Reform des Europäischen Emissionshandelssystems EU-ETS
Emissionshandel – aber wie?
Bei Änderungen der europäischen Regeln zu Emissionshandel und CO2-Preis sind Interessenkonflikte zwischen Wirtschaft und Klimaschutz vorprogrammiert. Selbst innerhalb der Industrie herrschen unterschiedliche Meinungen. Was steckt dahinter?
Der Europäische Emissionshandel steht vor einer Richtungsentscheidung: Die Reform soll Klimaziele, Investitionsanreize und industrielle Wettbewerbsfähigkeit neu austarieren – ein Balanceakt mit weitreichenden Folgen für energieintensive Branchen.
KI-generiert mit ChatGPT
Mitte Juli 2026
hat die EU-Kommission einen Aktionsplan zur Reform des Europäischen Emissionshandels (EU-ETS) vorgestellt. Es geht um nicht
weniger als die zukünftige Ausrichtung des wichtigsten Klimaschutzinstruments
der EU. Unterschiedliche Interessengruppen stehen sich dabei mit entgegengesetzten Ansichten gegenüber, und das nicht nur entlang der bekannten
Frontlinien zwischen Industrie und Klimaschützern, sondern auch zwischen
verschiedenen Industrieunternehmen.
Was soll das mit dem Emissionshandel?
Um diese ungewöhnliche Konstellation zu verstehen, zuerst
etwas Hintergrund: Der Europäische
Emissionshandel (EU-ETS 1) gilt als das zentrale Klimaschutzinstrument
der Europäischen Union. Nach diesem System benötigen Unternehmen für jede
ausgestoßene Tonne CO2 ein Zertifikat. Die Gesamtmenge dieser Zertifikate je
Industriesektor ist begrenzt, Zertifikate sind jedoch auf dem Markt frei
handelbar. Dadurch, und weil die Gesamtmenge der ausgegebenen Zertifikate von
Jahr zu Jahr sinkt, entsteht ein CO2-Preis, der stetig ansteigt.
Die Idee hinter dem sogenannten „Cap & Trade“-Prinzip
System ist, Unternehmen einen wirtschaftlichen Anreiz für emissionsarme
Technologien zu schaffen. Unternehmen in energie- und emissionsintensiven
Branchen erhalten bislang Zertifikate teils kostenlos zugeteilt. Wer hier
weniger Emissionen verursacht, als er Zertifikate benötigt, kann überschüssige
Zertifikate im Emissionshandel verkaufen. Wer mit der Dekarbonisierung zu lange
zögert, für den wird es teuer – so zumindest die Idee.
Warum braucht der Emissonshandel eine Überarbeitung?
Hinter der anstehenden Überarbeitung des ETS stecken vor
allem die verschärften Klimaziele
der EU, bis 2050 klimaneutral zu sein, während Deutschland dieses Ziel bereits
für 2045 anstrebt. Um dies zu erreichen, wird die Gesamtmenge der verfügbaren
Zertifikate jährlich schneller gesenkt, was den CO2-Preis als
Investitionsanreiz für klimaneutrale Technologien stärken soll. Vereinfacht
geht es um die Abwägung, wie stark und wie schnell Zertifikate knapper und
damit CO2-Emissionen teurer werden sollen oder teurer werden müssen, um die
Ziele erreichen zu können.
Ein entscheidender Punkt der Reform ist daher das schrittweise Auslaufen der kostenlosen
Zuteilung von Zertifikaten. Dies ist bislang in einer Phase von 2026 bis
2034 vorgesehen, insbesondere für Branchen, die künftig durch einen neuen
CO2-Grenzausgleich (CBAM) geschützt werden sollen. Zudem ist geplant, dass die
Menge ausgegebener Zertifikate für stationäre Anlagen bereits im Jahr 2039 den Wert Null erreicht, also dass
ab diesem Zeitpunkt keine neuen Zertifikate mehr ausgegeben werden.
