Reform des Europäischen Emissionshandelssystems EU-ETS

Emissionshandel – aber wie?

Bei Änderungen der europäischen Regeln zu Emissionshandel und CO2-Preis sind Interessenkonflikte zwischen Wirtschaft und Klimaschutz vorprogrammiert. Selbst innerhalb der Industrie herrschen unterschiedliche Meinungen. Was steckt dahinter?

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Symbolische Illustration zum europäischen Emissionshandel: Ein leuchtendes CO₂-Symbol hängt an einer Waage zwischen einer modernen Industrieanlage mit Wasserstoff- und Carbon-Capture-Infrastruktur sowie Symbolen für EU-Regulierung, CO₂-Zertifikate und steigende CO₂-Preise. Das Motiv veranschaulicht den Zielkonflikt zwischen Klimaschutz, Wettbewerbsfähigkeit und industrieller Transformation.
Der Europäische Emissionshandel steht vor einer Richtungsentscheidung: Die Reform soll Klimaziele, Investitionsanreize und industrielle Wettbewerbsfähigkeit neu austarieren – ein Balanceakt mit weitreichenden Folgen für energieintensive Branchen.

Mitte Juli 2026 hat die EU-Kommission einen Aktionsplan zur Reform des Europäischen Emissionshandels (EU-ETS) vorgestellt. Es geht um nicht weniger als die zukünftige Ausrichtung des wichtigsten Klimaschutzinstruments der EU. Unterschiedliche Interessengruppen stehen sich dabei mit entgegengesetzten Ansichten gegenüber, und das nicht nur entlang der bekannten Frontlinien zwischen Industrie und Klimaschützern, sondern auch zwischen verschiedenen Industrieunternehmen.

Was soll das mit dem Emissionshandel?

Um diese ungewöhnliche Konstellation zu verstehen, zuerst etwas Hintergrund: Der Europäische Emissionshandel (EU-ETS 1) gilt als das zentrale Klimaschutzinstrument der Europäischen Union. Nach diesem System benötigen Unternehmen für jede ausgestoßene Tonne CO2 ein Zertifikat. Die Gesamtmenge dieser Zertifikate je Industriesektor ist begrenzt, Zertifikate sind jedoch auf dem Markt frei handelbar. Dadurch, und weil die Gesamtmenge der ausgegebenen Zertifikate von Jahr zu Jahr sinkt, entsteht ein CO2-Preis, der stetig ansteigt.

Die Idee hinter dem sogenannten „Cap & Trade“-Prinzip System ist, Unternehmen einen wirtschaftlichen Anreiz für emissionsarme Technologien zu schaffen. Unternehmen in energie- und emissionsintensiven Branchen erhalten bislang Zertifikate teils kostenlos zugeteilt. Wer hier weniger Emissionen verursacht, als er Zertifikate benötigt, kann überschüssige Zertifikate im Emissionshandel verkaufen. Wer mit der Dekarbonisierung zu lange zögert, für den wird es teuer – so zumindest die Idee.

Warum braucht der Emissonshandel eine Überarbeitung?

Hinter der anstehenden Überarbeitung des ETS stecken vor allem die verschärften Klimaziele der EU, bis 2050 klimaneutral zu sein, während Deutschland dieses Ziel bereits für 2045 anstrebt. Um dies zu erreichen, wird die Gesamtmenge der verfügbaren Zertifikate jährlich schneller gesenkt, was den CO2-Preis als Investitionsanreiz für klimaneutrale Technologien stärken soll. Vereinfacht geht es um die Abwägung, wie stark und wie schnell Zertifikate knapper und damit CO2-Emissionen teurer werden sollen oder teurer werden müssen, um die Ziele erreichen zu können.

