Neue Lage, alte Unsicherheit
US-Zölle nach Supreme-Court-Urteil
Der US Supreme Court hat einen zentralen Baustein der von Donald Trump vorangetriebenen Strafzollpolitik juristisch ausgebremst. Für die europäische Industrie ist das keine Entwarnung: Die handelspolitische Unsicherheit bleibt.
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Was ist passiert – und was gilt aktuell?
Auf EU-Seite reagiert das Europäische Parlament mit einem
politischen Signal: Es stoppt vorerst die Umsetzung des Handelsabkommens mit
den USA. In dem Abkommen geht es auch darum, dass die EU – wie vereinbart –
ihre Zölle auf US-Industriewaren abschafft. Der SPD-Europaabgeordnete Bernd
Lange begründet das mit dem Bedarf an „Klarheit und Rechtssicherheit“, bevor
weitere Schritte möglich seien.
Für die meisten Produkte aus der EU steht weiterhin ein
US-Importzollsatz von 15 % im Raum. Aus Sicht von EU-Abgeordneten ist die neue
Ausgestaltung gegenüber der zuvor verhandelten Vereinbarung eine
Verschlechterung, weil die 15 % nun zusätzlich zu den ursprünglichen Zollsätzen
hinzukommen sollen, die vor den umfassenden Zollerhöhungen Anfang April galten.
Auto- und Aluminiumzölle sind von diesem „Zolldreh“ nicht
betroffen, weil sie auf anderer Rechtsgrundlage basieren und vom Obersten
Gericht nicht untersucht wurden. Die Bundesregierung will das Urteil zunächst
sorgfältig prüfen; eine weitere Beratung des Abkommens halte sie erst dann für
sinnvoll, wenn absehbar sei, wie sich Trumps Ankündigungen konkret auswirken.
EU tendenziell schlechter gestellt
Nach Berechnungen von Global Trade Alert steigt für die EU
der handelsgewichtete durchschnittliche US-Einfuhrzoll mit der neuen
Entwicklung von 11,7 auf 12,5 %. Zudem verschiebt der neue Pauschalzollsatz das
relative Belastungsniveau zwischen Ländern: Wer zuvor überdurchschnittlich hohe
Zölle hatte, wird relativ entlastet – genannt werden insbesondere Brasilien,
China und Indien; dort sinken die handelsgewichteten durchschnittlichen
Importzölle um rund 14, 7 und 6 Prozentpunkte. Umgekehrt steigt der durchschnittliche
US-Importzoll für deutsche Waren um 0,6 Prozentpunkte, für die EU um 0,8
Prozentpunkte und für das Vereinigte Königreich um 2,1 Prozentpunkte.
Der deutsche Verband der Chemischen Industrie (VCI) sieht
die Lage ähnlich instabil und unberechenbar: Das Urteil setze zwar „eine rote
Linie“ gegen politische Willkür, eröffne aber keine Phase der Stabilität, weil
neue Zölle „auf anderer Rechtsgrundlage jederzeit möglich“ seien. Auch wenn
„Durchschnittswerte“ moderat wirken können, zählen in der Praxis die relativen
Verschiebungen. Wenn Wettbewerber aus großen Schwellenländern gegenüber
EU-Anbietern spürbar günstiger in den US-Markt kommen (oder weniger stark
verteuert werden), erhöht das den Preisdruck – gerade in standardisierten
Segmenten (Basischemikalien, Commodity-nahe Vorprodukte,
Standardausrüstung/Komponenten).
Was bedeutet das für die Chemieindustrie in Europa?
Chemieexporte in die USA sind häufig preis- und
volumengetrieben. Zusätzliche Zollbelastung wird – je nach Markt – entweder in
Preisen weitergegeben (mit Absatzrisiko) oder in Margen absorbiert. Die
Unberechenbarkeit des Regimes verschärft das Problem: Selbst „vorläufige“
Kalkulationen werden schnell obsolet, und Kunden verhandeln aggressiver über
Preisgleit- bzw. Risikoanteile.
Chemische Wertschöpfung ist mehrstufig. Zölle wirken nicht
nur auf Endprodukte, sondern auch auf Zwischenprodukte und Spezialitäten, die
in transatlantischen Lieferketten zirkulieren. Das erhöht den Aufwand für
Ursprungsmanagement, Zollklassifizierung und Compliance – und kann
mittelfristig Lokalisierungsentscheidungen beschleunigen (Sourcing/Produktion
näher am US-Markt), ohne dass Unternehmen heute verlässlich planen können. Dass
„neue Zölle jederzeit möglich“ sind, ist der Kern der VCI-Warnung.
Die EU setzt ein Abkommen aus, das perspektivisch
Zollerleichterungen auf Industriewaren vorgesehen hätte. Das ist politisch
nachvollziehbar, erhöht aber kurzfristig die Unsicherheit für Investitions- und
Beschaffungsentscheidungen – etwa bei US-Technologie, Spezialmaterialien oder
Komponenten.
Was bedeutet das für den Anlagenbau?
Das Angebots- und Projektrisiko steigt: Für
EPC-/Turnkey-Projekte und Anlagenlieferungen in die USA wird das Zollrisiko zum
Kalkulationstreiber. Wenn Zollsätze sich kurzfristig ändern können, wandert das
Risiko in die Angebotsphase: höhere Risikozuschläge, strengere Annahmen, mehr
Ausschlüsse – und damit schlechtere Vergleichbarkeit in Ausschreibungen.
Vertragsrechtliche Konflikte nehmen dadurch zu. Künftig
zentrale Fragen sind: Wer trägt Zölle? Greifen „Change-in-Law“-Klauseln? Wie
werden Nachträge abgewickelt, wenn Zollbelastungen zwischen Bestellung und
Import schwanken? Das sind typische Reibungspunkte, die in Projekten schnell zu
Claims und Verzögerungen führen.
Darüber hinaus werden US-Kunden versuchen, Zoll- und
Unsicherheitsrisiken durch lokale Fertigungsanteile zu reduzieren. Das kann
europäische Maschinen- und Anlagenbauer zu Montage, Service und Ersatzteil-Angebot
in den USA drängen, und gleichzeitig klassische Exportlieferungen aus Europa
verdrängen.
Rückerstattung bereits gezahlter Zölle?
Für Unternehmen stellt sich die Frage, ob bereits gezahlte
Zölle zurückgefordert werden können. Der Anwalt Neal Katyal (Vertreter der
Kläger) kündigte eine Taskforce an; zugleich stelle das Urteil die
Rückerstattung nicht klar. Regierungsmitglieder hätten angedeutet, die
Einnahmen behalten zu wollen. Die Einnahmen aus den „illegal erklärten“ Zöllen
werden auf rund 140 Milliarden US-Dollar beziffert. Trump erwäge nach eigenen
Angaben zudem, Zölle durch Gebühren auf Exportlizenzen zu ersetzen. Selbst wenn
Rückerstattungen kommen sollten, ist in der Lieferkette zu klären, wer
anspruchsberechtigt ist – Importeur oder Vertragspartner.