Reform des Europäischen Emissionshandelssystems EU-ETS
Emissionshandel – aber wie?
Bei Änderungen der europäischen Regeln zu Emissionshandel und CO2-Preis sind Interessenkonflikte zwischen Wirtschaft und Klimaschutz vorprogrammiert. Selbst innerhalb der Industrie herrschen unterschiedliche Meinungen. Was steckt dahinter?
Der Europäische Emissionshandel steht vor einer Richtungsentscheidung: Die Reform soll Klimaziele, Investitionsanreize und industrielle Wettbewerbsfähigkeit neu austarieren – ein Balanceakt mit weitreichenden Folgen für energieintensive Branchen.
KI-generiert mit ChatGPT
Mitte Juli 2026
steht eine entscheidende Bekanntgabe der EU-Kommission zur Reform des Europäischen Emissionshandels (EU-ETS) an. Es geht um nicht
weniger als die zukünftige Ausrichtung des wichtigsten Klimaschutzinstruments
der EU. Unterschiedliche Interessengruppen stehen sich dabei mit teilweise
entgegengesetzten Ansichten gegenüber, und das nicht nur entlang der bekannten
Frontlinien zwischen Industrie und Klimaschützern, sondern auch zwischen
verschiedenen Industrieunternehmen.
Was soll das mit dem Emissionshandel?
Um diese ungewöhnliche Konstellation zu verstehen, zuerst
etwas Hintergrund: Der Europäische
Emissionshandel (EU-ETS 1) gilt als das zentrale Klimaschutzinstrument
der Europäischen Union. Nach diesem System benötigen Unternehmen für jede
ausgestoßene Tonne CO2 ein Zertifikat. Die Gesamtmenge dieser Zertifikate je
Industriesektor ist begrenzt, Zertifikate sind jedoch auf dem Markt frei
handelbar. Dadurch, und weil die Gesamtmenge der ausgegebenen Zertifikate von
Jahr zu Jahr sinkt, entsteht ein CO2-Preis, der stetig ansteigt.
Die Idee hinter dem sogenannten „Cap & Trade“-Prinzip
System ist, Unternehmen einen wirtschaftlichen Anreiz für emissionsarme
Technologien zu schaffen. Unternehmen in energie- und emissionsintensiven
Branchen erhalten bislang Zertifikate teils kostenlos zugeteilt. Wer hier
weniger Emissionen verursacht, als er Zertifikate benötigt, kann überschüssige
Zertifikate im Emissionshandel verkaufen. Wer mit der Dekarbonisierung zu lange
zögert, für den wird es teuer – so zumindest die Idee.
Warum braucht der Emissonshandel eine Überarbeitung?
Hinter der anstehenden Überarbeitung des ETS stecken vor
allem die verschärften Klimaziele
der EU, bis 2050 klimaneutral zu sein, während Deutschland dieses Ziel bereits
für 2045 anstrebt. Um dies zu erreichen, wird die Gesamtmenge der verfügbaren
Zertifikate jährlich schneller gesenkt, was den CO2-Preis als
Investitionsanreiz für klimaneutrale Technologien stärken soll. Vereinfacht
geht es um die Abwägung, wie stark und wie schnell Zertifikate knapper und
damit CO2-Emissionen teurer werden sollen oder teurer werden müssen, um die
Ziele erreichen zu können.
Fristen und Meilensteine des ETS
- 2021 bis 2030 (Vierte
Handelsperiode): Seit 2021 wird die jährliche Gesamtmenge der Zertifikate ("Cap") durch einen linearen Reduktionsfaktor von 2,2 %
gesenkt, um die Emissionen schneller zu reduzieren.
- Ab 2024: In Deutschland
werden Emissionen aus der Abfallverbrennung im nationalen
Brennstoffemissionshandel erfasst.
- 2026 bis 2034: In diesem
Zeitraum erfolgt das schrittweise Auslaufen der kostenlosen Zuteilung
von Zertifikaten für Sektoren, die unter den neuen EU-CO2-Grenzausgleich fallen, wie etwa die Eisen- und Stahlindustrie, Zement oder Düngemittel.
- 2027: Der neue europäische
Emissionshandel für Gebäude und Verkehr (EU-ETS 2) startet und löst in
Deutschland die bisherige nationale CO2-Bepreisung ab.
- 2028: Es ist vorgesehen,
die CO2-Emissionen der Abfallverbrennung offiziell in das bestehende
EU-ETS 1 für Kraftwerke und Industrieanlagen aufzunehmen.
- 2039 bis 2040: Das Cap für
stationäre Anlagen im EU-ETS 1 soll den Wert Null erreichen. Ab diesem
Zeitpunkt werden für diese Anlagen keine neuen Zertifikate mehr versteigert
oder kostenlos ausgegeben.
- 2044: In diesem Jahr
laufen auch die letzten Zertifikate für den Luftverkehr aus, und
es wird erwartet, dass auch im EU-ETS 2 die Anzahl der verfügbaren
Zertifikate auf Null sinkt.
- 2050: Übergeordnetes Ziel
ist die vollständige Klimaneutralität der Europäischen Union, wobei
Deutschland dieses Ziel bereits für 2045 anstrebt.
Ein entscheidender Punkt der Reform ist daher das schrittweise Auslaufen der kostenlosen
Zuteilung von Zertifikaten. Dies ist bislang in einer Phase von 2026 bis
2034 vorgesehen, insbesondere für Branchen, die künftig durch einen neuen
CO2-Grenzausgleich (CBAM) geschützt werden sollen. Zudem ist geplant, dass die
Menge ausgegebener Zertifikate für stationäre Anlagen bereits im Jahr 2039 den Wert Null erreicht, also dass
ab diesem Zeitpunkt keine neuen Zertifikate mehr ausgegeben werden.