Ein entscheidender Punkt der Reform ist daher das schrittweise Auslaufen der kostenlosen Zuteilung von Zertifikaten. Dies ist bislang in einer Phase von 2026 bis 2034 vorgesehen, insbesondere für Branchen, die künftig durch einen neuen CO2-Grenzausgleich (CBAM) geschützt werden sollen. Zudem ist geplant, dass die Menge ausgegebener Zertifikate für stationäre Anlagen bereits im Jahr 2039 den Wert Null erreicht, also dass ab diesem Zeitpunkt keine neuen Zertifikate mehr ausgegeben werden.

Die wichtigsten vorgeschlagenen Änderungen des ETS im Überblick

1. Anpassung des Emissionsminderungspfads

  • Linearer Reduktionsfaktor (LRF): Um das 2040-Ziel zu erreichen, wird der Pfad, auf dem die Menge der verfügbaren Zertifikate sinkt, angepasst. Vorgesehen ist ein LRF von 3,7 % für den Zeitraum 2031–2035 und 1,7 % für 2036–2040. Dies soll einen graduelleren Übergang ermöglichen als die Beibehaltung der aktuellen, höheren Raten.
  • Internationale Zertifikate: Ab 2036 soll die Nutzung hochwertiger internationaler Klimaschutzzertifikate (bis zu 2 %) ermöglicht werden, um in einer schwierigen Übergangsphase zusätzliche Flexibilität zu bieten.

2. Massive finanzielle Unterstützung für die Industrie

  • Industrielle Dekarbonisierungsbank (IDB): Es wird ein neuer Fonds mit einem Volumen von 100 Milliarden Euro geschaffen, der die großflächige Einführung von Dekarbonisierungstechnologien fördern soll.
  • ETS Investment Booster: Als erste Phase der IDB sollen bereits vor 2030 schätzungsweise 30 Milliarden Euro (finanziert durch 400 Millionen Zertifikate) bereitgestellt werden, um frühzeitige Investitionen zu belohnen.
  • Einnahmeverwendung: Die Mitgliedstaaten werden verpflichtet, mindestens 50 % ihrer nationalen ETS-Einnahmen direkt in die Dekarbonisierung der ETS-Sektoren zu reinvestieren.

3. Fortführung und Konditionierung der kostenlosen Zuteilung

  • Schutz vor Carbon Leakage: Die kostenlose Zuteilung von Zertifikaten bleibt über das Jahr 2030 hinaus bestehen. Für Sektoren, die unter den CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) fallen, wird das Auslaufen der kostenlosen Zuteilung verlangsamt und bis 2038 verlängert.
  • Investitionskopplung: Der Erhalt kostenloser Zertifikate wird ab 2031 an Bedingungen geknüpft. Unternehmen müssen unabhängig verifizierte "Invest-in-EU-Dekarbonisierungspläne" vorlegen und einen Betrag, der dem Wert ihrer kostenlosen Zuteilung entspricht, in die Dekarbonisierung innerhalb der EU investieren.
  • Benchmark-Anpassung: Ein separater Vorschlag sieht vor, die kostenlose Zuteilung für die Jahre 2026–2030 durch geänderte "Fallback"-Benchmarks um etwa 6 Milliarden Euro zu erhöhen.

4. Integration neuer Sektoren und Technologien

  • CO2-Entnahmen: Permanent im Inland gespeicherte CO2-Entnahmen (bis zu 250 Mt) sollen in das ETS integriert werden, was den Unternehmen mehr Spielraum bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen gibt.
  • Abfallverbrennung: Siedlungsabfallverbrennungsanlagen sollen zwischen 2031 und 2034 schrittweise in das ETS einbezogen werden.
  • Luft- und Seeverkehr: Das ETS für den Luftverkehr wird auf Flüge ausgeweitet, die das Gebiet der EU in Richtung Nachbarstaaten (bis 5000 km) verlassen. Im Seeverkehr wird der Anwendungsbereich auf kleinere Schiffe (ab 400 Bruttoraumzahl) ausgeweitet.

