Gefahrstoffcontainer effizient planen, errichten und betreiben
Ein Gefahrstofflager lässt sich mit modernen, standardisierten Containerlösungen unkompliziert und zügig realisieren. Der Weg zur passenden Lösung beinhaltet jedoch verschiedene gesetzliche, technische und organisatorische Herausforderungen.
Maren SchlichtingMarenSchlichtingMaren SchlichtingSenior Marketing Manager Engineered Solutions bei Denios
3 min
Brandschutzcontainer mit zertifiziertem REI-90-Brandschutz können auch zur Innenaufstellung genutzt werden.Denios
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Mit der Lagerung wassergefährdender Stoffe geht ein Risiko
für Umweltschäden einher. Werden zudem entzündbare Stoffe gelagert, erhöht
sich auch das Brandrisiko. Um eine gesetzeskonforme Lagerung zu gewährleisten,
müssen daher verschiedene Rechtsbereiche wie Wasserrecht, Chemikalienrecht und
Baurecht ganzheitlich betrachtet und aufeinander abgestimmt werden. Diese
Vorgaben dienen in erster Linie dem Schutz von Mensch und Umwelt und bilden die
Basis für einen verantwortungsvollen Umgang mit gefährlichen Stoffen.
Anforderungen vollumfänglich erfassen
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Gesetzlich vorgeschriebene Schutzziele sind jedoch so
definiert, dass sie bestimmte Risiken begrenzen, ohne Schäden vollständig
auszuschließen. Versicherungen berücksichtigen nicht nur direkte Schäden,
sondern auch Betriebsunterbrechungen, Regressfragen und die wirtschaftlichen
Folgen eines Schadenereignisses. Die Anforderungen des Sachversicherers sind
kein automatischer Bestandteil der gesetzlich vorgeschriebenen Gefährdungsbeurteilung,
sollten aber aktiv und systematisch einbezogen werden. Alle Anforderungen
vollumfänglich zu erfassen und fachspezifische Expertise hinzuzuziehen hilft,
die Rechtssicherheit und Versicherbarkeit des Bauvorhabens zu gewährleisten und
mögliche Fehler oder Risiken frühzeitig zu erkennen und zu vermeiden.
Standardisierte Containerlösungen sind eine effiziente
Möglichkeit, größere Mengen Gefahrstoffe sicher zu lagern: Sie werden schnell
und anschlussfertig geliefert, sind flexibel einsetzbar und erfüllen bereits
die wichtigsten gesetzlichen und sicherheitstechnischen Anforderungen. In der
Regel ergibt sich daraus ein Vorteil im Baugenehmigungsverfahren, das den
Vorgaben der jeweils zuständigen Landesbaubehörde unterliegt. Da es im Baurecht
bislang jedoch keine allgemein anerkannten Regeln für Gefahrstoffcontainer
gibt, orientiert sich die Zulässigkeit des Bauvorhabens an den Vorgaben des
Wasser- und Chemikalienrechts und fordert entsprechende
Verwendbarkeitsnachweise. Werden wassergefährdende Stoffe gelagert, ist ein
Verwendbarkeitsnachweis zu erbringen. Bei erhöhter
Brandgefahr müssen entweder Sicherheitsabstände eingehalten oder ein
Verwendbarkeitsnachweis für die Eignung des Containers als REI-90-Brandabschnitt vorgewiesen werden.
Für Gefahrstoffcontainer gibt es allgemeingültige Verwendbarkeitsnachweise
mit nationaler oder europäischer Reichweite, die der Hersteller beim Kauf zur
Verfügung stellt. Liegt kein solcher Nachweis vor, muss einer der
Baubeteiligten – in der Regel der Kunde – eine Zustimmung im Einzelfall (ZiE)
beantragen und die erforderlichen Unterlagen bei der Bauaufsichtsbehörde einreichen.
Erst nach Erteilung der ZiE darf der Container aufgestellt und genutzt werden, wobei die
Verfahrensdauer mehrere Monate betragen kann und ergebnisoffen ist. Es empfiehlt sich daher, Gefahrstoffcontainer zu wählen, die bereits
über einen Verwendbarkeitsnachweis verfügen. So lassen sich
Genehmigungsprozesse deutlich vereinfachen, Zeit und Kosten sparen sowie
rechtliche Risiken minimieren.
Zu den individuellen Anforderungen zählen spezifische Vorgaben
in Bezug auf die Art und Menge der zu lagernden Gefahrstoffe, Gegebenheiten am
Aufstellort sowie logistische Aspekte, etwa die Integration in betriebliche
Abläufe. Sie sollten bereits in der Planungsphase systematisch erfasst
werden, um einen reibungslosen Ablauf und die Einhaltung aller Vorgaben
sicherzustellen.
