- Die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) ist eines der größten und bekanntesten Förderprogramme im Bereich des Klimaschutzes.
- Bisher wenig bekannt ist das Modul 5 der EEW, das die Förderung von Transformationskonzepten vorsieht.
- Für die meisten Unternehmen ist es empfehlenswert, bereits vor der Beantragung Experten einzubinden, um die Förderfähigkeit abzuklären.
Die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) ist eines der größten und bekanntesten Förderprogramme im Bereich des Klimaschutzes. Noch nicht so bekannt ist das Modul 5 der EEW. Es beschreibt die Förderung von Transformationskonzepten, also längerfristigen Strategien zur Dekarbonisierung von Unternehmen.
Anforderungen an ein Transformationskonzept
Ein solches Transformationskonzept nach EEW muss mindestens zehn Jahre umfassen und Maßnahmen beschreiben, mit denen das Unternehmen seine Treibhausgas-Emissionen um mindestens 40 % reduzieren kann. Um förderfähig zu sein, muss es außerdem einige weitere Anforderungen erfüllen:
- Die Bilanzierung des Ist- und Soll-Zustands hinsichtlich Energie und Treibhausgas-Emissionen (CO2-Äquivalente, CO2e). Diese Bilanz muss Scope 1 und 2 umfassen, Scope 3 ist optional. Der Soll-Zustand beschreibt die anvisierte Situation zehn Jahre nach dem Ist-Zustand (Bezugszeit ist das Jahr, das in der Treibhausgasbilanz beschrieben wird). Im Soll-Zustand müssen die Treibhausgas-Emissionen wie erwähnt um mindestens 40 % niedriger sein als im Ist-Zustand.
- Das Konzept muss einen Maßnahmenkatalog beinhalten, mit dem das Unternehmen innerhalb von zehn Jahren den Soll-Zustand erreichen kann.
- In diesem Maßnahmenkatalog muss mindestens eine Maßnahme enthalten sein, die nach dem Modul 4 der EEW (energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen) förderfähig ist.
- Außerdem gefordert ist eine Absichtserklärung der Geschäftsleitung, spätestens im Jahr 2045 die Klimaneutralität zu erreichen. Diese Erklärung muss nicht mit Maßnahmen unterfüttert werden.
- Schließlich braucht es eine Beschreibung, wie das Unternehmen das Transformationskonzept in seiner Struktur verankert.
Keine Anforderung ist es, die im Transformationskonzept beschriebenen Maßnahmen auch tatsächlich umzusetzen.
Welche Unternehmen können die Förderung nutzen?
Die Förderung steht allen Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland offen. Die Förderquote wurde zum Mai 2023 von 50 auf 40 % der beihilfefähigen Kosten gesenkt, bei kleineren und mittleren Unternehmen (KMU) von 60 auf 50 %. Auch die maximale Fördersumme wurde reduziert, sie beträgt jetzt für alle Unternehmen 50.000 Euro pro Transformationskonzept. Ein Unternehmen kann jedoch auch für mehrere Transformationskonzepte eine Förderung beantragen. Vor allem für größere Unternehmen oder Konzerne kann es durchaus sinnvoll sein, für verschiedene Standorte oder Produktionsstätten jeweils ein eigenes zu erstellen.
Zu den förderfähigen Kosten gehören:
- Die Erstellung und Zertifizierung der Treibhausgasbilanz (Scope 1 und 2) für einen oder mehrere Standorte eines Unternehmens oder einer Gruppe von Unternehmen.
- Die Kosten für Energieberater und andere Beratungskosten, die im Zusammenhang mit der Erstellung des Transformationskonzepts oder der Einführung von Umsetzungsprozessen im Unternehmen entstehen.
- Kosten für Messungen, Datenerhebungen und Datenbeschaffungen, die zur Erstellung des Transformationskonzepts nötig sind. Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik und Energiemanagement-Software werden auch im Rahmen des Moduls 3 der EEW gefördert, wenn sie dem Ziel dienen, den Energieverbrauch zu reduzieren. Deshalb sollten Unternehmen prüfen, ob sich eine parallele Antragstellung im Modul 3 der EEW lohnt.
- Weitere Kosten, die im Zusammenhang mit der Konzepterstellung anfallen, zum Beispiel für eine unternehmensübergreifende Beratung (etwa innerhalb der Lieferkette).
