Trotz der großen Sicherheitsrelevanz herrschen in vielen Fertigungsbetrieben und Laboren mitunter Unsicherheiten in Bezug auf den Einsatz von Notduschen. Dies betrifft sowohl die Anforderungen, die bei der Beschaffung, Installation und im Betrieb zu beachten sind, als auch das Nutzungsverständnis bei den Beschäftigten. Alle Unternehmen, die mit gefährlichen Stoffen umgehen, sollten sich daher regelmäßig mit dem Thema Notduschen beschäftigen – das heißt Risikobewertungen durchführen, den Stand und die Funktion der Schutzmaßnahmen prüfen sowie die Mitarbeitenden einbeziehen. Wichtige Fragen, die sich Unternehmen in diesem Zusammenhang stellen.
Für welche Arten von Unfällen dienen Notduschen als Erste-Hilfe-Maßnahme?
Notduschen dienen insbesondere in Laboren und Fertigungsbetrieben als Erste-Hilfe-Maßnahme bei Unfällen, bei denen Personen einer akuten Verbrennung oder Kontamination ausgesetzt wurden. Dazu gehören unter anderem:
- Chemikalienunfälle: Wenn jemand mit ätzenden oder giftigen Chemikalien in Berührung kommt, kann eine Notdusche verwendet werden, um die Substanz schnell von der Haut abzuspülen und die Auswirkungen zu minimieren. Im Umgang mit aggressiven Medien, wie Säuren und Laugen, wird in den meisten Fällen eine Notdusche als Erste-Hilfe-Maßnahme vorgesehen.
- Flammen und Verbrennungen: Flammen werden durch das Wasser der Notdusche gelöscht. Bei Verbrennungen durch heiße Oberflächen, Flüssigkeiten oder Dämpfe kann eine Notdusche helfen, die betroffene Stelle zu kühlen und die Schmerzen zu lindern.
- Augenverletzungen: Wenn Fremdkörper oder gefährliche Substanzen in die Augen gelangen, kann eine Notdusche verwendet werden, um die Augen auszuspülen und mögliche Schäden zu reduzieren.
- Staub- oder Partikelkontamination, extremer Schmutz: Wenn jemand mit gesundheitsgefährdenden Stäuben oder Partikeln oder mit extremem Schmutz in Berührung kommt, kann eine Notdusche verwendet werden, um die Substanzen von der Haut zu entfernen und eine weitere Kontamination zu verhindern.
Es ist wichtig zu beachten, dass Notduschen nur als Erste-Hilfe-Maßnahme dienen und eine medizinische Behandlung nicht ersetzen. Nach dem Einsatz einer Notdusche sollte immer ein Arzt konsultiert werden, um weitere Maßnahmen zu ergreifen.
Ist die Bereitstellung von Notduschen Pflicht?
In Laboren besteht eine Notduschen-Pflicht. Speziell auf Labore zugeschnittene Regelwerke wie die TRGS 526 „Laboratorien“ und die Laborrichtlinien der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV Information 213-850) verpflichten zum Einsatz von Körper- und Augenduschen. Darüber hinaus geben die genannten Regelwerke detailliert vor, welche Mindestanforderungen Notduschen im Labor erfüllen müssen und wie die regelmäßige Prüfung auszusehen hat.
Auch in Fertigungsbetrieben sind gemäß der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) Arbeitgebende verpflichtet, Maßnahmen zur Ersten Hilfe zu treffen. Die Bereitstellung von Notduschen ist insbesondere bei Tätigkeiten mit chemischen Gefahrstoffen zu empfehlen. Bei dem Betrieb eines Gefahrstofflagers gemäß TRGS 510 „Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern“ ist ein Verzicht auf Augen- und Körperduschen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu prüfen und in der Dokumentation zu begründen.
Welche Anforderungen müssen Notduschen erfüllen?
Die konkreten Anforderungen, die Notduschen zur Ersten Hilfe zu erfüllen haben, können je nach Land, Region und Branche variieren. Sie sind in den einschlägigen nationalen und internationalen Normen sowie in den Richtlinien der jeweils zuständigen Verbände und Institutionen zu finden. In Deutschland sind die normativen Anforderungen in der DIN EN 15154 „Sicherheitsnotduschen“ formuliert, in Amerika in der ANSI Z-358.1 „American National Standard for Emergency Eyewash and Shower Equipment”.
