Denios Leckagemanagement

(Bild: Denios)

  • Präventives Leckage-Management ist im Umgang mit Gefahrstoffen unverzichtbar, um Störfälle zu vermeiden und im Ernstfall Unterbrechungen im Betrieb gering zu halten.
  • Anbieter von Sicherheitslösungen können Betreiber nicht nur mit Ausrüstung, sondern auch mit Fachkenntnis und Schulungen über gesetzliche Regelungen unterstützen.

Damit es erst gar nicht zu unerwünschten Schäden kommt, können Unternehmen präventiv viele Maßnahmen im Leckagemanagement treffen, um gesetzeskonform zu agieren. Doch für „Nichtfachleute“ kann es schnell schwierig und zeitaufwendig werden, sich bei der Vielzahl an gesetzlichen Rahmenbedingungen zurecht zu finden und die geeigneten Maßnahmen für den eigenen Betrieb auszu­wählen.

Ursachen für Gefahrstoff-Leckagen

Die Ursachen für Leckagen sind vielfältig und schwer auf eine Hauptursache einzugrenzen. Sie lassen sich aber nach quantitativen Aspekten unterscheiden: Bei händisch durchgeführten Arbeiten mit kleineren Gefäßen sowie Umfüllvorgängen kommt es im Normalfall zu kleineren, meist gut beherrschbaren Leckagen. Anders ist es dagegen bei der Anlieferung und Entsorgung, im innerbetrieblichen Transport sowie bei der Einspeisung großer Mengen von Gefahrstoffen in Anlagen, also dort, wo große Behältnisse im Spiel sind. Wenn es an diesen Stellen zu einer Leckage kommt, was beispielsweise aufgrund beteiligter Flurförderfahrzeuge leider nicht selten der Fall ist, kann die Schadensbegrenzung zu einer ernsten Herausforderung werden, und die daraus folgenden Schäden können erheblich sein.

Giftfass
Damit Gefahrstoffe nicht unkontrolliert austreten können, müssen Unternehmen geeignete Maßnahmen treffen. (Bild: Globalflyer – stock.adobe.com)

Unsicherheiten und Gefahrenpotenziale treten vor allem dann auf, sobald der Normalbetrieb aufgrund unvorhergesehener Ereignisse wie Leckagen verlassen wird. Je nach ausgetretener Menge, Gefährlichkeit der Substanz sowie Örtlichkeit, an dem sich die Leckage ereignet hat, kann bei vielen Mitarbeitern schnell Nervosität und Überforderung eintreten. Um dem entgegenzuwirken, ist es grundsätzlich notwendig, dass sich die Unternehmen bereits vor dem Eintritt des Ernstfalls Notfallpläne erarbeiten, in denen unter anderem auch klare Handlungsanweisungen für diese Situationen festgelegt werden.

Eine solche aktive Vorsorge ist nicht nur hilfreich, sondern laut § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) in Form von Gefährdungsbeurteilungen vorgeschrieben. Daraus leiten sich Schutzmaßnahmen, Betriebsanweisungen und Notfallpläne ab. Werden darin Zuständigkeiten und Vorgehensweisen im Unternehmen klar definiert und eine den Stoffen und Mengen entsprechende Notfallausrüstung vorgehalten und deren Verwendung trainiert, ist ein Unternehmen gut vorbereitet.

Schulung und Rechtssicherheit

Unverzichtbarer Baustein in der Betriebssicherheit ist außerdem die Schulung von Mitarbeitern. Der beste Notfallplan kann nur funktionieren, wenn er unter Einbeziehung der Mitarbeiter auf Praxistauglichkeit getestet wurde. So geschulte Mitarbeiter beachten den Eigenschutz, kennen die verfügbaren technischen Hilfsmittel sowie deren Aufbewahrungsort und wissen, wie sie diese verwenden müssen. Verkürzte Reaktionszeiten tragen wesentlich zum besseren Schutz der Umwelt und des Unternehmens bei. Das Leckage-Notfall-Training der Denios Academy beinhaltet daher auch einen aktiven Trainingsteil.

