Symbolbild: Zentral ein großer, rauchender Industrieschlot, umgeben von Schreibtischen voller Papierkram.

"Die Genehmigungsverfahren werden noch länger und komplizierter. Das wird die Transformation zu einer klimaneutralen Industrie unnötigerweise verzögern“, befürchtet der VCI anhand der geplanten Überarbeitung zur EU-Industrieemissionsrichtlinie IED. (Bild: Dall-E3 / OpenAI)

Statt die Weichen für eine schnellere Transformation der Wirtschaft zu stellen, führe die geplante Industrieemissions-Richtlinie (Industrial Emissions Directive, IED) direkt auf das Abstellgleis der Bürokratie, fasst der Verband der Chemischen Industrie (VCI) seine Befürchtungen zur IED-Novelle zusammen. „Die chemisch-pharmazeutische Industrie unterstützt den europäischen Green Deal für mehr Klimaschutz", betont Ulrike Zimmer, VCI-Bereichsleiterin Technik und Umwelt. Sie führt jedoch aus: "Doch mit dem jetzt vorliegenden Kompromiss entsteht ein weiteres Bürokratiemonstrum, ohne dass davon die Umwelt profitiert. Wir fürchten: Die Genehmigungsverfahren werden noch länger und komplizierter. Das wird die Transformation zu einer klimaneutralen Industrie unnötigerweise verzögern.“ Deshalb appelliert der Chemieverband an die Bundesregierung, die neuen Vorschriften bei der Umsetzung in deutsches Recht nicht noch weiter zu verschärfen und Spielräume zu nutzen.

Keine verbindlichen Transformationspläne

Positiv sind aus Sicht des VCI nur zwei Aspekte: Brüssel verzichtet auf verbindliche Transformationspläne sowie auf ein neues und sehr aufwendiges Grenzwertsetzungssystem. Danach hätten die Behörden den niedrigsten Grenzwert vorschreiben können, der durch den Einsatz der besten verfügbaren Technik möglich ist. Das hätte zu einem enormen technischen Aufwand für neue und bestehende Anlagen geführt. Außerdem wären diese Grenzwerte technisch kaum dauerhaft zu gewährleisten.

Völlig überflüssig dagegen sei, so der VCI, zusätzlich zu den vielen bewährten Umweltmanagementsystemen (UMS) an den Standorten jetzt neue Vorgaben zu machen: So sollen die Unternehmen künftig ein Umweltmanagementsystem für jede Anlage erstellen. Dies ist Voraussetzung, um eine Anlagengenehmigung zu erhalten und muss außerdem alle drei Jahre überprüft werden. Zimmer prognostiziert: „Vor allem kleine und mittlere Unternehmen werden vor neue und teils unüberwindliche Hürden gestellt.“ Auf Kritik stoßen auch die zusätzlichen Belastungen bei der Beobachtung bestimmter gefährlicher Stoffe. Dazu zählt auch das geplante Chemikalienmanagementsystem.

Was ist die Industrieemissionsrichtlinie (Industrial Emissions Directive, IED)?

Die „Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen“, kurz Industrieemissionsrichtlinie oder IED, ist eine umfassende Rechtsvorschrift der Europäischen Union, die darauf abzielt, Umweltauswirkungen von Industrieanlagen zu minimieren. Die Richtlinie wurde 2010 verabschiedet und vereint verschiedene vorherige Regelungen zu Industrieemissionen. Ziele der IED sind:

  • Reduzierung von Luftverschmutzung und Treibhausgasemissionen aus Industrieanlagen.
  • Förderung bewährter Verfahren und bewährter Technologien für eine nachhaltigere Produktion.
  • Sicherstellung eines hohen Umweltschutzniveaus durch festgelegte Emissionsgrenzwerte und beste verfügbare Techniken (Best Available Techniques, BAT).

Die IED gilt für eine breite Palette von Industriezweigen, darunter Energieerzeugung, Chemie, Metallurgie, Bergbau und Abfallwirtschaft. Die Richtlinie legt strenge Emissionsgrenzwerte für bestimmte Schadstoffe fest, um die Umweltauswirkungen zu begrenzen. Betreiber müssen die besten verfügbaren Techniken zur Emissionsminderung anwenden, wobei nationale Behörden die Umsetzung überwachen.

Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, nationale Regelungen zu erlassen, um die IED umzusetzen. Die Einhaltung der Vorschriften wird durch regelmäßige Überwachung und Berichterstattung gewährleistet. Die Industrieemissionsrichtlinie trägt wesentlich dazu bei, eine umweltfreundlichere Industrieproduktion in der EU zu fördern sowie die Gesundheit der Bevölkerung und die Umwelt zu schützen.

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