Sicherheitsdatenblätter geben wichtige Hinweise
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Containerausstattung zur sicheren Handhabung entzündlicher Medien gemäß Atex-RichtlinienDenios
Die Sicherheitsdatenblätter der zu lagernden Stoffe enthalten
Vorgaben für Bau und Ausstattung von Lagerräumen und -behältern sowie für
Lagerbedingungen wie Temperatur und Luftfeuchtigkeit. Sie nennen zudem
Anforderungen an elektrische Anlagen, Maßnahmen gegen elektrostatische
Aufladung und geeignete Löschmittel. Je nach Wassergefährdungsklasse,
Lagermenge und Anlagengröße sind entsprechende Auffangwannen und gegebenenfalls Löschwasser-Rückhalteeinrichtungen vorzusehen. Die TRGS 510 regelt abhängig von
Menge und Gefährlichkeit der Stoffe die konkreten Anforderungen, etwa
beständige Auffangwannen für Säuren und Laugen, Brandschutzvorschriften für
entzündbare Medien oder die Einhaltung der Atex-Richtlinie bei
explosionsfähiger Atmosphäre. Für die Zusammenlagerung verschiedener Stoffe ist
die Zuordnung zu einer Lagerklasse (LGK) notwendig, um eine Gefährdungserhöhung
zu vermeiden.
Bei der Auswahl des passenden Gefahrstoffcontainers sind
Menge und Art der Gefahrstoffe, die Größe der Gebinde sowie die logistischen
Anforderungen entscheidend für die geeignete Containerbauart. Für Kleingebinde
bieten sich begehbare Gefahrstoffcontainer mit flexiblen Regalsystemen an,
während für einzelne, größere Gebinde kompakte Bauweisen und für größere Mengen
die Regalbauweise optimal sind. Die Art der Lagerbestückung – ob händisch, mit
Fasskarre, Hubwagen oder Gabelstapler – bestimmt, ob eine Unterfahrbarkeit oder
eine Auffahrrampe zur Überwindung der Einstiegshöhe erforderlich ist. Soll im
Gefahrstofflager ein Ab- oder Umfüllen stattfinden, sind insbesondere bei
entzündbaren Stoffen erhöhte Sicherheitsvorkehrungen zu treffen. Zusätzlich zum
eigentlichen Lagerbereich sind ausreichend bemessene und fachgerecht
ausgeführte Rangierflächen einzuplanen.
Ortsabhängige Voraussetzungen für die Containeraufstellung schaffen
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Durchführung eines Brandtests: Der gezeigte Container wird von einem akkreditierten Prüfinstitut auf seine Feuerwiderstandsfähigkeit geprüft.Denios
Betreiber sollten frühzeitig prüfen, welche lokalen
Gegebenheiten am Aufstellungsort zu berücksichtigen sind, etwa
Wasserschutzgebiete, Wind-, Schnee- und Erdbebenlasten oder
Korrosionsbedingungen. Für die Aufstellung im Freien ist ein geeignetes Fundament
erforderlich, das Standsicherheit, Stromzufuhr und Erdung ermöglicht. Bei
besonderen Bodenverhältnissen oder begrenzten baulichen Möglichkeiten können
Fertigfundamente eingesetzt werden. Es empfiehlt sich, bei komplexen
Anforderungen eine gemeinsame Begehung des geplanten Aufstellungsortes mit dem
Hersteller des Gefahrstoffcontainers durchzuführen, um offene Fragen zu klären
und die Umsetzbarkeit der Anforderungen zu prüfen. Alle Vorbereitungen sollten vor
Anlieferung des Containers per Schwerlasttransport abgeschlossen und die
Voraussetzungen für die Entladung und Aufstellung inklusive Bodenverankerung
geschaffen sein. Bei WHG-Böden sind besondere Maßnahmen einzuplanen.
Eine regelmäßige Überprüfung des Gefahrstoffcontainers im
Betrieb ist aus guten Gründen verpflichtend. Eine nicht gereinigte
Auffangwanne, eine ausgefallene Lüftung oder eindringendes Regenwasser können gravierende
Folgen haben. Entsprechende Hinweise und Vorgaben finden sich in der Regel in
der Bedienungsanleitung des Herstellers. Es empfiehlt sich, einen
Servicetechniker des Herstellers mit der Wartung zu beauftragen, der alle Aspekte
im Rahmen der Prüfung berücksichtigt und sorgfältig dokumentiert.
Entscheider-Facts
Die erfolgreiche Umsetzung eines
Gefahrstofflagers mit einer Containerlösung erfordert mehr als die Auswahl
eines passenden Produkts; sie lebt von einer sorgfältigen, ganzheitlichen
Planung und der frühzeitigen Berücksichtigung aller relevanten Anforderungen.
Rechtssicherheit und
Versicherbarkeit sowie spezifische Mengen und Stoffeigenschaften, Gegebenheiten
vor Ort und logistische Abläufe lassen sich so optimal berücksichtigen.
Standardisierte Container mit
gültigem Verwendbarkeitsnachweis bieten dabei einen Vorteil im
Genehmigungsverfahren. Dabei zahlen sich frühzeitiges und langfristiges Einbinden
des Herstellers sowie Unterstützung von Fachleuten und Sachverständigen aus.