Sicherheit nach allen Regeln

TRAS 410 definiert Anforderungen zur Beherrschung exothermer Reaktionen

Die seit Juni 2001 gültige sicherheitstechnische Regel für Anlagensicherheit (TRAS) 410 legt fest, wie exotherme chemische Reaktionen zu beurteilen sind. Die Anforderungen an die Vorgehensweise haben dadurch eine erhebliche rechtliche Bedeutung erlangt. Ein Problem dabei ist die Übertragbarkeit von Laborergebnissen in den Produktionsmaßstab, weshalb der Technische Ausschuss für Anlagensicherheit 2004 Merkpunkte und Hinweise zur TRAS

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Die seit Juni 2001 gültige sicherheitstechnische Regel für Anlagensicherheit
(TRAS) 410 legt fest, wie exotherme chemische Reaktionen zu beurteilen
sind. Die Anforderungen an die Vorgehensweise haben dadurch eine erhebliche rechtliche Bedeutung erlangt. Ein Problem dabei ist die Übertragbarkeit von Laborergebnissen in den Produktionsmaßstab, weshalb
der Technische Ausschuss für Anlagensicherheit 2004 Merkpunkte und
Hinweise zur TRAS 410 veröffentlicht hat.

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