5. Marktstabilität und Bürokratieabbau

  • Marktstabilitätsreserve (MSR): Um die Liquidität in einem schrumpfenden Markt zu erhalten, wird die Absorptionsrate der MSR nach 2030 von 24 % auf 12 % gesenkt.
  • Vereinfachung: Für Behörden und Unternehmen sollen administrative Kosten durch gezielte Vereinfachungen bei der Überwachung und Berichterstattung gesenkt werden.

Was sind die Streitpunkte bei der Überarbeitung?

Während die Industrie vor einem Verlust der Wettbewerbsfähigkeit warnt, fordern Umweltverbände ein schnelleres Ende fossiler Begünstigungen. Vorreiter-Unternehmen, die bereits viele Maßnahmen zur Dekarbonisierung umgesetzt haben, pochen außerdem auf die Verlässlichkeit des CO2-Preissignals.

Die chemische Industrie, vertreten durch die Branchenverbände VCI und Cefic, fordert eine „realistischere“ Ausgestaltung des ETS, die den Schutz der Wettbewerbsfähigkeit priorisiert und die technologische Realität berücksichtigt. Zu den Forderungen gehört unter anderem, die kostenlosen Zertifikate länger beizubehalten und technologische Benchmarks nicht weiter anzupassen. Diese Effizienz-Maßstäbe entscheiden, wieviele kostenlose Zertifikate ein Unternehmen erhalten kann, und orientieren sich in der Regel an der durchschnittlichen CO2-Intensität der 10 % effizientesten Anlagen einer Branche. Die Chemieindustrie wünscht sich außerdem die Verrechnung von Carbon Capture and Utilization (CCU) sowie negativen Emissionen innerhalb des ETS.

Eine Sonderstellung in der Industrie nehmen die sogenannten Vorreiter-Unternehmen ein. Sie haben zum Teil bereits Milliarden in Dekarbonisierungs-Technologien investiert und dabei mit deutlich steigenden CO2-Preisen kalkuliert. Beispielsweise hat der Stahlkonzern Saarstahl über 4 Mrd. Euro in den Umstieg von fossil befeuerten Hochöfen zu Elektroöfen gesteckt. Solche Investitionen sind nur dann wirtschaftlich, wenn der CO2-Preis auch wie erwartet steigt. Eine Aufweichung des ETS könne Arbeitsplätze oder sogar das ganze Unternehmen gefährden, rechnete CEO Stefan Rauber im Interview mit der FAZ vor.

Umwelt- und Klimaschutzverbände wie WWF, BUND und Greenpeace sehen in einer möglichen Aufweichung des ETS nach Wünschen der Industrie eine Gefahr für das Erreichen der Klimaziele, und stehen deren Forderungen direkt gegenüber: Sie kritisieren die bisherigen Regelungen als „fossile Subventionen“ und fordern eine Verschärfung. Der geplante Auslauf kostenloser Zertifikate bis 2034 gilt ihnen als zu spät; ein deutlich früherer Termin sei nötig, um ein wirksames Preissignal zu setzen. CCU-Technologien sollten nur für technisch unvermeidbare Emissionen zugelassen werden, und Erlöse aus dem ETS-Erlöse sollten gezielt in die industrielle Transformation und den Ausbau erneuerbarer Energien fließen.

Was hält die Chemieindustrie von den Vorschlägen der EU-Kommission?

Der VCI bezeichnet die Reform als „Augenwischerei“ und kritisiert, dass sie die industrielle Realität verfehle. Hauptgeschäftsführer Wolfgang Große Entrup warnt, dass der geplante Investitionszwang die kostenlosen Zertifikate entwerte. Unternehmer müssten selbst entscheiden, wo sie investieren, nicht der Staat. Der europäische Branchenverband Cefic sieht das Risiko, dass die Reform eher die Industrie als die Emissionen abbaut. Positive Aspekte wie der flachere Reduktionspfad und internationale Zertifikate würden durch die drastische Konditionierung der kostenlosen Zuteilung und zusätzliche Bürokratie zunichtegemacht. Unternehmen sollten nicht gezwungen werden, Investitionszusagen im Austausch für regulatorische Unterstützung zu machen, solange die nötigen Rahmenbedingungen wie Infrastruktur und wettbewerbsfähige Energiepreise fehlen.