Für die meisten Unternehmen ist es empfehlenswert, bereits vor der Beantragung Experten einzubinden, um die Förderfähigkeit abzuklären. Ein wichtiger Punkt dabei ist vor allem die Frage, ob es für das eigene Unternehmen eine sinnvolle Maßnahme gibt, die laut Modul 4 des EEW förderfähig ist. Denn nur wenn das der Fall ist, lohnt sich der Aufwand der Antragsstellung. Wird diese Maßnahme dann umgesetzt, ist der Förderantrag hierfür gesondert zu stellen.
Die Anträge auf Förderung werden beim Projektträger VDI/VDE Innovation + Technik online über das Portal easy-Online gestellt.
Erstellung eines Transformationskonzeptes
Erst wenn der Förderbescheid vorliegt, sollten Unternehmen mit der Erstellung des Transformationskonzeptes beginnen. Denn alle Aufträge, die bereits vorher erteilt wurden, werden nicht in die Förderung einbezogen.
Ab Bewilligung hat das Unternehmen zwölf Monate Zeit, um das Transformationskonzept fertigzustellen. Bei begründbaren Verzögerungen, zum Beispiel durch die beauftragten Berater oder die Installation notwendiger Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, besteht die Möglichkeit, diese Frist auf bis zu 24 Monate zu verlängern.
Die Erstellung des Transformationskonzeptes beginnt in der Regel mit einem Workshop, in dem die individuellen Rahmenbedingungen und Gegebenheiten betrachtet, die Bilanzgrenzen für die Treibhausgasbilanz gezogen und erste Maßnahmen sowie Ziele skizziert werden. Liegt bereits eine Bilanz vor, kann diese genutzt werden, wenn sie nicht älter ist als zwei Jahre. Andernfalls geht es jetzt darum, die Daten zusammenzutragen oder zu erfassen, die zur Bilanzierung nötig sind, um im nächsten Schritt die Bilanz zu erstellen. Damit liegt auch die Ausgangsbasis vor, um Maßnahmen zu definieren, mit denen das Unternehmen oder der Standort mindestens die im Transformationskonzept vorgegebenen Klimaziele erreichen können. Nachdem das Grobkonzept steht, sind die betreffenden Bereiche beziehungsweise Maschinen und Anlagen für das Feinkonzept im Detail zu betrachten.
Die Maßnahmen sind nach der Reihenfolge Reduktion, Substitution, Kompensation zu priorisieren. Das heißt, zuerst sind die Energie- und Ressourcenverbräuche zu reduzieren, soweit das technisch machbar und wirtschaftlich sinnvoll ist. Sind diese Möglichkeiten ausgeschöpft, gilt es die verbleibenden Bedarfe möglichst klimafreundlich zu decken, also fossile durch erneuerbare Energieträger zu ersetzen und Rohstoffe mit hohem CO2e-Wert durch solche mit einem geringeren CO2e-Wert. Erst im letzten Schritt sollte die Kompensation folgen. Dabei ist zu beachten, dass bei der vorgeschriebenen Reduzierung der Treibhausgasemissionen um 40 % Kompensationsmaßnahmen nicht einbezogen werden dürfen. Sie können aber darüber hinaus dazu dienen, die Klimaneutralität zu erreichen.
In einem Bericht sind alle Maßnahmen festzuhalten. Dieser dient dem Fördermittelgeber als Entscheidungsgrundlage und für das Unternehmen ist es ein hilfreicher Fahrplan für seinen Dekarbonisierungsweg. Damit können Entscheidungen, zum Beispiel für neue Anlagen oder den Einsatz anderer Rohstoffe, bereits heute so getroffen werden, dass sie spätere Maßnahmen unterstützen.
Umsetzung der Maßnahmen ist kein Muss, aber meist sinnvoll
Die Maßnahmenumsetzung schreibt das Transformationskonzept nicht vor. Sie ist für die allermeisten Unternehmen jedoch äußerst sinnvoll. Denn sie profitieren von geringeren Energie- und Rohstoffkosten durch eine höhere Effizienz und von mehr Versorgungssicherheit durch den Austausch fossiler hin zu erneuerbaren Energieträgern.
Hinzu kommt, dass Banken und Investoren ihre Entscheidungen zunehmend auch auf Basis von Nachhaltigkeitskriterien treffen. Ebenso steigen die Anforderungen an Zulieferfirmen, bestimmte Klimaschutz- oder Nachhaltigkeitsstandards zu erfüllen. Nicht zu vernachlässigen ist auch der Imagegewinn bei Kunden, Partnern und Mitarbeitenden durch eine transparente und fundierte Nachhaltigkeitskommunikation.
Die Zeiger stehen also auf Klimaschutz und der Zeitpunkt, Maßnahmen zeitnah umzusetzen, ist besser denn je. Denn auch hierfür können Unternehmen zahlreiche Förderprogramme nutzen.