Öltanks auf Raffineriegelände

(Bild: Werner Weber – Fotolia)

Das Bundeswirtschaftsministerium gab den Schritt im Rahmen des Energiesicherungsgesetzes am Freitag, 16.09.2022, bekannt. Die Treuhandverwaltung durch die Bundesnetzagentur betrifft die Gesellschaften Rosneft Deutschland GmbH und RN Refining & Marketing GmbH und begegne "der drohenden Gefährdung der Energieversorgungssicherheit", so das Ministerium. Die Verwaltung durch die Bundesnetzagentur gilt zunächst für sechs Monate. Die Behörde kann damit der Geschäftsleitung der Gesellschaften Anweisungen geben und auch Führungspositionen neu besetzen. Hintergrund der Entscheidung ist das beschlossene Öl-Embargo gegen Russland, das ab 1. Januar 2023 in Kraft treten soll.

Schwedt braucht Öl, Rosneft will klagen

Insbesondere die Raffinierie PCK Schwedt, deren Mehrheitseigner Rosneft ist, ist aufgrund ihrer Pipeline-Anbindung hochgradig abhängig von russischem Öl. Ohne diese Raffinerie drohen im Nordosten Deutschlands und im Westen Polens Engpässe in der Treibstoff-Versorgung. Ein „Zukunftskonzept“ für die Raffinierie soll alternative Lieferwege erschließen und damit die Versorgung sowie Arbeitsplätze in der Region sicherstellen. Zentral in diesen Plänen ist die Pipeline vom Ostsee-Terminal Rostock, über die sich die Raffinerie beliefern lässt. Darüber ist jedoch nur eine Belieferung bis zu rund 60 % der Raffineriekapazitäten möglich, was laut Wirtschaftsministerium lediglich der Minimallast entspricht. Für eine zuverlässige Versorgung der Region sind darum weitere Lieferwege notwendig.

Der russische Staatskonzern Rosneft hat bereits angekündigt, gegen die Entscheidung der Bundesregierung gerichtlich vorzugehen. Rechtlich ist eine Klage innerhalb eines Monats möglich. Rosneft wirft der Bundesregierung mit der Treuhandverwaltung einen illegalen Zugriff auf Unternehmensvermögen vor und spricht von einer „Zwangsenteignung“.

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