Hände mit grüner Erdkugel und Geldmünzen

(Bild: crimson, Miha Creative – AdobeStock)

  • Unternehmen steht eine Reihe von Fördermitteln für Energieeffizienz- und Dekarbonisierungs-Maßnahmen zur Verfügung.
  • Es gibt dabei eine Reihe von verschiedenen Fördermittelgebern und Programme, wobei sich manche Förderungen teilweise gegenseitig ausschließen.
  • Der Artikel gibt einen Überblick über die wichtigsten Förderungsmöglichkeiten.

Aktuell gibt es eine blühende Fördermittel-Landschaft. Doch wenn es darum geht, den Überblick zu gewinnen und zu entscheiden, welche Förderungen für das eigene Unternehmen bzw. die geplanten Maßnahmen in Frage kommen, gleicht sie eher einem Dschungel. Erschwerend kommt hinzu, dass manche Förderungen sich gegenseitig ausschließen, während sich andere kombinieren lassen. Zudem ändert sie sich sehr dynamisch. Um das Dickicht etwas zu lichten, hier ein grober Überblick.

Fördermittelgeber und -arten

Es lassen sich vier Gruppen an Fördermittelgebern unterscheiden: Die Europäische Union (EU) hat Förderungen aufgelegt, die vor allem große Investitionen mit einem Kostenrahmen ab ca. 10 Mio. Euro abdecken. Außerdem gibt es in Deutschland Förderprogramme des Bundes und der Länder sowie von privaten Trägern, zum Beispiel Fördervereinen.

Die Fördermittel werden als Investitionszuschüsse vergeben, die in der Regel nicht zurückbezahlt werden müssen, als Tilgungszuschüsse oder als zinsverbilligte Darlehen. Die wichtigsten Förderungen mit Fokus auf Klimaschutz und/oder Energieeffizienz für die chemische Industrie finden sich auf Bundesebene. Dazu gehören:

  • Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW),
  • Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (Wärmenetzsysteme 4.0),
  • Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude (BEG),
  • Förderung von Elektromobilität und Ladeinfrastruktur.

Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW)

Personen an einem Tisch
Viele Förderprogramme empfehlen die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten oder schreiben dies explizit vor. (Bild: BFE)

Die EEW wurde zum 1. November 2021 novelliert und umfasst seitdem fünf Module: Mit Modul 1 werden Einzelmaßnahmen zur Erhöhung der Energie- oder Ressourceneffizienz bei Querschnittstechnologien gefördert. In Modul 2 geht es um Anlagentechnik für Prozesswärme aus erneuerbaren Energien. Sie ist förderfähig, wenn über die Hälfte der erzeugten Wärme zur Herstellung oder Veredelung von Produkten genutzt wird. Modul 3 beinhaltet MSR, Sensorik und Energiemanagement-Software mit dem Ziel, den Energieverbrauch zu reduzieren. Seit der Novellierung ist eine Zertifizierung nach ISO 50001 oder EMAS hier keine Voraussetzung mehr für eine Förderung. In Modul 4 wurden vor der Novellierung der EEW lediglich energiebezogene Optimierungen von Anlagen und Prozessen gefördert. Jetzt gilt das auch, wenn durch die Optimierungen der Bedarf an Ressourcen reduziert wird, die im entsprechenden Ressourcenkatalog gelistet sind. Dazu zählen zum Beispiel Gase, Papier, Beton sowie Abfälle. Das im Modul 4 erforderliche Einsparkonzept muss von einem beim BAFA gelisteten Effizienzexperten erstellt werden. Bei diesen Modulen erhalten große Unternehmen bis zu 45 % der förderfähigen Kosten, kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) bis zu 55 %.

Übersicht über Fördermittel

Für Förderungen auf EU-Ebene:
www.eu-foerdermittel.eu
Bundes- und Länderförderungen: www.foerderdatenbank.de
Interaktive Deutschlandkarte mit den Investitionsbanken der einzelnen Bundesländer, die Fördermittel anbieten: www.investitionsbank.info

Neu ist seit der Novellierung das Modul 5. Damit werden Transformationskonzepte, also eine längerfristige Strategie zur Dekarbonisierung von Unternehmen, mit 50 % (KMU 60 %) der beihilfefähigen Kosten (maximal 80.000 Euro) gefördert. Das Transformationskonzept muss mindestens zehn Jahre umfassen und die Treibhausgas-Emissionen (Scope 1 und 2) um wenigstens 40 % reduzieren. Ein Maßnahmenplan muss aufzeigen, wie die Reduktion erreicht werden soll, diese ist auch mit einer Treibhausgas-Bilanz zu belegen. Zudem muss es Ziel des Unternehmens sein, spätestens im Jahr 2045 die CO2-Neutralität zu erreichen. Für die Umsetzung der im Transformationskonzept beschriebenen Maßnahmen haben Unternehmen bis zu fünf Jahre Zeit.