Die wichtigsten vorgeschlagenen Änderungen des ETS im Überblick
1. Anpassung des Emissionsminderungspfads
- Linearer Reduktionsfaktor (LRF): Um das 2040-Ziel zu erreichen, wird der Pfad, auf dem die Menge der verfügbaren Zertifikate sinkt, angepasst. Vorgesehen ist ein LRF von 3,7 % für den Zeitraum 2031–2035 und 1,7 % für 2036–2040. Dies soll einen graduelleren Übergang ermöglichen als die Beibehaltung der aktuellen, höheren Raten.
- Internationale Zertifikate: Ab 2036 soll die Nutzung hochwertiger internationaler Klimaschutzzertifikate (bis zu 2 %) ermöglicht werden, um in einer schwierigen Übergangsphase zusätzliche Flexibilität zu bieten.
2. Massive finanzielle Unterstützung für die Industrie
- Industrielle Dekarbonisierungsbank (IDB): Es wird ein neuer Fonds mit einem Volumen von 100 Milliarden Euro geschaffen, der die großflächige Einführung von Dekarbonisierungstechnologien fördern soll.
- ETS Investment Booster: Als erste Phase der IDB sollen bereits vor 2030 schätzungsweise 30 Milliarden Euro (finanziert durch 400 Millionen Zertifikate) bereitgestellt werden, um frühzeitige Investitionen zu belohnen.
- Einnahmeverwendung: Die Mitgliedstaaten werden verpflichtet, mindestens 50 % ihrer nationalen ETS-Einnahmen direkt in die Dekarbonisierung der ETS-Sektoren zu reinvestieren.
3. Fortführung und Konditionierung der kostenlosen Zuteilung
- Schutz vor Carbon Leakage: Die kostenlose Zuteilung von Zertifikaten bleibt über das Jahr 2030 hinaus bestehen. Für Sektoren, die unter den CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) fallen, wird das Auslaufen der kostenlosen Zuteilung verlangsamt und bis 2038 verlängert.
- Investitionskopplung: Der Erhalt kostenloser Zertifikate wird ab 2031 an Bedingungen geknüpft. Unternehmen müssen unabhängig verifizierte "Invest-in-EU-Dekarbonisierungspläne" vorlegen und einen Betrag, der dem Wert ihrer kostenlosen Zuteilung entspricht, in die Dekarbonisierung innerhalb der EU investieren.
- Benchmark-Anpassung: Ein separater Vorschlag sieht vor, die kostenlose Zuteilung für die Jahre 2026–2030 durch geänderte "Fallback"-Benchmarks um etwa 6 Milliarden Euro zu erhöhen.
4. Integration neuer Sektoren und Technologien
- CO2-Entnahmen: Permanent im Inland gespeicherte CO2-Entnahmen (bis zu 250 Mt) sollen in das ETS integriert werden, was den Unternehmen mehr Spielraum bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen gibt.
- Abfallverbrennung: Siedlungsabfallverbrennungsanlagen sollen zwischen 2031 und 2034 schrittweise in das ETS einbezogen werden.
- Luft- und Seeverkehr: Das ETS für den Luftverkehr wird auf Flüge ausgeweitet, die das Gebiet der EU in Richtung Nachbarstaaten (bis 5000 km) verlassen. Im Seeverkehr wird der Anwendungsbereich auf kleinere Schiffe (ab 400 Bruttoraumzahl) ausgeweitet.
5. Marktstabilität und Bürokratieabbau
- Marktstabilitätsreserve (MSR): Um die Liquidität in einem schrumpfenden Markt zu erhalten, wird die Absorptionsrate der MSR nach 2030 von 24 % auf 12 % gesenkt.
- Vereinfachung: Für Behörden und Unternehmen sollen administrative Kosten durch gezielte Vereinfachungen bei der Überwachung und Berichterstattung gesenkt werden.
Was sind die Streitpunkte bei der Überarbeitung?