Vorfälle aufgrund von ungeeigneten oder fehlenden Präventionsmaßnahmen haben jenseits von gesundheitlichen und finanziellen Schäden unter Umständen oft auch strafrechtliche Folgen. Gemäß § 324 StGB (Strafgesetzbuch) stellt beispielsweise Gewässerverunreinigung einen Straftatbestand dar. Das Strafmaß richtet sich hier danach, ob ein Schaden in Folge von Fahrlässigkeit oder gar als vorsätzlich herbeigeführt ausgelegt werden kann. Dementsprechend besagt § 5 WHG (Wasserhaushaltsgesetz), dass jeder Mensch, der mit potenziell gewässergefährdenden Stoffen umgeht, die nötige Sorgfalt mitbringen muss, damit die Stoffe nicht in die Umwelt oder in Gewässer freigesetzt werden. Wie diese verbindliche Forderung technisch oder organisatorisch zu erfüllen ist, wird in den Gesetzen nicht weiter ausgeführt. Genauere Handlungsanweisungen werden in Verordnungen wie der AwSV (Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen) ausgeführt. Diese beziehen sich auf Präventions- sowie Reaktionsmaßnahmen.

Konkrete Daten halten die verschiedenen technischen Regelwerke bereit. Im Gegensatz zu den Gesetzen und Verordnungen, die zwingend einzuhalten sind, stellen technische Regelwerke Handlungshilfen dar. Beispielsweise in der TRGS 510 (Technische Regeln für Gefahrstoffe) zur Lagerung von ortsbeweglichen Gefahrstoffbehältnissen.
Ein weiterer Einflussfaktor auf die notwendigen Schutzmaßnahmen sind oftmals auch die Forderungen der Sachversicherer: Bei einer unzureichenden Prävention beziehungsweise mangelhaften Notfallmaßnahmen verkehren sich vermeintliche Einsparungen an der Sicherheit im Schadensfall ganz schnell zu äußerst empfindlichen Kosten (§§ 89,90 WHG „Sanierungskosten“). Darüber hinaus kann ein Unternehmen in einer solchen Situation im ungünstigsten Fall auch noch seinen Versicherungsschutz verlieren.

Die richtigen Gegenmittel

Tritt tatsächlich ein Leckagenotfall mit Gefahrstoffen auf, existieren verschiedene Bindemittellösungen wie Granulate oder Bindevliese. Letztere sind gleichermaßen für das Entfernen kleiner Leckagen wie auch zur Ausbringung auf großflächigen Leckagen geeignet. Densorb Bindevliese des Anbieters Denios beispielsweise emittieren keinen Staub, sind einfach zu handhaben sowie nach Verwendung leicht zu entsorgen. Ein weiterer Vorteil besteht in der hohen Aufnahmekapazität, die aufgrund der Advanced Capillarity Technology zum Beispiel bei Öl bis zum 16-fachen des Eigengewichts beträgt.

Granulate sind das Mittel der Wahl, wenn es darum geht, von einem äußerst unebenen Untergrund Leckagen aufzunehmen. Sie gelangen besser in tiefe Poren des Untergrunds. Zum Angebot der Densorb-Produkte gehört unter vielen Granulaten auch eines, welches gleichzeitig die Eigenschaften eines Bindemittels und pH-­Indikators erfüllt. Es ist weiß und färbt sich bei Kontakt mit Säuren gelb, bei Laugen rot. Dies gibt zusätzliche Sicherheit, wenn die Eigenschaften eines ausgetretenen Stoffes unklar sind.

Qualitätsunterschiede solcher Lösungen machen sich im Hinblick auf die Sicherheit bei der Anwendung sowie beim Preis-Leistungs-Verhältnis bemerkbar. Die Beständigkeit gegenüber dem aufzunehmenden Medium entscheidet primär darüber, ob ein Vlies geeignet ist. Ein weiterer Aspekt ist die Aufnahmekapazität. Viele Bindevliese sind auf den ersten Blick günstiger als andere, haben jedoch bei Weitem nicht die gleiche Aufnahmekapazität. Im ungünstigsten Fall hat der Betreiber die Aufnahmekapazität überschätzt und verfügt somit nicht über ausreichende Bindemittel. Lässt sich dann die Leckage nicht mehr unter Kontrolle bringen, entstehen völlig unnötig kostspielige Schäden. Am Ende verkehrt sich ein vermeintlicher Preisvorteil durch eine deutlich größere Menge des im Ernstfall benötigten Bindemittels ins Gegenteil.

Gesetzliche Rahmenbedingungen und technische Regelwerke:

  • § 324 StGB (Strafgesetzbuch)
  • § 5, 89, 90 WHG (Wasserhaushaltsgesetz)
  • § 5 (ArbSchG) Arbeitsschutzgesetz
  • AwSV (Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen)
  • TRGS 510 (Technische Regeln für Gefahrstoffe)

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