Was sind die Streitpunkte bei der Überarbeitung?
Während die Industrie vor einem Verlust der
Wettbewerbsfähigkeit warnt, fordern Umweltverbände ein schnelleres Ende
fossiler Begünstigungen. Vorreiter-Unternehmen, die bereits viele Maßnahmen zur
Dekarbonisierung umgesetzt haben, pochen außerdem auf die Verlässlichkeit des
CO2-Preissignals.
Die chemische Industrie, vertreten durch die Branchenverbände
VCI und Cefic, fordert eine „realistischere“
Ausgestaltung des ETS, die den Schutz der Wettbewerbsfähigkeit
priorisiert und die technologische Realität berücksichtigt. Zu den Forderungen
gehört unter anderem, die kostenlosen Zertifikate länger beizubehalten und technologische
Benchmarks nicht weiter anzupassen. Diese Effizienz-Maßstäbe entscheiden,
wieviele kostenlose Zertifikate ein Unternehmen erhalten kann, und orientieren
sich in der Regel an der durchschnittlichen CO2-Intensität der 10 % effizientesten Anlagen einer
Branche. Die Chemieindustrie wünscht sich außerdem die Verrechnung von Carbon Capture and Utilization (CCU) sowie
negativen Emissionen innerhalb des ETS.
Eine Sonderstellung in der Industrie nehmen die sogenannten
Vorreiter-Unternehmen ein. Sie haben zum Teil bereits Milliarden in
Dekarbonisierungs-Technologien investiert und dabei mit deutlich steigenden
CO2-Preisen kalkuliert. Beispielsweise hat der Stahlkonzern Saarstahl über 4
Mrd. Euro in den Umstieg von fossil befeuerten Hochöfen zu Elektroöfen
gesteckt. Solche Investitionen sind nur dann wirtschaftlich, wenn der CO2-Preis
auch wie erwartet steigt. Eine Aufweichung des ETS könne Arbeitsplätze oder sogar
das ganze Unternehmen gefährden, rechnete CEO Stefan Rauber im Interview mit der FAZ vor.
Umwelt- und Klimaschutzverbände wie WWF, BUND und Greenpeace
sehen in einer möglichen Aufweichung des ETS nach Wünschen der Industrie eine
Gefahr für das Erreichen der Klimaziele, und stehen deren Forderungen direkt
gegenüber: Sie kritisieren die bisherigen Regelungen als „fossile Subventionen“
und fordern eine Verschärfung. Der geplante Auslauf kostenloser Zertifikate bis
2034 gilt ihnen als zu spät; ein deutlich früherer Termin sei nötig, um ein
wirksames Preissignal zu setzen. CCU-Technologien sollten nur für technisch unvermeidbare Emissionen
zugelassen werden, und Erlöse aus dem ETS-Erlöse sollten gezielt in die
industrielle Transformation und den Ausbau erneuerbarer Energien fließen.
Welche Anschuldigungen erhebt Correctiv, und was sagt der VCI dazu?
Das Recherche-Team Correctiv erhebt ein einer unter dem
Titel „Erst kassieren, dann
attackieren“ veröffentlichten Recherche darüber hinaus schwerwiegende
Vorwürfe gegen die chemische Industrie, insbesondere gegen Großkonzerne wie
BASF und Branchenverbände wie den VCI. Die Journalisten werfen der Chemie-Lobby
vor, das wichtigste Klimaschutzinstrument der EU zu ihren Gunsten umkrempeln und massiv abschwächen zu wollen. Dies
geschehe zulasten des Klimaschutzes und gefährde das Ziel der EU, bis 2050
klimaneutral zu sein.
Die Recherche hebt hervor, dass ausgerechnet jene Akteure
den Widerstand anführen, die jahrelang massiv vom System profitiert haben. So
habe allein BASF seit 2013 kostenlose
Zertifikate im Wert von 4,7 Milliarden Euro erhalten und zusätzlich 800
Millionen Euro durch den Handel mit diesen Zertifikaten verdient. Nun, da die
Regeln durch den Wegfall kostenloser Zuteilungen strenger werden sollen,
bekämpfe die Industrie das System und bezeichne es als „veraltet“.
Ein zentraler Vorwurf lautet außerdem, dass die Chemie-Lobby
ihre Interessen bis in die Bundesregierung hinein durchgesetzt habe. Correctiv
dokumentiert, dass Formulierungen der
Industrie „fast wortgleich“ in die „Chemieagenda 2045“ der
Bundesregierung übernommen wurden. Gleichzeitig seien Umweltverbände bei der
Erarbeitung dieses Strategiepapiers nicht einbezogen worden.
VCI-Hauptgeschäftsführer Wolfgang Große Entrup wies diese
Vorwürfe einer geheimen Einflussnahme entschieden zurück: „Interessenvertretung
ist kein Skandal, sondern gehört zu unserer Demokratie“ betitelte er ein
Statement auf der Plattform Linkedin. Die Positionen des Verbandes seien über
öffentliche Kanäle wie die Verbandswebsite oder soziale Medien jederzeit transparent einsehbar.
Er betont außerdem, dass die Branche das Grundprinzip des
Emissionshandels zwar für richtig halte, jedoch die elementaren Voraussetzungen für die grüne Transformation fehlen,
insbesondere ausreichende Stromnetze, Speicher sowie Infrastrukturen für
Wasserstoff und CO2. Solange diese Rahmenbedingungen nicht gegeben sind, führen
verschärfte Regeln laut VCI lediglich zu einem Verlust an Wettbewerbsfähigkeit
und zur Verlagerung von Emissionen in Regionen mit niedrigeren Standards, sogenannte
Carbon Leakage.