Anlagenbau

(Bild: bannafarsai – AdobeStock)

  • Planung und Bau von Chemieanlagen erfordern Know-how in Sachen Genehmigungsmanagement.
  • Neben einem Sicherheitsbericht sind meist auch Ex-Schutz-Dokumente einzureichen.
  • Planer müssen dabei auch rechtssicher formulieren können.

Ob „Greenfield“ oder „Brownfield“ – in der Regel sind Änderungen an prozesstechnischen Anlagen genehmigungsbedürftig. Der Umfang eines Vorhabens ist dabei kein ausschlaggebendes Kriterium – genehmigungspflichtig können Planungsvolumen von wenigen Tausend bis hin zu mehreren Millionen Euro sein. Ist ein Genehmigungsantrag oder eine Änderungsanzeige nötig? Ist allein das Bundesimmisionsschutzgesetz (BImSchG) betroffen oder etwa auch das Wasserrecht (die AwSV, Bundesverordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen), die TA Luft (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft) und/oder weitere Verordnungen und Bestimmungen? In welchem Umfang ist eine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschrieben? Welche Unterlagen sind einzureichen, welche Anforderungen und Normen müssen diese erfüllen? Wer ist befähigt, sie zu erstellen? Und nicht zuletzt: Mit welchem Zeitaufwand ist für all dies zu rechnen? Zu welchem Zeitpunkt des Prozesses sollten die Anträge gestellt beziehungsweise Anzeigen eingereicht werden, damit die erforderliche Genehmigung rechtzeitig zum Baubeginn vorliegt? Sind die Bedingungen erfüllt, um gegebenenfalls die Zulassung eines vorzeitigen Baubeginns zu beantragen?

Das dazu unverzichtbare Genehmigungsmanagement wird im Branchenslang auch häufig als „Behörden­engineering“ bezeichnet. Dieser Begriff ist keinesfalls despektierlich gemeint, sondern soll vor allem unterstreichen, dass Unternehmen die entsprechenden Vorbereitungen und Abläufe als klassische Prozessentwicklung verstehen sollten.

Fußangeln im Genehmigungsprozess

Insbesondere Unternehmen, die sich nicht regelmäßig mit den beschriebenen Anforderungen konfrontiert sehen, stellen oft erst im laufenden Genehmigungsprozess fest, wo sich größere Fußangeln verbergen. So ist die bestehende Dokumentation bei Bestandsanlagen oft mehrere Jahrzehnte alt – sofern sie nach eventuellen Betreiberwechseln überhaupt noch vollständig vorliegt. Oder aber es sind in der Zwischenzeit so viele unwesentliche Änderungen erfolgt, dass die Behörde eine Überarbeitung bzw. eine neue Erstellung der Genehmigung fordert. Hoffen die Betreiber auf Bestandsschutz, fordern ihre Ansprechpartner auf Behördenseite jedoch die einschlägigen Schlüsseldokumente in der Regel nach neuem, aktuellem Recht. Und dabei geht es nicht nur um die reine Dokumentation – die gesetzlichen Vorschriften können im ungünstigsten Fall auch teure und zeitaufwendige Nachrüstungen zur Folge haben. Ein Beispiel aus der Praxis: Sind Beständigkeitsnachweise gemäß AwSV (Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen) veraltet, kann dies eine Forderung nach einer komplett neuen Beschichtung betroffener Rückhalteeinrichtungen zur Folge haben. Ähnliches kann etwa auch beim Erdbebenschutz oder für die Löschwasser-Rückhalte-Richtlinie („Richtlinie zur Bemessung von Löschwasser-Rückhalteanlagen beim Lagern wassergefährdender Stoffe“) zutreffen.

Nicht aus dem Blick verlieren sollten in der Prozesstechnik tätige Unternehmen im Übrigen auch, dass gesetzlich verankerte Anzeige- und Genehmigungspflichten nicht nur bei Planung, Umbau, Inbetriebnahme und dem laufenden Betrieb der Anlagen entstehen können, sondern ebenso auch bei der Außerbetriebnahme entsprechender (Teil-)Einrichtungen.

Welche Dokumente werden benötigt?