Auch die Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (IGBCE) hält die Vorschläge für „zu kurz gesprungen“ und fordert weitere Nachbesserungen. Der Vorsitzende Michael Vassiliadis kritisiert, dass der Zeitgewinn für die Transformation zu gering und die Ziele weiterhin unrealistisch seien. Wenn der Emissionshandel nicht zu Modernisierung und neuen Jobs führt, drohe eine Abwanderung der Industrie („Abbruch und Abwanderung“). Die IGBCE bewertet es zwar im Grundsatz als richtig, die kostenlose Zuteilung an Investitionen und Standortsicherungen in Europa zu knüpfen, müsse die konkrete Ausgestaltung aber noch prüfen. Zusammenfassend fordern alle drei Organisationen, dass die Kostenbelastung durch das ETS erst dann massiv steigen darf, wenn die technische und energetische Infrastruktur für eine klimaneutrale Produktion tatsächlich zur Verfügung steht. Ansonsten drohe Europa ein Verlust der Wettbewerbsfähigkeit und folgende Deindustrialisierung.

Welche Anschuldigungen erhebt Correctiv, und was sagt der VCI dazu?

Das Recherche-Team Correctiv hat im Vorfeld der Überarbeitung in einer unter dem Titel „Erst kassieren, dann attackieren“ veröffentlichten Recherche darüber hinaus schwerwiegende Vorwürfe gegen die chemische Industrie erhoben, insbesondere gegen Großkonzerne wie BASF und Branchenverbände wie den VCI. Die Journalisten werfen der Chemie-Lobby vor, das wichtigste Klimaschutzinstrument der EU zu ihren Gunsten umkrempeln und massiv abschwächen zu wollen. Dies geschehe zulasten des Klimaschutzes und gefährde das Ziel der EU, bis 2050 klimaneutral zu sein.

Die Recherche hebt hervor, dass ausgerechnet jene Akteure den Widerstand anführen, die jahrelang massiv vom System profitiert haben. So habe allein BASF seit 2013 kostenlose Zertifikate im Wert von 4,7 Milliarden Euro erhalten und zusätzlich 800 Millionen Euro durch den Handel mit diesen Zertifikaten verdient. Nun, da die Regeln durch den Wegfall kostenloser Zuteilungen strenger werden sollen, bekämpfe die Industrie das System und bezeichne es als „veraltet“.

Ein zentraler Vorwurf lautet außerdem, dass die Chemie-Lobby ihre Interessen bis in die Bundesregierung hinein durchgesetzt habe. Correctiv dokumentiert, dass Formulierungen der Industrie „fast wortgleich“ in die „Chemieagenda 2045“ der Bundesregierung übernommen wurden. Gleichzeitig seien Umweltverbände bei der Erarbeitung dieses Strategiepapiers nicht einbezogen worden.

VCI-Hauptgeschäftsführer Wolfgang Große Entrup wies diese Vorwürfe einer geheimen Einflussnahme entschieden zurück: „Interessenvertretung ist kein Skandal, sondern gehört zu unserer Demokratie“ betitelte er ein Statement auf der Plattform Linkedin. Die Positionen des Verbandes seien über öffentliche Kanäle wie die Verbandswebsite oder soziale Medien jederzeit transparent einsehbar.

Er betont außerdem, dass die Branche das Grundprinzip des Emissionshandels zwar für richtig halte, jedoch die elementaren Voraussetzungen für die grüne Transformation fehlen, insbesondere ausreichende Stromnetze, Speicher sowie Infrastrukturen für Wasserstoff und CO2. Solange diese Rahmenbedingungen nicht gegeben sind, führen verschärfte Regeln laut VCI lediglich zu einem Verlust an Wettbewerbsfähigkeit und zur Verlagerung von Emissionen in Regionen mit niedrigeren Standards, sogenannte Carbon Leakage.