Während die Industrie vor einem Verlust der
Wettbewerbsfähigkeit warnt, fordern Umweltverbände ein schnelleres Ende
fossiler Begünstigungen. Vorreiter-Unternehmen, die bereits viele Maßnahmen zur
Dekarbonisierung umgesetzt haben, pochen außerdem auf die Verlässlichkeit des
CO2-Preissignals.
Die chemische Industrie, vertreten durch die Branchenverbände
VCI und Cefic, fordert eine „realistischere“
Ausgestaltung des ETS, die den Schutz der Wettbewerbsfähigkeit
priorisiert und die technologische Realität berücksichtigt. Zu den Forderungen
gehört unter anderem, die kostenlosen Zertifikate länger beizubehalten und technologische
Benchmarks nicht weiter anzupassen. Diese Effizienz-Maßstäbe entscheiden,
wieviele kostenlose Zertifikate ein Unternehmen erhalten kann, und orientieren
sich in der Regel an der durchschnittlichen CO2-Intensität der 10 % effizientesten Anlagen einer
Branche. Die Chemieindustrie wünscht sich außerdem die Verrechnung von Carbon Capture and Utilization (CCU) sowie
negativen Emissionen innerhalb des ETS.
Eine Sonderstellung in der Industrie nehmen die sogenannten
Vorreiter-Unternehmen ein. Sie haben zum Teil bereits Milliarden in
Dekarbonisierungs-Technologien investiert und dabei mit deutlich steigenden
CO2-Preisen kalkuliert. Beispielsweise hat der Stahlkonzern Saarstahl über 4
Mrd. Euro in den Umstieg von fossil befeuerten Hochöfen zu Elektroöfen
gesteckt. Solche Investitionen sind nur dann wirtschaftlich, wenn der CO2-Preis
auch wie erwartet steigt. Eine Aufweichung des ETS könne Arbeitsplätze oder sogar
das ganze Unternehmen gefährden, rechnete CEO Stefan Rauber im Interview mit der FAZ vor.
Umwelt- und Klimaschutzverbände wie WWF, BUND und Greenpeace
sehen in einer möglichen Aufweichung des ETS nach Wünschen der Industrie eine
Gefahr für das Erreichen der Klimaziele, und stehen deren Forderungen direkt
gegenüber: Sie kritisieren die bisherigen Regelungen als „fossile Subventionen“
und fordern eine Verschärfung. Der geplante Auslauf kostenloser Zertifikate bis
2034 gilt ihnen als zu spät; ein deutlich früherer Termin sei nötig, um ein
wirksames Preissignal zu setzen. CCU-Technologien sollten nur für technisch unvermeidbare Emissionen
zugelassen werden, und Erlöse aus dem ETS-Erlöse sollten gezielt in die
industrielle Transformation und den Ausbau erneuerbarer Energien fließen.
Was hält die Chemieindustrie von den Vorschlägen der EU-Kommission?
Der VCI bezeichnet die Reform als „Augenwischerei“ und kritisiert, dass sie die industrielle
Realität verfehle. Hauptgeschäftsführer Wolfgang Große Entrup warnt, dass der
geplante Investitionszwang die kostenlosen Zertifikate entwerte. Unternehmer
müssten selbst entscheiden, wo sie investieren, nicht der Staat. Der
europäische Branchenverband Cefic sieht das Risiko, dass die Reform eher die Industrie als die Emissionen abbaut. Positive
Aspekte wie der flachere Reduktionspfad und internationale Zertifikate würden
durch die drastische Konditionierung der kostenlosen Zuteilung und zusätzliche
Bürokratie zunichtegemacht. Unternehmen sollten nicht gezwungen werden,
Investitionszusagen im Austausch für regulatorische Unterstützung zu machen,
solange die nötigen Rahmenbedingungen wie Infrastruktur und wettbewerbsfähige Energiepreise
fehlen.
