Anlagenbau

22. Jan. 2024 | 09:56 Uhr | von Nora Menzel

Projekt von Fortescue in Norwegen

Tecnimont erhält Feed-Auftrag für eine grüne Ammoniakanlage

Das australische Unternehmen Fortescue hat Tecnimont den Zuschlag für ein Front-End-Engineering-Design-Auftrag (Feed) für eine grüne Ammoniakanlage in Norwegen gegeben. Der Bau der Anlage soll 2025 starten.

Geplante grüne Ammoniakanlage von Fortescue am Nordgulen Fjord westlich von Svelgen in Norwegen; Windenergie, erneuerbare Energie, Anlagenbau, Feed, Elektrolyseur, Wasserkraft, Sonnenenergie, EU, europäische Union

Die geplante Anlage soll am Nordgulen Fjord westlich von Svelgen entstehen. (Bild: Fortescue)

Im Rahmen des Auftrags plant Tecnimont die Elektrolyseur-Integration der Luftzerlegungsanlage für die Stickstoffproduktion, die Ammoniak-Produktionsanlage sowie die Lager- und Schiffsverladeeinrichtungen. Außerdem soll das italienische Anlagenbauunternehmen auch ein Angebot für Engineering, Beschaffung und Bau der Anlage vorlegen.

In der geplanten Anlage will Fortescue mittels Elektrolyseuren, die Wasserkraft nutzen, grünes Ammoniak produzieren. Verglichen mit anderen erneuerbaren Energiequellen wie Wind- und Sonnenenergie ist die Wasserkraft zeitlich stabil, was es erleichtert, die Anlage zu konfigurieren und sie effizient zu betreiben. Das entstehende grüne Ammoniak beabsichtigt das australische Unternehmen auf inländische und europäische Märkte zu liefern und so zur Dekarbonisierung der Industrie beizutragen.

Die Europäische Union fördert die geplante Ammoniakanlage in Norwegen mit über 200 Mio. Euro aus ihrem Innovationsfonds. Dieser dient der Demonstration und Kommerzialisierung kohlenstoffarmer Technologien und wird durch Einnahmen aus der Versteigerung von Zertifikaten aus dem EU-Emissionshandelssystem finanziert.

Der Zuschuss aus dem EU-Innovationsfonds wird nach Erreichen bestimmter Projektmeilensteine ausgezahlt, wobei die erste Tranche bei Abschluss des Projekts fällig wird. Derzeit plant Fortescue den Baubeginn 2025 und den Betriebsbeginn 2027, vorbehaltlich der endgültigen Genehmigungen durch den Vorstand.

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