Fließbilder
Gesetzlich verankerte Anzeige- und Genehmigungspflichten können nicht nur bei Planung, Umbau, Inbetriebnahme und dem laufenden Betrieb der Anlagen entstehen, sondern auch bei der Außerbetriebnahme entsprechender (Teil-)Einrichtungen. Bei Störfallanlagen muss der Sicherheitsbericht durch Fließbilder ergänzt werden. (Bild: chakawut – Adobe.Stock)

Die im Detail geforderten Dokumente hängen vom exakten Vorhaben und den davon berührten Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien ab. Zentral bei der Vorbereitung der einzureichenden Unterlagen ist jedoch oft der antragsbezogene Sicherheitsbericht, sofern das Änderungsvorhaben in den Anwendungsbereich der Störfall-Verordnung (aktuell die zwölfte Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes, 12. BImSchV) fällt. Ergänzt wird dieser Sicherheitsbericht von Fließbildern – schematisierte Darstellungen der einzelnen Verfahrensabschnitte, deren Darstellungsform wiederum in der Norm EN ISO 10628 geregelt ist. Für Genehmigungen sind dabei vor allem Verfahrens- und Emissions-Fließbilder relevant, die einen etwas höheren Abstraktionsgrad als Rohrleitungs- und Instrumentenfließschemata („R&I“) aufweisen.
Da in der Praxis fast immer auch Aspekte des Explosionsschutzes berührt werden, sind in der Regel auch sogenannte Ex-Schutzdokumente einzubinden. Sie umfassen u.a. Aufstellungs- und Ex-Zonenpläne, die wiederum in der 720er-Reihe der TRGS (Technischen Regeln für Gefahrstoffe) sowie in den Leitlinien der sogenannten Atex-Richtlinie beschrieben sind (Atex 2014/34/EU).

Eine weitere entscheidende Rolle spielen Gefahren- und Risikoanalysen. Ausgangspunkt sind hier in der Regel sogenannte Sicherheitsgespräche. Im Zentrum steht dabei die Frage, welche Gefahren zu erwarten sind und mit welchen geeigneten Gegenmaßnahmen beziehungsweise Sicherheitseinrichtungen ihnen begegnet wird. Die hierzu angewandte Methodik wird als Hazop-Verfahren (Hazard and Operability) in der ISO-Norm 14971 beschrieben. Im deutschsprachigen Raum ist für dasselbe Analyseverfahren auch das Akronym Paag gebräuchlich – es steht für „Prognose, Auffinden der Ursache, Abschätzen der Auswirkungen, Gegenmaßnahmen“ und skizziert somit bereits die wesentlichen Analyseschritte. Die Sicherheitsgespräche dienen im Übrigen nicht nur der Vorbereitung behördlicher Genehmigungen, sondern auch als Basis für das „Functional Safety Management“ – also der Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen zur Gewährleistung funktionaler Sicherheit. Dieser Begriff umfasst wiederum Sicherheitsaspekte der betroffenen Systeme, die von der korrekten Funktion sicherheitsbezogener Einrichtungen und anderer risikomindernder Elemente abhängen. Wurde die funktionale Sicherheit einer Chemieanlage nach diesen Grundsätzen etabliert, lassen sich daraus die für Genehmigungsverfahren erforderlichen Dokumente ableiten, wie beispielsweise Spezifikationen der Sicherheitsanforderungen und/oder die Abnahme-Dokumentation von Safety Integrated Systems (SIS).

Wer kann rechtssicher formulieren?

Neben der Kenntnis der gesetzlichen Anforderungen sowie der einschlägigen Normen und Standards benötigen die mit dem Genehmigungsmanagement befassten Experten auch „soft skills“, wie beispielsweise die Fähigkeit, rechtssicher formulieren zu können. Unter Umständen wird auch die Einbindung von externen Gutachtern oder Sachverständigen erforderlich, mit denen dann weitere Abstimmungen durchzuführen sind.

Dank der langjährigen Erfahrung durch zahlreiche betreute und realisierte Projekte im Bereich Genehmigungsmanagement hat sich bei Planting eine Reihe von Best Practices entwickelt. Die Expertise beginnt mit der Bewertung der Genehmigungsbedürftigkeit eines Vorhabens, umfasst die Erstellung der erforderlichen Anträge oder Anzeigen, Erstellung von GAP-Analysen (Analyse der Lücke zwischen Ziel und Ist-Zustand), Moderation und Schriftführung bei Gefahrenanalysen (Hazop/Paag) ebenso wie die Koordination und Schnittstellenklärung bei der Abstimmung zwischen den zuständigen Behördenvertretern, Fachabteilungen sowie gegebenenfalls externen Sachverständigen und Gutachtern. Ein wichtiger Fokus liegt auch auf der Erstellung oder Fortschreibung der erforderlichen Begleitdokumente wie zum Beispiel den Sicherheitsberichten, Fließbildern oder Explosionsschutzdokumenten. Am Anfang wir in der Regel geklärt, ob die benötigten Unterlagen bereits vorhanden und auf dem aktuellen Stand sind.

Am Ende des Prozesses stehen eine genehmigungsfähige Planung und die daraus abgeleiteten Anträge beziehungsweise Anzeigen. Der Weg zu diesem Ziel kann je nach Projekt und Unternehmen sehr unterschiedlich sein. Einen auf diesem Gebiet erfahrenen Dienstleister hinzuzuziehen, erspart dabei jedoch erfahrungsgemäß manche Hürden, Irrwege und unnötige Verzögerungen.

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