Neue Lage, alte Unsicherheit

US-Zölle nach Supreme-Court-Urteil

Der US Supreme Court hat einen zentralen Baustein der von Donald Trump vorangetriebenen Strafzollpolitik juristisch ausgebremst. Für die europäische Industrie ist das keine Entwarnung: Die handelspolitische Unsicherheit bleibt.

3 min
Richterhammer trifft auf Dokumente mit der Aufschrift 'Zölle' vor Weltkarte.

Was ist passiert – und was gilt aktuell?

Auf EU-Seite reagiert das Europäische Parlament mit einem politischen Signal: Es stoppt vorerst die Umsetzung des Handelsabkommens mit den USA. In dem Abkommen geht es auch darum, dass die EU – wie vereinbart – ihre Zölle auf US-Industriewaren abschafft. Der SPD-Europaabgeordnete Bernd Lange begründet das mit dem Bedarf an „Klarheit und Rechtssicherheit“, bevor weitere Schritte möglich seien.

Für die meisten Produkte aus der EU steht weiterhin ein US-Importzollsatz von 15 % im Raum. Aus Sicht von EU-Abgeordneten ist die neue Ausgestaltung gegenüber der zuvor verhandelten Vereinbarung eine Verschlechterung, weil die 15 % nun zusätzlich zu den ursprünglichen Zollsätzen hinzukommen sollen, die vor den umfassenden Zollerhöhungen Anfang April galten.

Auto- und Aluminiumzölle sind von diesem „Zolldreh“ nicht betroffen, weil sie auf anderer Rechtsgrundlage basieren und vom Obersten Gericht nicht untersucht wurden. Die Bundesregierung will das Urteil zunächst sorgfältig prüfen; eine weitere Beratung des Abkommens halte sie erst dann für sinnvoll, wenn absehbar sei, wie sich Trumps Ankündigungen konkret auswirken.

EU tendenziell schlechter gestellt

Nach Berechnungen von Global Trade Alert steigt für die EU der handelsgewichtete durchschnittliche US-Einfuhrzoll mit der neuen Entwicklung von 11,7 auf 12,5 %. Zudem verschiebt der neue Pauschalzollsatz das relative Belastungsniveau zwischen Ländern: Wer zuvor überdurchschnittlich hohe Zölle hatte, wird relativ entlastet – genannt werden insbesondere Brasilien, China und Indien; dort sinken die handelsgewichteten durchschnittlichen Importzölle um rund 14, 7 und 6 Prozentpunkte. Umgekehrt steigt der durchschnittliche US-Importzoll für deutsche Waren um 0,6 Prozentpunkte, für die EU um 0,8 Prozentpunkte und für das Vereinigte Königreich um 2,1 Prozentpunkte.

Der deutsche Verband der Chemischen Industrie (VCI) sieht die Lage ähnlich instabil und unberechenbar: Das Urteil setze zwar „eine rote Linie“ gegen politische Willkür, eröffne aber keine Phase der Stabilität, weil neue Zölle „auf anderer Rechtsgrundlage jederzeit möglich“ seien. Auch wenn „Durchschnittswerte“ moderat wirken können, zählen in der Praxis die relativen Verschiebungen. Wenn Wettbewerber aus großen Schwellenländern gegenüber EU-Anbietern spürbar günstiger in den US-Markt kommen (oder weniger stark verteuert werden), erhöht das den Preisdruck – gerade in standardisierten Segmenten (Basischemikalien, Commodity-nahe Vorprodukte, Standardausrüstung/Komponenten).

Was bedeutet das für die Chemieindustrie in Europa?

Chemieexporte in die USA sind häufig preis- und volumengetrieben. Zusätzliche Zollbelastung wird – je nach Markt – entweder in Preisen weitergegeben (mit Absatzrisiko) oder in Margen absorbiert. Die Unberechenbarkeit des Regimes verschärft das Problem: Selbst „vorläufige“ Kalkulationen werden schnell obsolet, und Kunden verhandeln aggressiver über Preisgleit- bzw. Risikoanteile.

Chemische Wertschöpfung ist mehrstufig. Zölle wirken nicht nur auf Endprodukte, sondern auch auf Zwischenprodukte und Spezialitäten, die in transatlantischen Lieferketten zirkulieren. Das erhöht den Aufwand für Ursprungsmanagement, Zollklassifizierung und Compliance – und kann mittelfristig Lokalisierungsentscheidungen beschleunigen (Sourcing/Produktion näher am US-Markt), ohne dass Unternehmen heute verlässlich planen können. Dass „neue Zölle jederzeit möglich“ sind, ist der Kern der VCI-Warnung.

Die EU setzt ein Abkommen aus, das perspektivisch Zollerleichterungen auf Industriewaren vorgesehen hätte. Das ist politisch nachvollziehbar, erhöht aber kurzfristig die Unsicherheit für Investitions- und Beschaffungsentscheidungen – etwa bei US-Technologie, Spezialmaterialien oder Komponenten.

Was bedeutet das für den Anlagenbau?

Das Angebots- und Projektrisiko steigt: Für EPC-/Turnkey-Projekte und Anlagenlieferungen in die USA wird das Zollrisiko zum Kalkulationstreiber. Wenn Zollsätze sich kurzfristig ändern können, wandert das Risiko in die Angebotsphase: höhere Risikozuschläge, strengere Annahmen, mehr Ausschlüsse – und damit schlechtere Vergleichbarkeit in Ausschreibungen.

Vertragsrechtliche Konflikte nehmen dadurch zu. Künftig zentrale Fragen sind: Wer trägt Zölle? Greifen „Change-in-Law“-Klauseln? Wie werden Nachträge abgewickelt, wenn Zollbelastungen zwischen Bestellung und Import schwanken? Das sind typische Reibungspunkte, die in Projekten schnell zu Claims und Verzögerungen führen.

Darüber hinaus werden US-Kunden versuchen, Zoll- und Unsicherheitsrisiken durch lokale Fertigungsanteile zu reduzieren. Das kann europäische Maschinen- und Anlagenbauer zu Montage, Service und Ersatzteil-Angebot in den USA drängen, und gleichzeitig klassische Exportlieferungen aus Europa verdrängen.

Rückerstattung bereits gezahlter Zölle?

Für Unternehmen stellt sich die Frage, ob bereits gezahlte Zölle zurückgefordert werden können. Der Anwalt Neal Katyal (Vertreter der Kläger) kündigte eine Taskforce an; zugleich stelle das Urteil die Rückerstattung nicht klar. Regierungsmitglieder hätten angedeutet, die Einnahmen behalten zu wollen. Die Einnahmen aus den „illegal erklärten“ Zöllen werden auf rund 140 Milliarden US-Dollar beziffert. Trump erwäge nach eigenen Angaben zudem, Zölle durch Gebühren auf Exportlizenzen zu ersetzen. Selbst wenn Rückerstattungen kommen sollten, ist in der Lieferkette zu klären, wer anspruchsberechtigt ist – Importeur oder Vertragspartner.