Leuchtstoffröhren

Langsam, aber sicher müssen sich Unternehmen von Leuchtstoffröhren verabschieden. (Bild: licht.de)

  • Leuchtstoffröhren der Bauformen T8 und T5 dürfen bis auf wenige Ausnahmen nicht mehr in den Verkehr gebracht werden.
  • Eine gut geplante LED-Beleuchtung kann den Stromverbrauch um bis zu 80 % reduzieren.
  • Für den Ex-Bereich gelten zwar Ausnahmen, doch gerade dort können hohe Wartungskosten durch LED reduziert werden.

Dr. Jürgen Waldorf von der Brancheninitiative licht.de rät: „Anlagenbetreiber, die sich noch nicht mit dem Thema beschäftigt haben, sollten dringend damit beginnen. Denn jeder Vorrat geht irgendwann zur Neige.“ Denn eine LED-Sanierung lohnt sich: Nach anfänglicher Investition sinken die Kosten für Energie und Wartung: Eine steuerbare und gut geplante LED-Beleuchtung kann den Stromverbrauch um bis zu 80 % reduzieren. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz hilft bei der Finanzierung. Zudem müssen sich Unternehmen auf strengere Umweltauflagen und CO₂-Abgaben einstellen. Das steigert den Druck, den Ausstoß von Treibhausgasen zu vermeiden und die eigene Energieeffizienz zu erhöhen. Nach Angaben des Umweltbundesamtes verursachte die deutsche Industrie im Jahr 2021 mit 120 Mio. t CO2e gut ein Drittel der Emissionen. Der Anteil der chemischen Industrie lag bei 14 %.

Ausnahmen sind kein Freifahrtschein

Für Industrieunternehmen und besonders für Unternehmen der Prozessindustrie gibt es Sonderregelungen für Lichtquellen in explosionsgefährdeten Bereichen und für die Sicherheitsbeleuchtung. Die EU definiert sie im Anhang III zur Richtlinie 2019/2020/EU. Ausnahmen sind jedoch kein Freibrief, denn auch die dort eingesetzten Leuchtmittel müssen den geltenden Rechtsvorschriften entsprechen. So soll sichergestellt werden, dass in sensiblen Anwendungsbereichen nur geprüfte, qualitativ ausreichende Lichtquellen zum Einsatz kommen. Es liegt nun an den Betreibern, abzuwägen und – wo möglich – auf LED umzustellen. Viele Ex-Leuchten auf LED-Basis sind bereits Atex-zertifiziert und ihr Betrieb ist in explosionsgefährdeten Umgebungen erlaubt.

Einfache Wartung, besseres Monitoring

LED haben auch eine deutlich längere Lebensdauer im Vergleich zu älteren Lampentechnologien und somit auch einen niedrigeren Wartungsaufwand. Gerade in explosionsgefährdeten Atmosphären ist die Wartung in der Regel kostspielig, weil die Gefährdungsbeurteilung besondere Schutzmaßnahmen vor jeder Instandhaltungsmaßnahme verlangt. Zudem darf nur speziell geschultes Personal Wartungsarbeiten ausführen. Ein weiterer Vorteil: Vernetzte LED-Leuchten können digital überwacht werden.

 

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