Auch die Industriegewerkschaft
Bergbau, Chemie, Energie (IGBCE) hält die Vorschläge für „zu kurz gesprungen“ und fordert
weitere Nachbesserungen. Der Vorsitzende Michael Vassiliadis kritisiert, dass
der Zeitgewinn für die Transformation zu gering und die Ziele weiterhin
unrealistisch seien. Wenn der Emissionshandel nicht zu Modernisierung und neuen
Jobs führt, drohe eine Abwanderung der Industrie („Abbruch und Abwanderung“). Die
IGBCE bewertet es zwar im Grundsatz als richtig, die kostenlose Zuteilung an
Investitionen und Standortsicherungen in Europa zu knüpfen, müsse die konkrete
Ausgestaltung aber noch prüfen. Zusammenfassend fordern alle drei Organisationen,
dass die Kostenbelastung durch das ETS erst dann massiv steigen darf, wenn die technische und energetische Infrastruktur
für eine klimaneutrale Produktion tatsächlich zur Verfügung steht. Ansonsten
drohe Europa ein Verlust der Wettbewerbsfähigkeit und folgende
Deindustrialisierung.
Welche Anschuldigungen erhebt Correctiv, und was sagt der VCI dazu?
Das Recherche-Team Correctiv hat im Vorfeld der Überarbeitung in einer unter dem
Titel „Erst kassieren, dann
attackieren“ veröffentlichten Recherche darüber hinaus schwerwiegende
Vorwürfe gegen die chemische Industrie erhoben, insbesondere gegen Großkonzerne wie
BASF und Branchenverbände wie den VCI. Die Journalisten werfen der Chemie-Lobby
vor, das wichtigste Klimaschutzinstrument der EU zu ihren Gunsten umkrempeln und massiv abschwächen zu wollen. Dies
geschehe zulasten des Klimaschutzes und gefährde das Ziel der EU, bis 2050
klimaneutral zu sein.
Die Recherche hebt hervor, dass ausgerechnet jene Akteure
den Widerstand anführen, die jahrelang massiv vom System profitiert haben. So
habe allein BASF seit 2013 kostenlose
Zertifikate im Wert von 4,7 Milliarden Euro erhalten und zusätzlich 800
Millionen Euro durch den Handel mit diesen Zertifikaten verdient. Nun, da die
Regeln durch den Wegfall kostenloser Zuteilungen strenger werden sollen,
bekämpfe die Industrie das System und bezeichne es als „veraltet“.
Ein zentraler Vorwurf lautet außerdem, dass die Chemie-Lobby
ihre Interessen bis in die Bundesregierung hinein durchgesetzt habe. Correctiv
dokumentiert, dass Formulierungen der
Industrie „fast wortgleich“ in die „Chemieagenda 2045“ der
Bundesregierung übernommen wurden. Gleichzeitig seien Umweltverbände bei der
Erarbeitung dieses Strategiepapiers nicht einbezogen worden.
VCI-Hauptgeschäftsführer Wolfgang Große Entrup wies diese
Vorwürfe einer geheimen Einflussnahme entschieden zurück: „Interessenvertretung
ist kein Skandal, sondern gehört zu unserer Demokratie“ betitelte er ein
Statement auf der Plattform Linkedin. Die Positionen des Verbandes seien über
öffentliche Kanäle wie die Verbandswebsite oder soziale Medien jederzeit transparent einsehbar.
Er betont außerdem, dass die Branche das Grundprinzip des
Emissionshandels zwar für richtig halte, jedoch die elementaren Voraussetzungen für die grüne Transformation fehlen,
insbesondere ausreichende Stromnetze, Speicher sowie Infrastrukturen für
Wasserstoff und CO2. Solange diese Rahmenbedingungen nicht gegeben sind, führen
verschärfte Regeln laut VCI lediglich zu einem Verlust an Wettbewerbsfähigkeit
und zur Verlagerung von Emissionen in Regionen mit niedrigeren Standards, sogenannte
Carbon Leakage.