Förderfähig im Rahmen eines solchen Transformationskonzeptes sind die Kosten für Messungen, Datenerhebungen und Datenbeschaffungen, die zur Erstellung des Konzeptes nötig sind, außerdem die Kosten für die Erstellung und Zertifizierung einer CO2-Bilanz sowie für Energieberater und andere Beratungstätigkeiten. Der Antrag für alle Module der EEW kann online über das Portal easy-Online gestellt werden.

Bundesförderung für effiziente Wärmenetze

Bei der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze sind alle wirtschaftlich tätigen Unternehmen antragsberechtigt. Sie besteht aus zwei Modulen: Modul 1 befasst sich mit der Machbarkeitsstudie, in der die Idee und Realisierbarkeit von innovativen Wärmenetzen untersucht wird. Zu „innovativen Wärmenetzen“ zählen solche, deren Vorlauftemperatur nicht mehr als 95 °C beträgt und die bestimmte Standards bei der Dämmung und den Speichern erfüllen. Wenn elektrische Verbraucher für die Wärmegewinnung eingesetzt werden, zum Beispiel Wärmepumpen oder Power2Heat, gilt dies nur als innovatives Wärmenetz, wenn es über eine Steuer- und Regelungstechnik ansteuerbar ist und der Stromnetzbetreiber hier eingreifen kann, um Spannungsspitzen vermeiden zu können. Auch die Wärmeübertragungsstationen sollen deutlich effizienter sein als die Standard-Modelle.

Die Förderquote in Modul 1 beträgt bis zu 60 %, maximal 600.000 Euro. Dieses Modul muss vor den anderen genutzt werden. Das ist auch sinnvoll, weil die Machbarkeitsstudie hilfreiche Erkenntnisse für die spätere Umsetzung eines Wärmenetzes liefert. Im Modul 2 geht es um die Realisierung des Wärmenetzes. Hierfür erhalten Berechtigte bis zu 50 % der förderfähigen Investitionen, maximal 15 Mio. Euro.

Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude (BEG)

Mann vor Notebook
Eine Energiemanagement-Software schafft zusammen mit der geeigneten Messtechnik Transparenz über den Energieverbrauch im Unternehmen – und wird gefördert. (Bild: Econ Solutions)

Das BEG fußt auf zwei Säulen: Die erste sind Einzelmaßnahmen im Bestand, die zweite Neubau, Sanierung und Kauf. Beide gelten sowohl für Wohn- als auch für Nichtwohngebäude, es stehen Investitions- und Tilgungszuschüsse zur Verfügung. Antragsberechtigt ist fast jeder, förderfähig sind alle Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz bzw. zur Reduktion der CO2-Emissionen der Gebäude. Dazu gehören im Einzelnen:

  • Maßnahmen an der Gebäudehülle, zum Beispiel Dämmung oder ein Wärmeschutz,
  • Anlagentechnik, zum Beispiel Lüftungsanlagen, in Nichtwohngebäuden auch Mess-, Steuer- und Regelungstechnik (MSR), Anlagen zur Raumkühlung sowie Beleuchtungssysteme,
  • Heizungsanlagen, die je nach Effizienz bzw. CO2-Einsparung mit unterschiedlichen Prozentsätzen gefördert werden, zudem Wärmepumpen, Biomasse- und Holzpellet-Anlagen sowie der Anschluss an Wärmenetze, wenn deren Wärme zu mindestens 25 % aus erneuerbaren Energien stammt,
  • Heizungsoptimierung inklusive hydraulischem Abgleich und Steuer-/Messtechnik,
  • Fachplanung und Baubegleitung sowie das Stellen der Förderanträge zu diesen Maßnahmen.

Die Förderhöhe für die Planung und Beratung ist bei Nicht-Wohngebäuden gedeckelt bei 5 Euro/m² Nettogrundfläche und 20.000 Euro pro Maßnahme. Bei den Investitionen für die Maßnahmen selbst liegt der Deckel bei Nicht-Wohngebäuden bei 1.000 Euro/m² Nettogrundfläche und 15 Mio. Euro pro Maßnahme.

CT-Fokusthema Wasserstoff

(Bild: Corona Borealis – stock.adobe.com)

In unserem Fokusthema informieren wir Sie zu allen Aspekten rund um das Trendthema Wasserstoff.

