Die EU-Kommission hat als eine Maßnahme ihres Fit-für-55-Klimaziel-Pakets den CBAM beschlossen. Es ist eine Maßnahme, die Industrieunternehmen davon abhalten soll, ihre Produktion in Nicht-EU-Länder zu verlagern, die weniger ambitionierte Klimaschutz-Ziele haben. Denn diese Unternehmen können bisher ihre Waren unter weniger strengen Auflagen im Nicht-EU-Ausland produzieren und dann in der EU verkaufen.
Zukünftig sollen Unternehmen, die nicht in der EU produzieren, die ihre Produkte aber dort verkaufen wollen, Zertifikate für diese Produkte bei der Einfuhr in die EU erwerben müssen. Bisher geht es konkret um Waren folgender Sektoren: Zement-, Aluminium-, Düngemittel-, Strom-, Eisen- und Stahlindustrie.
Wenn auffällt, dass ein Unternehmen ein solches Zertifikat nicht erworben hat oder es Unregelmäßigkeiten gibt, die mit den CBAM-belegten Produkten in Zusammenhang stehen, sieht die EU-Regelung Geldstrafen vor.
Die CBAM-Zertifikate sollen an das schon bestehende System der Treibhausgas-Emissionszertifikate angelehnt werden. Laut der vorläufigen Vereinbarung soll die CBAM im Oktober 2023 in Kraft treten. Bis die Vereinbarung endgültig ist, müssen noch die Botschafter der EU-Mitgliedstaaten und das Europäischen Parlament diese bestätigen und annehmen.