften Aufrechterhaltung eines funktionierenden Gesundheitssystems in der Bundesrepublik Deutschland“ leisten.
VCI: Investitionen statt Abschottung
Deutlich gegen eine solche noch stärkere Ausweitung staatlicher Rechte für die Investitionskontrolle hat sich jetzt der VCI. „Die geplanten Änderungen leisten keinen Beitrag zur besseren Bewältigung der Corona-Pandemie. Ein solch umfassender Eingriff in private Eigentumsrechte ist zudem ein verheerendes Signal für den Standort Deutschland und den Neustart nach der Krise“, betonte Wolfgang Große Entrup, Hauptgeschäftsführer des Verbandes. Europa und Deutschland bräuchten gerade jetzt ausländische Investitionen, die den Austausch von Wissen und die internationale Zusammenarbeit erleichterten. Eine Stärkung der Produktion in Deutschland und der EU bräuchten exzellente Voraussetzungen für Innovationen und Investitionen, aber keine Abschottung.
Bisherige Kontrolle ist ausreichend
Der Schutz der Sicherheit und der öffentlichen Ordnung ist aus VCI-Sicht als Kriterium für Investitionsprüfungen im Rahmen von Außenwirtschaftsgesetz und -verordnung in seiner jetzigen Form ausreichend. Der Verband weist darauf hin, dass diese Kriterien auch bei gesundheitlichen Notlagen wie der Covid-19-Pandemie greifen. Die Novelle schaffe zudem große Unsicherheiten, so der VCI. Viele nicht näher spezifizierte Begrifflichkeiten ließen Interpretationsspielraum, ob eine Unternehmensveräußerung unter das Gesetz falle oder nicht. Betroffen wären nach Einschätzung des Verbandes neben Herstellern von Sicherheitsausrüstungen, Arzneimitteln und Medizinprodukten auch Produzenten von dafür nötigen Vorprodukten und Komponenten. (jg)
Medikamente gegen Corona und Covid-19

Virostatika: Zentraler Bestandteil eines Virus ist seine Erbinformation, zu deren Vermehrung eine Gruppe von Enzymen, sogenannte Polymerasen notwendig sind. Wirkstoffe, die diese Enzyme hemmen, können auch die Vermehrung und Verbreitung von Viren eindämmen. Beispiele für solche Virostatika, die auch gegen Sars-Cov-2 wirken könnten, sind die Wirkstoffe Faviparivir und Remdesivir. Letzteres wurde ursprünglich gegen das Ebola-Virus entwickelt.Bild: molekuul.be ‒ AdobeStock

Protease-Hemmer: Die Kombination der Wirkstoffe Lopinavir und Ritonavir hemmt Enzyme, die Proteine an bestimmten Stellen zerschneiden, sogenannte Proteasen. Unter dem Handelsnamen Kaletra vertreibt Abbot das Medikament als etabliertes Mittel gegen HIV. Protease-Hemmer sind auch als Medikamente gegen Covid-19 in der Erprobung.Bild: molekuul.be ‒ AdobeStock

Interferone: Interferone sind körpereigene Proteine, die dem Immunsystem als Botenstoffe dienen und dessen Aktivität beeinflussen. Bei Virus-Infektionen spielt insbesondere das Beta-Interferon eine Rolle. Gegen Sars-Cov-2 soll synthetisches Interferon besonders in Kombination mit anderen Mitteln wie Protease-Hemmern helfen. Bild: petarg-AdobeStock

Chloroquin: Die genaue Wirkungsweise der Malaria-Medikamente Chloroquin und Hydroxychloroquin ist noch ungeklärt. Während der Sars-Epidemie 2002 zeigten sich in klinischen Studien positive Effekte, weshalb das von Bayer als Resochin vermarktete Medikament auch als Wirkstoff gegen Sars-Cov-2 wieder Interesse weckte und in mehreren klinischen Studien getestet wird.Bild: molekuul.be ‒ AdobeStock

Tot-Impfstoffe: Viele Impfstoffe – etwa gegen Grippe oder Tetanus – bestehen aus abgetöteten Erregern, beziehungsweise deren Einzelteilen: Typische Proteine, die sich an der Oberfläche eines Erregers befinden, dienen dem Immunsystem als Vorlage, so dass es auf eine tatsächliche Infektion reagieren kann. Einzelne Proteine eines Virus können dadurch als Impfstoff dienen, allerdings ist die Massenproduktion nicht immer einfach oder wirtschaftlich.Bild: guerrieroale – AdobeStock

Vektor-Impfstoffe: Für den Menschen harmlose Viren lassen sich mit gentechnischen Methoden so verändern, dass sie Bestandteile anderer Viren mit sich tragen. Diese manipulierten Viren, sogenannte Vektoren, dienen als Impfstoff, indem sie dem Immunsystem spezifische Teile eines Krankheitserregers präsentieren, ohne dass der Körper dem Erreger selbst ausgesetzt ist. Unter anderem die Masernimpfung und der erste zugelassene Ebola-Impfstoff funktionieren nach diesem Prinzip. Mehrere Covid-19-Impfstoffe dieser Art sind in frühen Stadien der klinischen Erprobung. Bild: iaremenko ‒ AdobeStock

mRNA-Impfstoffe: Messenger-RNA (mRNA) basierte Impfstoffe bestehen nicht aus Virus-Material wie klassische Impfstoffe, sondern stellen einen Bauplan für ein Virenprotein dar. Gelangt dieser Plan in eine Körperzelle, produziert diese zunächst das entsprechende Protein. Darauf reagiert das Immunsystem mit der Produktion von Antikörpern. mRNA-Impfstoffe wären deutlich einfacher und schneller in großen Mengen zu produzieren als klassische Impfstoffe. Allerdings ist das Verfahren noch völlig neu, bislang gibt es keine zugelassenen Impfstoffe dieser Art. Bild: vchalup ‒ AdobeStock
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