 

  • Einen Überblick über die ausgewählten Artikel zu einzelnen Fragestellungen – von der Herstellung über den Transport bis zum Einsatz von Wasserstoff – finden Sie hier.
  • Einen ersten Startpunkt ins Thema bildet unser Grundlagenartikel.

Förderung von Elektromobilität und Ladeinfrastruktur

Immer mehr Unternehmen beginnen, ihre Fahrzeugflotte zu elektrifizieren und in diesem Zuge auch eine Ladeinfrastruktur aufzubauen, die auch den Mitarbeitenden zur Verfügung steht. Damit können sie sich nicht nur als innovatives Unternehmen präsentieren und ihren Mitarbeitern einen interessanten Mehrwert bieten, sondern auch ihre CO2-Bilanz verbessern.

Entsprechende Förderungen für Elektromobilität und Ladeinfrastruktur bieten verschiedene Ministerien, die diese über unterschiedliche Institute und Einrichtungen umsetzen lassen, zum Beispiel BAFA, KFW, die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur, der Projektträger Jülich oder VDI|VDE. Über deren Webseiten lassen sich die Fördermöglichkeiten und -bedingungen schnell ausfindig machen.

Für eine Elektrifizierung der Fahrzeugflotte ist der sogenannte „Umweltbonus“ des BAFA interessant. Darüber werden Neuwagen, Zweitzulassungen sowie Leasingfahrzeuge gefördert. Das gilt für reine Elektrofahrzeuge und Plug-in-Hybride, wenn diese weniger als 50 g CO2/km emittieren und eine rein elektrische Reichweite von über 60 km haben. Die Förderung beträgt 5.000 Euro für Batterie- und Brennstoffzellenfahrzeuge (Hybridfahrzeuge: 3.750 Euro) mit einer Investitionssumme von unter 40.000 Euro, darüber liegt sie bei 6.000 Euro (Hybridfahrzeuge: 4.500 Euro). Für die Elektrifizierung der Firmenflotte ist ein Sammelantrag interessant, darüber lassen sich bis zu 500 modellgleiche Wagen abdecken. Aktuell gilt für den „Umweltbonus“ die Frist 31.12.2022, dann läuft das Förderprogramm aus. Es ist jedoch davon auszugehen, dass es verlängert wird.

Im Gegensatz zu den meisten anderen Förderungen gilt hier die Reihenfolge: Zuerst das E-Fahrzeug kaufen, danach den Antrag stellen. Empfehlenswert ist es, vor dem Kauf die Fahrzeugliste des BAFA zu prüfen. Sie wird relativ häufig aktualisiert, ausschlaggebend ist der Stand am Tag der Antragseinreichung. Der Umweltbonus ist kombinierbar mit anderen Förderprogrammen, zum Beispiel für die Ladeinfrastruktur. Auch ein Blick in örtliche Förderprogramme kann sich hier lohnen.

Was die Ladeinfrastruktur angeht, sind derzeit viele Förderprogramme ausgelaufen oder beendet. Was Unternehmen jedoch nutzen können, ist das Förderprogramm für Flottenanwendungen und Beschäftigte. Darunter fallen der Kauf und die Installation von Ladestationen, jedoch nur, wenn ein paar Voraussetzungen erfüllt sind: Die Ladesäulen oder Wallboxen müssen sich in einem nicht öffentlichen Bereich befinden und zu 100 % mit Ökostrom betrieben werden. Nach Bewilligung müssen sie spätestens nach 12 Monaten installiert sein, was die KFW auch relativ strikt überprüft. Zudem müssen die Ladestationen intelligent steuerbar sein, das heißt, sie müssen über eine Schnittstelle verfügen, über die sich ihr Status überwachen lässt und mit der sie auch vom Stromnetzbetreiber angesteuert werden können.

Anders als bei den Fahrzeugen müssen Unternehmen hier zuerst den Antrag einreichen, bevor sie die Ladeinfrastruktur beauftragen. Und das Programm ist nicht mit anderen kombinierbar. Der Zuschuss beträgt 900 Euro/Ladepunkt für maximal 50 Ladepunkte pro Standort bei einer Investition von mindestens 1.285,71 Euro/Ladepunkt (darunter: 700 Euro/Ladepunkt). Zu beachten ist, dass bei dieser Förderung die De-Minimis-Regelung greift. Das bedeutet, dass die Gesamtfördersumme für ein Unternehmen 200.000 Euro in drei Geschäftsjahren nicht übersteigen darf.

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