Gefahrstofflagerung leicht gemacht

Gefahrstoffcontainer effizient planen, errichten und betreiben

Ein Gefahrstofflager lässt sich mit modernen, standardisierten Containerlösungen unkompliziert und zügig realisieren. Der Weg zur passenden Lösung beinhaltet jedoch verschiedene gesetzliche, technische und organisatorische Herausforderungen.

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Brandschutzcontainer mit zertifiziertem REI 90 Brandschutz können auch zur Innenaufstellung genutzt werden
Brandschutzcontainer mit zertifiziertem REI-90-Brandschutz können auch zur Innenaufstellung genutzt werden.

Mit der Lagerung wassergefährdender Stoffe geht ein Risiko für Umweltschäden einher. Werden zudem entzündbare Stoffe gelagert, erhöht sich auch das Brandrisiko. Um eine gesetzeskonforme Lagerung zu gewährleisten, müssen daher verschiedene Rechtsbereiche wie Wasserrecht, Chemikalienrecht und Baurecht ganzheitlich betrachtet und aufeinander abgestimmt werden. Diese Vorgaben dienen in erster Linie dem Schutz von Mensch und Umwelt und bilden die Basis für einen verantwortungsvollen Umgang mit gefährlichen Stoffen.

Anforderungen vollumfänglich erfassen

Gesetzlich vorgeschriebene Schutzziele sind jedoch so definiert, dass sie bestimmte Risiken begrenzen, ohne Schäden vollständig auszuschließen. Versicherungen berücksichtigen nicht nur direkte Schäden, sondern auch Betriebsunterbrechungen, Regressfragen und die wirtschaftlichen Folgen eines Schadenereignisses. Die Anforderungen des Sachversicherers sind kein automatischer Bestandteil der gesetzlich vorgeschriebenen Gefährdungsbeurteilung, sollten aber aktiv und systematisch einbezogen werden. Alle Anforderungen vollumfänglich zu erfassen und fachspezifische Expertise hinzuzuziehen hilft, die Rechtssicherheit und Versicherbarkeit des Bauvorhabens zu gewährleisten und mögliche Fehler oder Risiken frühzeitig zu erkennen und zu vermeiden.

Standardisierte Containerlösungen sind eine effiziente Möglichkeit, größere Mengen Gefahrstoffe sicher zu lagern: Sie werden schnell und anschlussfertig geliefert, sind flexibel einsetzbar und erfüllen bereits die wichtigsten gesetzlichen und sicherheitstechnischen Anforderungen. In der Regel ergibt sich daraus ein Vorteil im Baugenehmigungsverfahren, das den Vorgaben der jeweils zuständigen Landesbaubehörde unterliegt. Da es im Baurecht bislang jedoch keine allgemein anerkannten Regeln für Gefahrstoffcontainer gibt, orientiert sich die Zulässigkeit des Bauvorhabens an den Vorgaben des Wasser- und Chemikalienrechts und fordert entsprechende Verwendbarkeitsnachweise. Werden wassergefährdende Stoffe gelagert, ist ein Verwendbarkeitsnachweis zu erbringen. Bei erhöhter Brandgefahr müssen entweder Sicherheitsabstände eingehalten oder ein Verwendbarkeitsnachweis für die Eignung des Containers als REI-90-Brandabschnitt vorgewiesen werden.

Für Gefahrstoffcontainer gibt es allgemeingültige Verwendbarkeitsnachweise mit nationaler oder europäischer Reichweite, die der Hersteller beim Kauf zur Verfügung stellt. Liegt kein solcher Nachweis vor, muss einer der Baubeteiligten – in der Regel der Kunde – eine Zustimmung im Einzelfall (ZiE) beantragen und die erforderlichen Unterlagen bei der Bauaufsichtsbehörde einreichen. Erst nach Erteilung der ZiE darf der Container aufgestellt und genutzt werden, wobei die Verfahrensdauer mehrere Monate betragen kann und ergebnisoffen ist. Es empfiehlt sich daher, Gefahrstoffcontainer zu wählen, die bereits über einen Verwendbarkeitsnachweis verfügen. So lassen sich Genehmigungsprozesse deutlich vereinfachen, Zeit und Kosten sparen sowie rechtliche Risiken minimieren.

Individuelle Anforderungen frühzeitig berücksichtigen

Zu den individuellen Anforderungen zählen spezifische Vorgaben in Bezug auf die Art und Menge der zu lagernden Gefahrstoffe, Gegebenheiten am Aufstellort sowie logistische Aspekte, etwa die Integration in betriebliche Abläufe. Sie sollten bereits in der Planungsphase systematisch erfasst werden, um einen reibungslosen Ablauf und die Einhaltung aller Vorgaben sicherzustellen.

