Gewässerschutz durch dichte Bauweise

WHG-konforme Befestigungstechnik für LAU-Anlagen

In Anlagen zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen wassergefährdender Stoffe gelten hohe Anforderungen an die Dichtigkeit. Wenn zudem Befestigungen die dichtende Oberfläche durchdringen, sind praxisgerechte und zuverlässige Lösungen gefragt.

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Reihe großer Edelstahlbehälter in heller Industriehalle mit Rohrleitungen
Wasserrechtlich relevante Anlagen sind auf gesetzeskonforme Befestigungstechnik angewiesen.

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  • Mit der steigenden Zahl wasserrechtlich relevanter Anlagen und wachsendem Umweltbewusstsein nimmt auch der Bedarf an rechtssicheren, dokumentierbaren Befestigungslösungen weiter zu.
  • Intelligente, bauaufsichtlich zugelassene Befestigungssysteme tragen dazu bei, den Aufwand zu reduzieren, ohne die geforderte Dichtigkeit zu gefährden..

Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) regelt in Deutschland den Umgang mit Wasser und wassergefährdenden Stoffen, um Gewässer als Teil des Naturhaushalts und als Lebensgrundlage zu schützen. Besonders hohe Anforderungen gelten dabei für sogenannte LAU-Anlagen – das sind Anlagen zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen wassergefährdender Stoffe. Diese müssen gemäß § 62 WHG so gestaltet sein, dass sie keine nachteiligen Veränderungen an oberirdischen Gewässern oder dem Grundwasser verursachen.

Ein zentrales Kriterium für die WHG-Konformität solcher Anlagen ist die bauliche Dichtigkeit. Doch diese stellt in der Praxis eine Herausforderung dar: Bei der Befestigung technischer Einbauten and Anlagen durchdringen deren Verankerungen häufig die Oberfläche des meist aus Beton bestehenden Bauwerks. Um dennoch die gesetzlich geforderte Dichtigkeit sicherzustellen, müssen eingesetzte Befestigungssysteme nicht nur über eine Europäische Technische Bewertung (ETA) verfügen, sondern zusätzlich durch eine allgemeine Bauartgenehmigung (aBG) des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) für den WHG-Einsatz zugelassen sein.

Strenge Vorgaben zum Schutz

von Boden und Wasser

Die Anforderungen des WHG sind kein Selbstzweck: Bereits geringe Mengen ausgetretener Gefahrstoffe – etwa aus beschädigten Rohrleitungen oder Befestigungspunkten – können erhebliche Schäden an Böden und dem Grundwasser anrichten. Um dem vorzubeugen, konkretisiert die 2017 in Kraft getretene Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) die technischen und organisatorischen Anforderungen an Planung, Errichtung, Betrieb und Überwachung solcher Anlagen. Neben baulicher Dichtheit werden insbesondere auch Qualifikation und Nachweise der ausführenden Fachbetriebe gefordert.

Derzeit sind nur wenige WHG-konforme Befestigungssysteme am Markt verfügbar. Aufgrund der Dichtigkeitsanforderungen kommen grundsätzlich nur chemische Verankerungssysteme infrage, bei denen die Gewindestangen nach Bohrlocherstellung und -reinigung mit einem Verbundmörtel eingeklebt werden. Um die Dichtigkeit über die angenommene Lebensdauer von 50 Jahren sicherzustellen, ist in vielen Fällen zusätzlich ein aufwendiges Verpressen erforderlich. Nach der Installation unterscheidet sich eine solche Befestigung äußerlich noch nicht einmal von einer herkömmlichen, was die Akzeptanz der Vorschriften und den Aufwand auf der Baustelle erschwert.

