In der Ex-Schutzausführung besteht das Filtermedium der Filterpatronen aus Polyesterfasern mit einer Oberflächenbeschichtung aus leitendem Kohlenstoff.

In der Ex-Schutzausführung besteht das Filtermedium der
Filterpatronen aus
Polyesterfasern mit
einer Oberflächenbeschichtung aus leitendem Kohlenstoff. (Bild: Donaldson)

  • Explosionsschutz ist für Betreiber keine Option, sondern Pflicht. Entsprechend der vorhandenen Ex-Zone müssen sie geeignete Maschinen und Anlagen installieren.
  • Die Auswahl an Lösungen ist hier für Unternehmen erfreulich groß, doch ist meist ein hoher Beratungsbedarf vorhanden, um das auf die jeweilige Situation passende System zu erhalten.
  • Die nötige Gefährdungsbeurteilung seiner Anlage nimmt dem Betreiber – schon aus rechtlichen Gründen – allerdings niemand ab.

Für den Ex-Schutz konstruiert

Alle vier Varianten der Entstaubungsanlagen sind schon in ihrer Grundkonstruktion so ausgeführt, dass sie bestmöglich an die Anforderungen des Explosionsschutzes angepasst sind und ein Höchstmaß an Betriebssicherheit ermöglichen. Erwähnenswert ist hier unter anderem die kompakte Konstruktion der Powercore-Baureihe mit Powercore-Filterpacks. Diese Anlagen bauen im Vergleich zu konventionellen Entstaubungsanlagen mit Schlauch- oder Taschenfiltern bei gleicher Leistung wesentlich kompakter: Das Bauvolumen schrumpft um bis zu 70 %. Deshalb befindet sich in den Anlagen auch ein geringeres Rohgasvolumen mit entsprechend geringerem Energiegehalt. Damit reduziert sich das Risiko beziehungsweise die Schwere einer möglichen Explosion, und Betreiber können kompakter dimensionierte und kostengünstige Atex-gerechte Komponenten einsetzen wie im tschechischen Werk der Advanced Filtration Systems Inc. (AFSI). Dort produziert das Unternehmen Ölfilter für Caterpillar- und Perkins-Motoren. In den ersten Produktionsschritten fällt Papierstaub an, der nicht nur störend ist, sondern auch entzündlich. Für die beiden Produktionslinien setzt das Unternehmen je eine Anlage für einen Durchsatz von 4.500 und 7.000 m³/h ein, die gemäß EG-Richtlinie 94/9/EG für die Staub-Ex-Zone 21 zugelassen sind. Beide Anlagen sind mit IPC-Panels in Staub-Ex-Ausführung, einer zusätzlichen Füllstandskontrolle  sowie einem zusätzlichen Lüfter an der Oberseite des Gehäuses ausgestattet. Hohe Abscheideleistung bei  niedrigerem Differenzdruck, einfache Handhabung und Wartung sowie die Eignung für den Einsatz unter Ex-Schutzbedingungen können Betreiber auch mit den DFE Downflo-Evolution-Staubfiltern erreichen. Das Design der „Triagonal“-Filterpatronen führt zu kompakteren Abmessungen der Entstaubungsanlagen. Je nach Anwendung ist es möglich, die Anzahl der Patronen im Vergleich mit üblichen Patronenfilteranlagen um bis zu 40 % zu reduzieren. Für die Ex-Schutzausführung besteht das Filtermedium aus Polyesterfasern mit einer Oberflächenbeschichtung aus leitendem Kohlenstoff.

Revidierte Atex-„Herstellerrichtlinie“

Selbstverständlich sind die Atex-konformen Entstaubungsanlagen des Anbieters in vollem Umfang gemäß den Anforderungen der Atex-„Herstellerrichtlinie“ 2014/34/EU konstruiert. Das heißt: Es ist sichergestellt, dass von diesen Anlagen keine Gefahr ausgeht, wenn sie in staubexplosionsgefährdeten Bereichen installiert sind. Diese als 94/9/EG „altbekannte“ Richtlinie liegt inzwischen in aktualisierter Form vor, wobei sich für die konstruktive Praxis kaum Änderungen ergeben. Hauptziel der Neufassung war vielmehr die Harmonisierung und Anpassung an das internationale Normenwerk wie die IECEx-Vorschriften. Bei der eigentlichen Gefährdungsbeurteilung gemäß Atex 137 können Hersteller von Produktlösungen zwar Ratschläge geben. Aber schon aus rechtlichen Gründen liegt die Gefährdungsbeurteilung im Verantwortungsbereich des Anwenders. Und das aus gutem Grund, denn er kennt die Risiken und die verwendeten, gegebenenfalls explosionsfähigen Stoffe am besten; ebenso die Häufigkeit der Exposition.

Datenbank mit Kenngrößen

Aus diesen Faktoren ergibt sich als Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung die Staubexplosionszone und somit die Auswahl des geeigneten, normenkonformen Equipments. Wenn der Betreiber unsicher ist, welche Gefahr von den im Betrieb auftretenden Stäuben ausgeht, kann er beispielsweise auf den Homepages unabhängiger Institute entsprechende Informationen finden. Besonders hilfreich ist die Gestis-Datenbank des Institutes für Arbeitsschutz der Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV). Sie gibt die Brand- und Explosionskenngrößen zahlreicher Stäube an. Im Zweifel muss der Anwender einen spezialisierten Dienstleister mit der Ermittlung der Explosionskenngrößen beauftragen. Unabhängig davon sollte es stets das erste Ziel des Anwenders sein, alle normativen Anforderungen einzuhalten, um die Sicherheit für Personal und Anlagen zu ermöglichen. Das heißt aber nicht, dass er immer das höchste Niveau an Explosionsschutz wählen muss. Vielmehr sollten Betreiber die Ex-Schutzausrüstung der Anlagen an die tatsächlichen Gegebenheiten anpassen – und dabei auch den Grundsatz beherzigen, Staubentwicklung schon am Ursprungsort zu vermeiden, um das Risiko von Staubexplosionen zu vermeiden. Denn explosibler Staub, der weder in die Umgebung gelangt noch sich ablagert, stellt kein entsprechendes Risiko dar. Deshalb sind Entstaubungsanlagen selbst auch ein wirksames Mittel des Staubexplosionsschutzes. 1611ct900

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Weitere Informationen zum Explosionsschutz finden Sie unter anderem beim BG RCI.

Hier gelangen Sie zum im Beitrag erwähnten Gestis-Datenbank.

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Donaldson Filtration Deutschland GmbH

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