Laser Marking Machine Engraving

Industrie-Unternehmen können können davon profitieren, wenn sie Inhalte in leichte oder einfache Sprache übertragen. (Bild: ivandanru – stock.adobe.com)

Barrierefreie Inhalte tragen dazu bei, dass etwa auch Mitarbeitenden mit Migrationshintergrund, niedrigem Bildungsabschluss oder Behinderungen, alle relevanten Informationen erhalten. Der Einsatz leichter und einfacher Sprache fördert so beispielsweise den Produktionsprozess, denn hier sind oft angelernte Arbeitnehmende aus verschiedenen Ländern tätig. Sie müssen bestimmte Inhalte kennen und verstehen, damit die Arbeitssicherheit gewährleistet ist oder sie wissen, wie sie mit bestimmten Maschinen und Werkzeugen umgehen. Auch interne Mitteilungen, die alle Beschäftigten betreffen, sollten stets für die gesamte Belegschaft verständlich formuliert sein.

Unternehmen dabei zu unterstützen, Informationen verständlich und zugänglich zu machen, hat sich das Netzwerk capito zum Ziel gesetzt. Neben dem KI-generierten Übersetzungstool capito.ai, mit dem sich komplexe Texte vereinfachen und übersetzen lassen, gibt es auch eine Lese-App. Diese eignet sich besonders für Bedienungs- und Wartungsanleitungen, weil die Mitarbeitenden über QR-Codes, die an den Maschinen angebracht sind, direkt zur konkreten Information gelangen. In der App selbst können die jeweiligen Informationen dann in mehreren Versionen hinterlegt sein, zum Beispiel „Infos für den Techniker“, „Infos für den Anwender“ oder „Infos bei Problemen“. Die Informationen lassen sich mit dem Tool auch in mehrere Sprachstufen und Sprachen – derzeit deutsch, englisch, französisch und spanisch – übertragen. Inhaltliche Änderungen sowie alle häufig vorkommenden osteuropäischen Sprachen und türkisch können im CMS hinterlegt werden, sodass der QR-Code stets zur aktuellen Version leitet.

Besondere Relevanz erhält das Thema leichte und einfache Sprache durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das am 28. Juni 2025 in Deutschland in Kraft tritt. Ziel ist es, die gesellschaftliche und wirtschaftliche Teilhabe zu fördern. Das Gesetz betrifft zwar nur Hersteller, Händler und Importeure von Produkten wie Computern, Geldautomaten, Fernsehgeräten mit Internetzugang, E-Book-Lesegeräten und Routern, sowie die Erbringer von Dienstleistungen, beispielsweise Telefondienste, Bankdienstleistungen oder Personenbeförderungsdienste. Auch Kleinstunternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten oder einem Umsatz von bis zu 2 Mio. Euro sind von den Regelungen ausgenommen​. Viele Industrie-Unternehmen fallen damit nicht in in den Wirkungsbereich des BFSG fallen – trotzdem können auch diese davon profitieren, wenn sie Inhalte in leichte oder einfache Sprache übertragen.

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