Sicherheitsdatenblätter geben wichtige Hinweise

Containerausstattung zur sicheren Handhabung entzündlicher Medien gemäß Atex-Richtlinien
Containerausstattung zur sicheren Handhabung entzündlicher Medien gemäß Atex-Richtlinien

Die Sicherheitsdatenblätter der zu lagernden Stoffe enthalten Vorgaben für Bau und Ausstattung von Lagerräumen und -behältern sowie für Lagerbedingungen wie Temperatur und Luftfeuchtigkeit. Sie nennen zudem Anforderungen an elektrische Anlagen, Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladung und geeignete Löschmittel. Je nach Wassergefährdungsklasse, Lagermenge und Anlagengröße sind entsprechende Auffangwannen und gegebenenfalls Löschwasser-Rückhalteeinrichtungen vorzusehen. Die TRGS 510 regelt abhängig von Menge und Gefährlichkeit der Stoffe die konkreten Anforderungen, etwa beständige Auffangwannen für Säuren und Laugen, Brandschutzvorschriften für entzündbare Medien oder die Einhaltung der Atex-Richtlinie bei explosionsfähiger Atmosphäre. Für die Zusammenlagerung verschiedener Stoffe ist die Zuordnung zu einer Lagerklasse (LGK) notwendig, um eine Gefährdungserhöhung zu vermeiden.

Gefahrstoffcontainer ermöglichen effiziente Lagerlogistik

Bei der Auswahl des passenden Gefahrstoffcontainers sind Menge und Art der Gefahrstoffe, die Größe der Gebinde sowie die logistischen Anforderungen entscheidend für die geeignete Containerbauart. Für Kleingebinde bieten sich begehbare Gefahrstoffcontainer mit flexiblen Regalsystemen an, während für einzelne, größere Gebinde kompakte Bauweisen und für größere Mengen die Regalbauweise optimal sind. Die Art der Lagerbestückung – ob händisch, mit Fasskarre, Hubwagen oder Gabelstapler – bestimmt, ob eine Unterfahrbarkeit oder eine Auffahrrampe zur Überwindung der Einstiegshöhe erforderlich ist. Soll im Gefahrstofflager ein Ab- oder Umfüllen stattfinden, sind insbesondere bei entzündbaren Stoffen erhöhte Sicherheitsvorkehrungen zu treffen. Zusätzlich zum eigentlichen Lagerbereich sind ausreichend bemessene und fachgerecht ausgeführte Rangierflächen einzuplanen.

Ortsabhängige Voraussetzungen für die Containeraufstellung schaffen

Durchführung eines Brandtests: Der gezeigte Container wird von einem akkreditierten Prüfinstitut auf seine Feuerwiderstandsfähigkeit geprüft.
Durchführung eines Brandtests: Der gezeigte Container wird von einem akkreditierten Prüfinstitut auf seine Feuerwiderstandsfähigkeit geprüft.

Betreiber sollten frühzeitig prüfen, welche lokalen Gegebenheiten am Aufstellungsort zu berücksichtigen sind, etwa Wasserschutzgebiete, Wind-, Schnee- und Erdbebenlasten oder Korrosionsbedingungen. Für die Aufstellung im Freien ist ein geeignetes Fundament erforderlich, das Standsicherheit, Stromzufuhr und Erdung ermöglicht. Bei besonderen Bodenverhältnissen oder begrenzten baulichen Möglichkeiten können Fertigfundamente eingesetzt werden. Es empfiehlt sich, bei komplexen Anforderungen eine gemeinsame Begehung des geplanten Aufstellungsortes mit dem Hersteller des Gefahrstoffcontainers durchzuführen, um offene Fragen zu klären und die Umsetzbarkeit der Anforderungen zu prüfen. Alle Vorbereitungen sollten vor Anlieferung des Containers per Schwerlasttransport abgeschlossen und die Voraussetzungen für die Entladung und Aufstellung inklusive Bodenverankerung geschaffen sein. Bei WHG-Böden sind besondere Maßnahmen einzuplanen.

Eine regelmäßige Überprüfung des Gefahrstoffcontainers im Betrieb ist aus guten Gründen verpflichtend. Eine nicht gereinigte Auffangwanne, eine ausgefallene Lüftung oder eindringendes Regenwasser können gravierende Folgen haben. Entsprechende Hinweise und Vorgaben finden sich in der Regel in der Bedienungsanleitung des Herstellers. Es empfiehlt sich, einen Servicetechniker des Herstellers mit der Wartung zu beauftragen, der alle Aspekte im Rahmen der Prüfung berücksichtigt und sorgfältig dokumentiert.

Entscheider-Facts

  • Die erfolgreiche Umsetzung eines Gefahrstofflagers mit einer Containerlösung erfordert mehr als die Auswahl eines passenden Produkts; sie lebt von einer sorgfältigen, ganzheitlichen Planung und der frühzeitigen Berücksichtigung aller relevanten Anforderungen.
  • Rechtssicherheit und Versicherbarkeit sowie spezifische Mengen und Stoffeigenschaften, Gegebenheiten vor Ort und logistische Abläufe lassen sich so optimal berücksichtigen.
  • Standardisierte Container mit gültigem Verwendbarkeitsnachweis bieten dabei einen Vorteil im Genehmigungsverfahren. Dabei zahlen sich frühzeitiges und langfristiges Einbinden des Herstellers sowie Unterstützung von Fachleuten und Sachverständigen aus.