Lösungen für beide Dichtigkeitsarten

Der Befestigungsspezialist MKT aus dem rheinland-pfälzischen Weilerbach hat sich dieser Problematik angenommen. „Wir haben bei der Produktentwicklung gezielt auf die Anforderungen der Planer und Ausführenden reagiert“, sagt Dr. Florian Hanz aus dem Entwicklungsteam. Grundsätzlich gibt es nämlich zwei verschiedene Bauarten, die Dichtigkeit des Bauwerks herzustellen:

  • Flüssigkeitsdichter Beton (FD/FDE): Hier sorgt eine speziell abgestimmte Betonmischung für die geforderte Dichtigkeit.
  • Beschichtung der Betonflächen: Bei dieser Methode wird auf der Betonoberfläche eine in der Regel polymerbasierte Beschichtung aufgebracht.
Schematische Grafik mit zwei Injektionsankern in unterschiedlichen Betonkonstruktionen.
Je nach Anwendung existieren unterschiedliche Systeme zur Befestigung.

Hanz erklärt hierzu: „Wir wollten für jedes LAU-Bauwerk mit WHG-Anforderungen dem Kunden eine Lösung anbieten und haben daher zwei Verbundmörtelsysteme durch ein aufwendiges Prüf- und Zulassungsverfahren gebracht.“ Dabei handelt es sich um VMH (ETA-17/0716), ein Hybridmörtel für Anwendungen in flüssigkeitsdichtem Beton, sowie VME plus (ETA-19/0483), ein Epoxidharzmörtel für Anwendungen bei beschichteten Betonflächen. Beide Systeme sind nun auch durch entsprechende aBGs des DIBt für WHG-Anwendungen bauaufsichtlich zugelassen. Für den VME plus liegen aufgrund der Vielzahl möglicher Beschichtungssysteme, die alle separat mit dem Befestigungssystem getestet werden müssen, sogar mehrere aBGs vor. Wegen der hohen Anforderungen an die konstruktive Durchbildung des Bauwerks bei der Bauweise mit FD/FDE-Betonen ist tatsächlich die Abdichtung mittels Beschichtung auch häufiger anzutreffen.

Mit WHG-Markierungen lässt sich die konforme Befestigung langfristig nachvollziehen.

Die beiden Mörtelsysteme unterscheiden sich nicht nur hinsichtlich ihrer chemischen Basis, sondern auch in ihren Verarbeitungseigenschaften. Der Hybridmörtel VMH eignet sich besonders gut bei niedrigeren Temperaturen und härtet schnell aus. Damit eignet er sich besonders für Montagearbeiten unter Zeitdruck. Der Epoxy­mörtel VME plus zeichnet sich durch seine Haftung auf polymerbasierten Beschichtungen aus und eignet sich mit einer langsameren Aushärtung auch bei höheren Temperaturen. Beide Systeme sind chemisch beständig gegen eine Vielzahl an Stoffen.

Bei Einsatz spezieller Saugbohrer entfällt die sonst notwendige Bohrlochreinigung. Zudem ist bei den MKT-Systemen kein nachträgliches Verpressen erforderlich, während andere Systeme oft zusätzliche Arbeitsschritte und Sonderkomponenten wie verpresste Unterlegscheiben benötigen.

Sichtbare WHG-Konformität

„Gemäß der AwSV dürfen WHG-konforme Befestigungen nur von entsprechend geschultem Personal durchgeführt werden“, erklärt Markus Zubert von der MKT-Anwendungstechnik. „Schulungen und Zertifikate stellen sicher, dass alle gesetzlichen Anforderungen eingehalten werden – und der Bauherr die Qualität erhält, für die er bezahlt und verantwortlich ist.“ Die WHG-konforme Befestigung lässt sich mit der von den Spezialisten entworfenen WHG-Scheibe eindeutig und dauerhaft kennzeichnen. Diese leicht tropfenförmige Scheibe mit eingraviertem „WHG“ wird beim Verschrauben des Bauteils einfach unter die normale Mutter und Unterlegscheibe gelegt. So lässt sich bei der späteren Inspektion zweifelsfrei erkennen, ob die Befestigung den WHG-Anforderungen entspricht. Denn ohne eine fachgerechte und dokumentierte Befestigung kann die Gesamtdichtigkeit des Bauwerks nicht sichergestellt werden.