PFAS im Boden

Fünf europäische Behörden – darunter diejenige aus Deutschland – haben im Januar einen Vorschlag zum Verbot von sogenannten PFAS eingereicht. (Bild: Chris Anton – stock.adobe.com)

Konkret fragt die ECHA nach „wissenschaftlichen und technischen Informationen“ über die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung von Per- und Polyfluoralkylstoffen (PFAS). Die Konsultation soll allen, die Informationen über PFAS haben, die Möglichkeit geben, ihre Meinung zur geplanten Beschränkung äußern. Von besonderem Interesse sind laut ECHA-Informationen zu Risiken, sozioökonomischen Aspekten und Alternativstoffen. Einreichungen sind bis zum 25. September 2023 möglich.

Auf Basis der bis dahin eingereichten Informationen sollen die wissenschaftlichen Ausschüsse der ECHA für Risikobewertung (RAC) und für sozioökonomische Analyse (SEAC) dann das vorgeschlagene Verbot bewerten und eine Stellungnahme abzugeben. Auf dieser Grundlage wird dann die Europäische Kommission gemeinsam mit den EU-Mitgliedstaaten über das mögliche Verbot entscheiden.

Der Vorschlag zur Beschränkung von PFAS wurde im Januar von fünf nationalen Behörden – aus Deutschland, Dänemark, den Niederlanden, Norwegen und Schweden – eingereicht.

Weitere Hintergründe zum geplanten PFAS-Verbot finden Sie im folgenden Artikel:

Eine Online-Informationsveranstaltung mit weiteren Informationen zum Verbotsverfahren, den Inhalten des Beschränkungsvorschlags und der Teilnahme an der Konsultation findet am 5. April statt. Während dieser Sitzung werden Experten der ECHA und der fünf nationalen Behörden auch Fragen von Teilnehmern beantworten. Alle Informationen zur Online-Veranstaltung finden Sie auf der Seite der ECHA.

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