Die DIN EN 15154 ist in sechs Teile gegliedert, um den spezifischen Anforderungen verschiedener Einrichtungen und Anwendungen gerecht zu werden. Die Teile 1 und 2 regeln die Mindestanforderungen an Körper- und Augenduschen mit Wasseranschluss. In den Teilen 3 und 4 werden die Mindestanforderungen an Körper- und Augenduschen ohne Wasseranschluss vermittelt. Der Teil 5 bezieht sich auf „Körperduschen über Kopf mit Wasser für andere Standorte als Laboratorien“. Teil 6 gilt für „Körperduschen mit mehreren Düsen und Wasseranschluss für andere Standorte als Laboratorien“. Sicherheitsspezialisten wie Denios können hier beraten und die passende Lösung für die jeweiligen Erfordernisse bereitstellen.
Folgende Anforderungen und Empfehlungen an fest installierte Notduschen sind der DIN EN 15154 zu entnehmen:
Was ist bei Installation und Inbetriebnahme von Notduschen zu beachten?
Mit der Beschaffung einer Notdusche allein ist es nicht getan. Viele Punkte sind auch bei Installation und Inbetriebnahme zu beachten.
- Der Standort einer Notdusche ist in der Gefährdungsbeurteilung festzulegen. Er sollte so gewählt werden, dass die Notdusche in der Nähe von potenziellen Gefahrenquellen platziert wird, um im Notfall schnell erreichbar zu sein. Sie sollte gut sichtbar, leicht auffindbar und ohne Beeinträchtigung durch potenzielle Hindernisse (wie Stufen, Rampen oder andere Hindernisse) auf einem üblicherweise genommenen Weg innerhalb des Gefährdungsbereiches erreichbar sein.
- Am Aufstellort ist sicherzustellen, dass eine ausreichende Wasserzufuhr vorhanden ist, um die Notdusche zu betreiben. Hier gibt es verschiedene Aspekte zu berücksichtigen, je nachdem, ob die Dusche über einen festen Wasseranschluss verfügt oder über einen Speichertank, ob sie außen aufgestellt ist oder innen. Bei Außenaufstellung ist eine beheizte Ausführung der Notdusche notwendig, um das Einfrieren zu verhindern.
- Die DIN EN 15154 empfiehlt eine lauwarme Temperatur des Notduschen-Wassers zwischen 15 und 37 °C.
- Es gibt verschiedene Arten von Notduschen, wie Augenduschen, Körperduschen oder kombinierte Duschen. Die Betätigung erfolgt beispielsweise über eine Druckplatte oder eine Zugstange. Speziell für die Industrie konfigurierbare Notduschen (wie Tank- und Thermonotduschen) können durch zusätzliche Ausstattungen, wie Beleuchtung, Alarmierung und Anfahrschutz, individuell an die betrieblichen Gegebenheiten angepasst werden.
- Die Anzahl der Notduschen sollte ausreichend sein, um eine angemessene Versorgung im Notfall zu gewährleisten. Dies ist in der Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln.
- Alle Notduschen sind regelmäßig (mindestens einmal im Monat oder nach den Vorgaben des Herstellers) auf Ihre Funktionsfähigkeit zu überprüfen. Weiterhin wird eine regelmäßige Wartung und Reinigung empfohlen.
- Die Beschäftigten müssen über die Standorte der Notduschen informiert sein und über das korrekte Verhalten im Notfall sowie die Bedienung der Notdusche geschult werden.
- Es ist eine Dokumentation zu führen über die Installation, Funktionsprüfung und Wartung der Notdusche.
Fazit: Notduschen können einen wirkungsvollen Beitrag zur Erste-Hilfe leisten. Sie ermöglichen die sofortige Spülung der betroffenen Körperstellen und helfen so, akute Schädigungen einzudämmen und negative Langzeitfolgen zu vermeiden. Deshalb sind Notduschen ein relevanter Bestandteil der Rettungskette in vielen Laboren und Industriebetrieben.
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